1. August - kein nationaler Abfallverbrennungstag
MEDIENMITTEILUNGAm Nationalfeiertag an die Umwelt denken1. August - kein nationaler
AbfallverbrennungstagAuch dieses Jahr werden am Nationalfeiertag im ganzen Land
die 1.-August-Feuer brennen. Trockenes, naturbelassenes Holz kann dazu problemlos
verwendet werden. Das Verbrennen von Abfällen aller Art, insbesondere von kunststoffbeschichtetem
oder älterem farbig angestrichenem Holz gefährdet hingegen Gesundheit und Umwelt
und ist zudem gesetzwidrig.Bei der Verbrennung von kunststoffbeschichtetem Holz
können untolerierbare Dioxin-Belastungen entstehen. Ältere Farbanstriche für Möbel,
Fensterläden usw. enthalten giftige Schwermetalle, die in einem offenen Feuer freigesetzt
werden. Zum Schutz der Umwelt und der eigenen Gesundheit vor Belastungen mit Dioxin-
und Schwermetallen sind einige einfache, aber wichtige Punkte zu beachten:- Problemlos
ist die Benutzung von trockenem, naturbelassenem Holz, wie etwa Holz aus dem Wald
(Reisig, Äste, Stämme usw.), Holzabschnitte aus Sägereien oder Schwemmholz aus
Gewässern. Zum Anfeuern kann Papier, keinesfalls aber Sonderabfälle wie Altöl,
Autoreifen oder Lösungsmittel verwendet werden. - Nicht in ein offenes Feuer gehören
Altholz aus Gebäudeabbrüchen (Balken, Täfer, Fenster usw.), Möbel (Tische, Schränke,
Betten, Matratzen usw.) sowie Holzabfälle aus holzverarbeitenden Betrieben oder
Baustellen (Spanplattenreste, Schalungstafeln, Gerüstbretter usw.). - Besonders
gefährlich ist das Verbrennen von Holz, welches mit Holzschutzmitteln behandelt
oder druckimprägniert wurde, da dabei hochtoxische Luftschadstoffe entstehen (z.
B. Eisenbahnschwellen, Telefonstangen, Gartenmöbel, Palisaden, Zäune sowie PVC-beschichtetes
Holz). Solche Abfälle wie auch Kunststoffprodukte und -verpackungen usw. müssen
in einer dafür speziell ausgerüsteten Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt werden,
wo die Abgase mit grossem technischem Aufwand gereinigt werden. Die Beachtung
dieser einfachen Regeln hilft mit, dass der 1. August nicht zu einem nationalen
Tag der Abfallverbrennung mit ungewollten Folgen für Gesundheit und Umwelt wird.Bern,
15. Juli 1999BUNDESAMT FÜR UMWELT WALD UND LANDSCHAFTInformationsdienstAuskunftStefan
Joss, Abteilung Luftreinhaltung, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. 031 322 68 57