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Revidiertes Finanzhaushaltgesetz in Kraft

PRESSEMITTEILUNG

Revidiertes Finanzhaushaltgesetz in Kraft

Der Bundesrat hat die rechtlichen Grundlagen in Kraft gesetzt, damit der
Bund die Gelder seiner Pensionskasse nach modernen Anlagegrundsätzen auf
den in- und ausländischen Kapitalmärkten anlegen kann. Für das Jahr 1999
ist ein Gesamtbetrag von rund fünf Milliarden Franken zur Anlage in
Fremdwährungs-Obligationen (800 Mio. Fr.) sowie in- und ausländischen
Aktien (4,2 Mrd. Fr.) vorgesehen.
Zur Anpassung der Anlagepolitik der Pensionskasse des Bundes (PKB) hatte
das Parlament in der letzten Dezembersession Artikel 36 des
Finanzhaushaltgesetzes (FHG) und die Statuten der PKB geändert. Die
Referendumsfrist lief am 9. April 1999 unbenutzt ab. Der Bundesrat
bestimmte im Mai 1999 die Anlagestrategie. Ende Juni 1999 genehmigte das
Eidgenössische Finanzdepartement das Anlagereglement. Der Bundesrat hat
nun die Änderung des FHG sowie die Änderung der Statuten der PKB
rückwirkend auf den 1. Juli 1999 in Kraft gesetzt.
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EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

18.8.1999