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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Revision der Verordnung der Schweizerischen Asyl-rekurskommission (ARK)

Revision der Verordnung der Schweizerischen Asyl-rekurskommission (ARK)

Der Bundesrat hat als Folge der Totalrevision des Asylgesetzes, welches
in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 angenommen wurde, auch die
Verordnung der Schweizerischen Asylrekurskommission (VOARK) einer
Totalrevision unterzogen. Die neue VOARK wird gleichzeitig mit dem
revidierten Asylgesetz am 1. Oktober 1999 in Kraft treten. Die
Schweizerische Asylrekurskommission ist eine gerichtliche Behörde und
entscheidet endgültig über Beschwerden gegen Asyl- und
Wegwei-sungsverfügungen des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF); ein
Weiterzug der Urteile an das Bundesgericht ist ausgeschlossen.

Die revidierte Verordnung übernimmt und präzisiert die ausführlicheren
Regelungen des Asylgesetzes zu den Zuständigkeiten und
Verfahrensabläufen innerhalb der Asylrekurskommission. Sie klärt weiter
bislang offene Fragen und führt die gefestigte Rechtsprechung der
Kommission ins geschriebene Recht über. Zu den wichtigsten Neuerungen
gehört, dass die Kommission mit Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes
alle Urteile materieller Natur in der Besetzung mit drei Richtern fällen
wird. Weitere Anpassungen betreffen die Bestimmungen über das Verfahren
bei Asylgesuchen und Beschwerden am Flughafen. Schliesslich werden die
geänderten Bestimmungen im Asylgesetz berücksichtigt, die zu einem
Nichteintreten auf das Asylgesuch führen (Verheimlichen der Identität,
Nichteinreichen von Papieren etc.).

Bern, 11. August 1999