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Budget 2000 erfüllt das Haushaltsziel

PRESSEMITTEILUNG

Budget 2000 erfüllt das Haushaltsziel

Das Budget des Bundes für das nächste Jahr erfüllt die Zwischenmarke des
Haushaltsziels 2001 gemäss Verfassung. Der Bundesrat hat den Voranschlag
2000 mit einem Defizit von unter zwei Milliarden Franken materiell
bereinigt. Über den Legislaturfinanzplan wird er erst im kommenden März
zusammen mit den Legislaturzielen definitiv entscheiden. Zentrale
Vorgabe ist dabei für den Bundesrat die Einhaltung des Haushaltsziels.
Aus heutiger Perspektive ist der Haushalt mittelfristig auf
Gleichgewichtskurs. Zur Erreichung des Ziels im Jahr 2001 sind aber
weiterhin grosse Anstrengungen und Finanzdisziplin nötig.

Die Budget- und Finanzplanzahlen beruhen auf den Annahmen einer
Verfestigung der  Konjunkturerholung, einer mittelfristig gut
ausgelasteten Wirtschaft, von sich weiter verbessernden Perspektiven auf
dem Arbeitsmarkt, einer weiterhin moderaten Teuerung, nur leicht
ansteigender Zinssätze und stabiler Währungsverhältnisse. In diesem
wirtschaftlichen Umfeld steht die schrittweise Beseitigung der
Haushaltsdefizite im Einklang mit der Konjunktur.
Der Voranschlag 2000 sieht bei Ausgaben von gut 47 und Einnahmen von
rund 45,5 Milliarden Franken ein Defizit von 1,7 bis 1,8 Milliarden vor.
Gemäss dem Haushaltsziel 2001 darf der Ausgabenüberschuss im Jahr 2000
nicht höher als 2,5 Milliarden Franken sein. Der vom Bundesrat
bereinigte Voranschlag weist bei einem nominellen Wirtschaftswachstum
von drei Prozent einen Ausgabenzuwachs von rund 2,5 Prozent auf.
Wichtigste Wachstumsfaktoren sind der Asyl- und Flüchtlingsbereich (+370
Mio), der öffentliche Verkehr (+270 Mio) sowie jener Anteil am Ertrag
der Mehrwertsteuer (+450 Mio), der in den AHV-Fonds fliesst. In den
Budgetzahlen berücksichtigt sind die voraussichtlichen Mehrausgaben für
die Hilfsmassnahmen und den Wiederaufbau in Kosovo sowie in den direkt
betroffenen Nachbarstaaten.

Zuerst Budget, dann Finanzplan

Der Bundesrat hatte das Eidgenössische Finanzdepartement im Hinblick auf
die Erreichung der Haushaltsziele im Juni beauftragt, die damaligen
Departementseingaben für Budget und Finanzplanung um 0,9 bis 1,9
Milliarden zu verbessern. Während die Vorgaben für die Jahre 2000 und
2002-2003 erreichtbar scheinen, sind für 2001 noch weitergehende
Massnahmen nötig.
Gegenüber dem Zahlenstand von Anfang Juni 1999 konnten dank erhöhter
Einnahmenprognosen, dank einer voraussichtlichen Entspannung im
Asylbereich ab 2001 und Verbesserungen im Bereiche der Tresorerie sowie
Ausgabenkürzungen in verschiedenen Aufgabenbereichen namhafte
Verbesserungen erzielt werden. Diese bewegen sich in der Grössenordnung
von einer Milliarde im Jahr 2000 bis 1,8 Milliarden im Jahr 2003. Von
den gesamten Verbesserungen entfallen drei Achtel auf Ausgabenkürzungen
und fünf Achtel auf Erhöhungen der Einnahmenprognosen. Infolge
verschiedener Pendenzen wird der Zahlenstand noch gewisse Anpassungen
erfahren. Diese werden indessen das Gesamtbild der Haushaltsentwicklung
kaum mehr wesentlich beeinflussen.

Finanzplan
Während mit dem Voranschlag die Mittel für das kommende Jahr bewilligt
werden, setzt der Finanzplan aufgrund der politischen Prioritäten den
Bedarf der darauffolgenden drei Jahre fest und zeigt, wie er zu decken
ist (bestehende Einnahmen, Steuererhöhungen, Neuverschuldung). Er zeigt,
wohin der Haushalt unter gewissen Annahmen über die
Wirtschaftsentwicklung steuert und ob zur Erreichung des
Haushaltsgleichgewichts Eingriffe nötig sind. Mit dem Haushaltsziel 2001
und dem Stabilisierungsprogramm 98 hat sich der Stellenwert Finanzplans
erhöht. Jede neue Legislaturperiode (alle vier Jahre) wird ein
Legislaturfinanzplan erstellt. Dieser ist auf die Legislatursrichtlinien
zugeschnitten.

Während die Budgetvorlage definitiv bereinigt wurde, folgt die
Bereinigung des Finanzplans dem Zeitplan für die Legislaturplanung
1999-2003. Im Hinblick darauf müssen die finanziellen Auswirkungen der
vorgesehenen Richtliniengeschäfte konkretisiert und eine systematische
Verzichtsplanung an die Hand genommen werden. Dann wird der
Legislaturfinanzplan zusammen mit Vorschlägen zur Einhaltung der
Haushaltsziele bereinigt.

Problemjahr 2001

Gemäss dem aktuellen Zahlenstand wird die Defizitobergrenze  der
Verfassung im Jahr 2001 noch um rund eine halbe Milliarde überschritten.
Dies zeigt mit aller Deutlichkeit die Anfälligkeit des Haushaltes auf
neue, nicht eingeplante Belastungen - sei es wegen neuer Aufgaben (z.B
Demografie oder internationale Verpflichtungen), wegen neuer Gesetzen
mit Kostenfolgen oder wegen nachlassender Finanzdisziplin. In der neuen
Legislatur können deshalb neue Verpflichtungen nur eingegangen werden,
wenn durch eine konsequente Verzichtsplanung der nötige finanzielle
Spielraum geschaffen werden kann. Für den Bundesrat ist es zentral, dass
mit dem Legislaturfinanzplan die Haushaltsziele fristgerecht respektiert
werden. Dies hat er als Vorgabe für den Finanzplan so beschlossen.

Umsetzung des Stabilisierungsprogramms
Nach der unbenutzt abgelaufenen Referendumsfrist hat der Bundesrat heute
das Stabilisierungsprogramm 98, das den Bundeshaushalt dauerhaft um rund
drei Milliarden Franken entlastet, in Kraft gesetzt. Das Massnahmenpaket
ist eine wichtige Voraussetzung für den Haushaltsausgleich, der vor gut
einem Jahr vom Schweizer Volk in die Verfassung verankert worden ist.
Die Entlastungen sind vollumfänglich in den Voranschlag 2000 und
Legislaturfinanzplan 2001-2003 eingebaut. Die gestaffelte Inkraftsetzung
erfolgt gemäss den Beschlüssen des Parlaments und nach Anhörung der
Kantone.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Siegenthaler, Stv. Direktor Eidg. Finanzverwaltung, Tel.
031 / 322.60.51

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12.8.1999