PRESSEMITTEILUNG
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PRESSEMITTEILUNG
Vernehmlassung zur Verordnung über die Mehrwertsteuer
Auf Grund der parlamentarischen Initiative Dettling hat das Parlament
das Bundes-gesetz über die Mehrwertsteuer ausgearbeitet, welches die
seit 1. Januar 1995 gel-tende bundesrätliche Mehrwertsteuerverordnung
ablösen soll. Das Gesetz ist anlässlich der Sommersession 1999 zu Ende
beraten worden. Die Schlussabstimmungen in den beiden Räten stehen noch
aus. Mit einem Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes ist auf den 1.
Januar 2001 zu rechnen. Dieses beauftragt den Bundesrat mit dem Erlass
der Vollzugsvorschriften, so z.B. im Bereiche der Heilbehandlungen, der
grenzüberschreitenden Personenbeförderungen oder der Margenbesteuerung.
Um sicherzustellen, dass die bundesrätliche Ausführungsverordnung
zusammen mit dem Gesetz in Kraft treten kann und die Steuerpflichtigen
vorgängig über die darauf abgestützte Praxis orientiert werden können,
hat das Eidgenössische Finanzdeparte-ment beschlossen, noch vor der
definitiven Verabschiedung des neuen Bundesge-setzes durch das Parlament
die Vernehmlassung zu eröffnen. In der Folge wurden die
Vernehmlassungsunterlagen am 9. August 1999 an über 280
Vernehmlassungs-adressaten verschickt. Zusätzliche Exemplare können bei
der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer,
Schwarztorstrasse 50, 3003 Bern, bezogen werden. Die Unterlagen sind
auch auf unserer Internetseite, unter
http://www.estv.admin.ch/data/mwst/aktuell/d/aktuell.htm abrufbar.
Allfällige Stel-lungnahmen zum Verordnungsentwurf sind bis zum 30.
Oktober 1999 an die vorhin genannte Adresse zu richten.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Sandra Knopp Pisi, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Tel. 031 /
325.83.97
Auf unserer Website http://www.efd.admin.ch finden Sie in der Rubrik
”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.
10.8.1999
Auf Grund der parlamentarischen Initiative Dettling hat das Parlament
das Bundes-gesetz über die Mehrwertsteuer ausgearbeitet, welches die
seit 1. Januar 1995 gel-tende bundesrätliche Mehrwertsteuerverordnung
ablösen soll. Das Gesetz ist anlässlich der Sommersession 1999 zu Ende
beraten worden. Die Schlussabstimmungen in den beiden Räten stehen noch
aus. Mit einem Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes ist auf den 1.
Januar 2001 zu rechnen. Dieses beauftragt den Bundesrat mit dem Erlass
der Vollzugsvorschriften, so z.B. im Bereiche der Heilbehandlungen, der
grenzüberschreitenden Personenbeförderungen oder der Margenbesteuerung.
Um sicherzustellen, dass die bundesrätliche Ausführungsverordnung
zusammen mit dem Gesetz in Kraft treten kann und die Steuerpflichtigen
vorgängig über die darauf abgestützte Praxis orientiert werden können,
hat das Eidgenössische Finanzdeparte-ment beschlossen, noch vor der
definitiven Verabschiedung des neuen Bundesge-setzes durch das Parlament
die Vernehmlassung zu eröffnen. In der Folge wurden die
Vernehmlassungsunterlagen am 9. August 1999 an über 280
Vernehmlassungs-adressaten verschickt. Zusätzliche Exemplare können bei
der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer,
Schwarztorstrasse 50, 3003 Bern, bezogen werden. Die Unterlagen sind
auch auf unserer Internetseite, unter
http://www.estv.admin.ch/data/mwst/aktuell/d/aktuell.htm abrufbar.
Allfällige Stel-lungnahmen zum Verordnungsentwurf sind bis zum 30.
Oktober 1999 an die vorhin genannte Adresse zu richten.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Sandra Knopp Pisi, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Tel. 031 /
325.83.97
Auf unserer Website http://www.efd.admin.ch finden Sie in der Rubrik
”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.
10.8.1999