Verfassungsbestimmungen über Medien und pressepolitische Massnahmen/Der Bundesrat eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren
Vorschlag für Verfassungsbestimmungen über Medien und pressepolitische
Massnahmen
Der Bundesrat eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren
Auf Wunsch der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats hat der
Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt,
ein Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf einer Revision der
Bundesverfassung im Bereich Medien und pressepolitische Massnahmen zu
eröffnen. Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten
Organisationen sind eingeladen, zum Vorentwurf bis Ende September 1999
Stellung nehmen.
Bei den Arbeiten an der Verfassungsreform wurde die Frage der
Pressekonzentration und ihrer Folgen für die freie Meinungsbildung und
den demokratischen Prozess aufgeworfen. Da eine vertiefte
Auseinandersetzung mit dem Thema den Rahmen der Reform zeitlich
gesprengt hätte, griff die Staatspolitische Kommission das Thema auf.
Sie setzte eine Subkommission ein, die in der Folge den Vorentwurf für
Verfassungsbestimmungen über Medien und pressepolitische Massnahmen
erarbeitete.
Die drei Verfassungsvorschläge der Kommission
Von den vorgeschlagenen drei neuen Verfassungsartikeln betrifft der
erste die Medien in ihrer Gesamtheit, der zweite die Presse im
Besonderen, der dritte die Information der Öffentlichkeit; letzterer
verankert namentlich das Öffentlichkeitsprinzip. Die Bestimmungen sollen
die Regelungen der neuen Bundesverfassung zu Radio und Fernsehen sowie
zur Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit ergänzen.
Bern, 16. Juli 1999
Weitere Auskünfte:
Monique Cossali, Bundesamt für Justiz, 031 - 322 47 89
Die Unterlagen stehen auch auf Internet zur Verfügung
(http://www.admin.ch/bj: Rubrik "Vernehmlassungsverfahren").