Mediemitteilung der UBI
Medienmitteilung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und FernsehenDie Unabhängige
Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat in zwei Fällen Beschwerden gutgeheissen.
Es betrifft dies einen Beitrag der "Tagesschau" des Schweizer Fernsehens DRS über
die Entlassung von zwei Direktoren einer Kantonalbank sowie die Sendung "24 Minuten
mit Cleo" von Tele24.Eine Berichterstattung über die angebliche Entlassung von zwei
Mitarbeitern einer Kantonalbank verstösst gegen das im Radio- und Fernsehgesetz
verankerte Sachgerechtigkeitsgebot, wenn sie einerseits verschiedene Fehler bzw.
Ungenauigkeiten aufweist und es anderseits der Veranstalter versäumt hat, Fakten
im Rahmen des Möglichen zu überprüfen.Das Schweizer Fernsehen DRS (SF DRS) berichtete
ausführlich in der "Tagesschau"-Hauptausgabe und später auch in der Spätausgabe
über die angebliche Entlassung von zwei Kadermitarbeitern einer Kantonalbank aufgrund
von Eigengeschäften. Entgegen der Darstellung in den Beiträgen ist den betreffenden
Mitarbeitern aber nicht fristlos gekündigt worden. Auch die Angaben hinsichtlich
des durch die Transaktionen erwirtschafteten Gewinns entsprechen nicht der Wirklichkeit.SF
DRS hat sich darauf berufen, dass die fehlerhaften Informationen von in der Regel
zuverlässigen Quellen wie Nachrichtenagenturen verbreitet worden seien und es sich
auf diese Quellen gestützt habe. Die Verantwortlichen haben sich aber nicht darauf
beschränkt, die im Übrigen nicht einheitlichen Informationen aus den Quellen zu
übernehmen. Sie haben es zudem versäumt, im Gespräch mit dem zuständigen Pressesprecher
die nötigen Klarstellungen vorzunehmen. Dadurch hat SF DRS nach Ansicht der UBI
journalistische Sorgfaltspflichten verletzt.Im zweiten gutgeheissenen Entscheid
ist die UBI zum Schluss gekommen, dass wiederholte Darstellungen sadomasochistischer
Praktiken aus Gründen des Sittlichkeitsgefühls, des Jugendschutzes und der Menschenwürde
mit dem Programmrecht nicht vereinbar sind.Das dokumentarische Magazin "24 Minuten
mit Cleo" von Tele24 berichtete über den Alltag einer Domina, einer auf sadomasochistischen
Praktiken spezialisierten Prostituierten. Dabei wurden verschiedene erniedrigende
Praktiken wie Fesselungen, das Durchbohren der Brustwarzen mit Nadeln und Peitschenschläge
ausführlich demonstriert. Die Zahl, Länge und Härte der gezeigten Darstellungen
überstiegen dabei das für eine sachgerechte Berichterstattung notwendige Mass bei
weitem und dienten dadurch vorab der voyeuristischen Befriedigung. Im Zusammenhang
mit dem Jugendschutz bemängelt die UBI in ihrem Entscheid zudem die zu frühe Ausstrahlungszeit
(21.30 Uhr).Die Entscheide der UBI können mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim
Bundesgericht angefochten werden.Bern, 29. Juli 1999Unabhängige Beschwerdeinstanz
für Radio und Fernsehen, Postfach 8547, 3001 Bern, http://www.ubi.admin.ch