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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Zinssätze für Bundesfestgelder

Pressemitteilung

Zinssätze für Bundesfestgelder

Die Eidg. Finanzverwaltung hat die Zinssätze für Bundesfestgelder mit
Wirkung ab 18. August 1999 wie folgt festgesetzt:
 1 % (bisher 1 %) für die Laufzeit von 1 Jahr
 2 % (bisher 1 ¾ %) für die Laufzeit von 2 Jahren
 2 ¼ % (bisher 2 %) für die Laufzeit von 3 Jahren
Zeichnungen werden an jeder Poststelle spesenfrei entgegengenommen.

EIDG. FINANZVERWALTUNG

17.8.1999