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1. August - kein nationaler Abfallverbrennungstag


MEDIENMITTEILUNGAm Nationalfeiertag an die Umwelt denken1. August - kein nationaler 
AbfallverbrennungstagAuch dieses Jahr werden am Nationalfeiertag im ganzen Land 
die 1.-August-Feuer brennen. Trockenes, naturbelassenes Holz kann dazu problemlos 
verwendet werden. Das Verbrennen von Abfällen aller Art, insbesondere von kunststoffbeschichtetem 
oder älterem farbig angestrichenem Holz gefährdet hingegen Gesundheit und Umwelt 
und ist zudem gesetzwidrig.Bei der Verbrennung von kunststoffbeschichtetem Holz 
können untolerierbare Dioxin-Belastungen entstehen. Ältere Farbanstriche für Möbel, 
Fensterläden usw. enthalten giftige Schwermetalle, die in einem offenen Feuer freigesetzt 
werden. Zum Schutz der Umwelt und der eigenen Gesundheit vor Belastungen mit Dioxin- 
und Schwermetallen sind einige einfache, aber wichtige Punkte zu beachten:- Problemlos 
ist die Benutzung von trockenem, naturbelassenem Holz, wie etwa Holz aus dem Wald 
  (Reisig, Äste, Stämme usw.), Holzabschnitte aus Sägereien oder Schwemmholz aus 
Gewässern. Zum   Anfeuern kann Papier, keinesfalls aber Sonderabfälle wie Altöl, 
Autoreifen oder Lösungsmittel verwendet   werden. - Nicht in ein offenes Feuer gehören 
Altholz aus Gebäudeabbrüchen (Balken, Täfer, Fenster usw.), Möbel   (Tische, Schränke, 
Betten, Matratzen usw.) sowie Holzabfälle aus holzverarbeitenden Betrieben oder 
  Baustellen (Spanplattenreste, Schalungstafeln, Gerüstbretter usw.). - Besonders 
gefährlich ist das Verbrennen von Holz, welches mit Holzschutzmitteln behandelt 
oder   druckimprägniert wurde, da dabei hochtoxische Luftschadstoffe entstehen (z. 
B. Eisenbahnschwellen,   Telefonstangen, Gartenmöbel, Palisaden, Zäune sowie PVC-beschichtetes 
Holz). Solche Abfälle wie   auch Kunststoffprodukte und -verpackungen usw. müssen 
in einer dafür speziell ausgerüsteten   Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt werden, 
wo die Abgase mit grossem technischem Aufwand   gereinigt werden. Die Beachtung 
dieser einfachen Regeln hilft mit, dass der 1. August nicht zu einem nationalen 
Tag der Abfallverbrennung mit ungewollten Folgen für Gesundheit und Umwelt wird.Bern, 
15. Juli 1999BUNDESAMT FÜR UMWELT WALD UND LANDSCHAFTInformationsdienstAuskunftStefan 
Joss, Abteilung Luftreinhaltung, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 
Tel. 031 322 68 57