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Konferenz von Vertragsstaaten der IV. Genfer Konvention in Genf

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN    Bern, 15. Juli 1999

Pressemitteilung

Konferenz von Vertragsstaaten der IV. Genfer Konvention in Genf

In Genf sind auf Empfehlung der Generalversammlung der Vereinten Nationen am
15. Juli 1999 Delegationen von Vertragsstaaten der IV. Genfer Konvention zu
einer Konferenz über die Anwendung der Konvention im besetzten
palästinensischen Gebiet einschliesslich Jerusalem zusammengekommen.

In der Resolution ES-10/6 der Generalversammlung der Vereinten Nationen
wurde am 9. Februar 1999 den Vertragsstaaten der Genfer Konventionen die
Abhaltung einer Konferenz über Massnahmen zur Durchsetzung der Konvention im
besetzten palästinensischen Gebiet einschliesslich Jerusalem empfohlen. Die
Schweiz, Depositarstaat der Genfer Konventionen, wurde aufgefordert, alle
zur Abhaltung der Konferenz notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Der
UNO-Generalsekretär wurde in der Resolution gebeten, den Vertragsstaaten die
Einrichtungen der UNO in Genf zur Verfügung zu stellen.

Im Sinne des Auftrages der Empfehlung der UNO-Generalversammlung führte die
Schweiz seit Februar 1999 eine Reihe von Konsultationen durch, um die
Haltungen der Vertragsstaaten zur Konferenz besser zu kennen, namentlich in
Bezug auf die Modalitäten und die von einer solchen Konferenz erwarteten
Resultate. Die Schweiz erfüllte damit die ihr in der Resolution ES 10-6
zugedachte Aufgabe.

Auf Wunsch der an der Konferenz beteiligten Vertragsstaaten hat die Schweiz
den Vorsitz der Konferenz übernommen. Diese ist nach Verabschiedung einer
konsensuellen Erklärung, die sich ausschliesslich auf die Anwendung des
humanitären Völkerrechtes beschränkt, vertagt worden. Die Schweiz hat klar
gemacht, dass die Übernahme des Präsidiums der heutigen Sitzung nicht als
Präzedenzfall für mögliche künftige Sitzungen zu betrachten ist.