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Die Schweiz erfüllt die eingegangenen Verpflichtungen aus der Unterzeichnung der europäischen Sportcharta

3003 Bern, 28. Juli 1999

Medieninformation

Die Schweiz erfüllt die eingegangenen Verpflichtungen aus der
Unterzeichnung der europäischen Sportcharta

Eine Expertengruppe des Europarates hat die Einhaltung der Vorschriften und
Empfehlungen der europäischen Sportcharta in der Schweiz überprüft. Die
Schweiz erfüllt den grössten Teil der Anforderungen, weist jedoch in einigen
Be-reichen noch Mängel auf.

Die Expertenkommission beurteilte insbesondere die Förderung des
Jugendsportes, die Breitensportförderung sowie die Leiterausbildung als
zweckmässig. Lücken und Rückstän-de im Vergleich zu den anderen europäischen
Staaten konstatierte sie in den Bereichen sportwissenschaftliche Forschung,
bei der systematischen Erhebung von sportstatistischem Zahlenmaterial sowie
bei den Sportangeboten am Arbeitsplatz.

Die Schweiz hat bisher im Bereich Sport die beiden Konventionen gegen Doping
und ge-gen Gewalt im Sport sowie die Sportcharata des Europarates
ratifiziert. Für die erstmalige Überprüfung der Einhaltung der Sportcharta
hat die Expertenkommission des Europarates die Schweiz ausgewählt.
Gleichzeitig wurde in Norwegen die Einhaltung der Konvention gegen Doping,
in Spanien die Erfüllung der Konvention gegen Gewalt im Sport überprüft.
Nachdem diese drei Modell-Evaluationen abgeschlossen sind, sollen sämtliche
Europarats-staaten in die Analyse mit einbezogen werden. Ziel ist es dabei,
die Verankerung des Sports als soziales Grundrecht im wachsenden Europa zu
unterstützen.

Der detaillierte Expertenbericht kann beim Bundesamt für Sport (BASPO) in
Magglingen bezogen werden.