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Mediemitteilung der UBI


Medienmitteilung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und FernsehenDie Unabhängige 
Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat in zwei Fällen Beschwerden gutgeheissen. 
Es betrifft dies einen Beitrag der "Tagesschau" des Schweizer Fernsehens DRS über 
die Entlassung von zwei Direktoren einer Kantonalbank sowie die Sendung "24 Minuten 
mit Cleo" von Tele24.Eine Berichterstattung über die angebliche Entlassung von zwei 
Mitarbeitern einer  Kantonalbank verstösst gegen das im Radio- und Fernsehgesetz 
verankerte Sachgerechtigkeitsgebot, wenn sie einerseits verschiedene Fehler bzw. 
Ungenauigkeiten aufweist und es anderseits der Veranstalter versäumt hat, Fakten 
im Rahmen des Möglichen zu überprüfen.Das Schweizer Fernsehen DRS (SF DRS) berichtete 
ausführlich in der "Tagesschau"-Hauptausgabe und später auch in der Spätausgabe 
über die angebliche Entlassung von zwei Kadermitarbeitern einer Kantonalbank aufgrund 
von Eigengeschäften. Entgegen der  Darstellung in den Beiträgen ist den betreffenden 
Mitarbeitern aber nicht fristlos gekündigt worden. Auch die Angaben hinsichtlich 
des durch die Transaktionen erwirtschafteten Gewinns entsprechen nicht der Wirklichkeit.SF 
DRS hat sich darauf berufen, dass die fehlerhaften Informationen von in der Regel 
zuverlässigen Quellen wie Nachrichtenagenturen verbreitet worden seien und es sich 
auf diese Quellen gestützt habe. Die Verantwortlichen haben sich aber nicht darauf 
beschränkt, die im Übrigen nicht einheitlichen Informationen aus den Quellen zu 
übernehmen. Sie haben es zudem versäumt, im Gespräch mit dem zuständigen Pressesprecher 
die nötigen Klarstellungen vorzunehmen. Dadurch hat SF DRS nach Ansicht der UBI 
journalistische Sorgfaltspflichten verletzt.Im zweiten gutgeheissenen Entscheid 
ist die UBI zum Schluss gekommen, dass wiederholte Darstellungen sadomasochistischer 
Praktiken aus Gründen des Sittlichkeitsgefühls, des Jugendschutzes und der Menschenwürde 
mit dem Programmrecht nicht vereinbar sind.Das dokumentarische Magazin "24 Minuten 
mit Cleo" von Tele24 berichtete über den Alltag einer Domina, einer auf sadomasochistischen 
Praktiken spezialisierten Prostituierten. Dabei wurden verschiedene erniedrigende 
Praktiken wie Fesselungen, das Durchbohren der Brustwarzen mit Nadeln und Peitschenschläge 
ausführlich demonstriert. Die Zahl, Länge und Härte der gezeigten Darstellungen 
überstiegen dabei das für eine sachgerechte Berichterstattung notwendige Mass bei 
weitem und dienten dadurch vorab der voyeuristischen Befriedigung. Im Zusammenhang 
mit dem Jugendschutz bemängelt die UBI in ihrem Entscheid zudem die zu frühe Ausstrahlungszeit 
(21.30 Uhr).Die Entscheide der UBI können mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim 
Bundesgericht angefochten werden.Bern, 29. Juli 1999Unabhängige Beschwerdeinstanz 
für Radio und Fernsehen, Postfach 8547, 3001 Bern, http://www.ubi.admin.ch