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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG

Stabilisierungsprogramm 1998: Anpassung der ALV-Verordnungen

Umsetzung der Beschlüsse im Bereich der Arbeitslosenversicherung

Bekanntlich haben die Eidgenössischen Räte am 19. März 1999 das Stabilisierungsprogramm verabschiedet. Der Bundesrat hat heute anlässlich seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien sämtliche Verordnungsänderungen verabschiedet, die aufgrund des Stabilisierungsprogrammes 1998 nötig geworden waren. Dabei wurden auch einige Änderungen an der Verordnung über die Arbeitslosenversicherung vorgenommen, damit die Parlamentsbeschlüsse planmässig umgesetzt werden können.

Mit den Verordnungsänderungen kann per 1. September 1999 unter anderem die vom Parlament beschlossene Reduktion des maximalen Taggeldanspruches für beitragsbefreite Personen sowie Personen, die im Anschluss an die Erziehungsperiode Leistungen beziehen, in Kraft treten. Diese Personenkategorie wird in Zukunft nur noch einen Anspruch auf maximal 260 (statt wie bis anhin 520) Taggelder geltend machen können. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) hat im Juli rund 24'000 Personen, die von der Kürzung betroffen sein könnten, über die bevorstehende Reduktion informiert. Von dieser Personenkategorie werden - gemäss Schätzungen des seco - per 1. September 1999 rund 5 bis 10 Prozent die maximale Anzahl von 260 Taggeldern bereits ausgeschöpft haben. Die Einsparungen dieser Massnahme betragen rund 30 Millionen Franken jährlich.

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung treten ausserdem per 1. September 1999 sowie per 1. Januar 2000 die folgenden im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 beschlossenen Massnahmen in Kraft:
 

1. September 1999:
? Reduktion der Maximalansätze bei arbeitsmarktlichen Massnahmen:
Einsparung: 40 Mio. Fr. pro Jahr
? Herabsetzung der Dauer der Insolvenzentschädigung von 6 auf 4 Monate: Einsparung: 28 Mio. Fr. pro Jahr
? Neuregelung der Überentschädigungsgrenze bei unfreiwillig vorzeitig Pensionierten (früher 90%, neu 70/80%): Einsparung: 7 Mio. Fr. pro Jahr
 

1. Januar 2000
? Wechsel vom Lohn- zum Taggeldkonzept in Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung: Einsparung: 110 Mio. Franken pro Jahr
? Einnahmeseitige Massnahmen (drittes Lohnprozent sowie 2% für Lohnanteile über dem Beitragsplafonds): Mehreinnahmen: 2 Mia. Fr. pro Jahr
? Erhöhung des höchstversicherten Verdienstes in der Arbeitslosenversicherung (durch die Koppelung an das UVG): Mehreinnahmen: 21 Mio. Fr. pro Jahr

Die beiden letztgenannten Massnahmen führen zur folgenden Ausgestaltung der ALV-Beiträge ab dem Jahr 2000:
? 3% auf Löhnen bis 106'800 Franken
? 2% auf Lohnanteilen zwischen 106'800 und 267'000 Franken
? Lohnanteile über 267'000 Franken unterliegen keinen Beiträgen
 

Bern, 12. August 1999

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
 

Auskunft:
Staatssekretariat für Wirtschaft, Valentin Lagger, Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung, Tel. 031 324 84 56