Pressemitteilung Zinssätze für Bundesfestgelder Die Eidg. Finanzverwaltung hat die Zinssätze für Bundesfestgelder mit Wirkung ab 18. August 1999 wie folgt festgesetzt: 1 % (bisher 1 %) für die Laufzeit von 1 Jahr 2 % (bisher 1 ¾ %) für die Laufzeit von 2 Jahren 2 ¼ % (bisher 2 %) für die Laufzeit von 3 Jahren Zeichnungen werden an jeder Poststelle spesenfrei entgegengenommen. EIDG. FINANZVERWALTUNG 17.8.1999