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Vermehrter Einsatz von Zivilschutz und Zivildienst in der Asylbetreuung

3003 Bern, 14. Juli 1999

Medieninformation

Vermehrter Einsatz von Zivilschutz und Zivildienst in der Asylbetreuung

Die Zusammenarbeit von Zivilschutz, Flüchtlingsbehörden, Schweizerische
Flüchtlings-hilfe und Zivildienst ermöglicht erstmals die Eröffnung einer
Notunterkunft in Le Mont-sur-Lausanne zur Entlastung der
Bundesempfangsstellen.

Am 1. Juli 1999 haben Bundesrat Adolf Ogi, Chef des Eidgenössischen
Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, und
Bundesrätin Ruth Metzler, Chefin des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartemtes, die Kantone dazu aufgerufen, Anlagen und Personal des
Zivilschutzes in der Asylbetreuung noch konsequenter einzubeziehen. In den
Kantonen und Gemeinden wurden in den letzten Wochen bereits an die 60
Anlagen des Zivilschutzes für die vorübergehende Unterbringung von
Asylsuchenden vor allem aus Kosovo beansprucht. In der ersten Hälfte des
Jahres 1999 leistete der Zivilschutz insgesamt rund 12'000 Personentage für
Aufgaben in der Asylbewerberbetreuung und für den Betrieb von
Zivilschutzanlagen.

Anlagen des Zivilschutzes werden in erster Linie zugunsten der den Kantonen
vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) zugewiesenen Asylbewerber
und -bewerberinnen beansprucht, für die es nicht möglich ist, unmittelbar
geeignete Wohnungen zu finden. Darüber hinaus wird seit geraumer Zeit zur
Entlastung der Bundesempfangsstellen Basel, Chiasso, Genf und Kreuzlingen -
in deren Umgebung - immer wieder mit Erfolg auf Zivilschutzanlagen
zurückgegriffen.

In Anbetracht des anhaltenden Migrationsdrucks aus Ex-Jugoslawien wird in
diesem Sinne - neben der Bereitstellung von Militärunterkünften - am 19.
Juli 1999 in Le Mont-sur-Lausanne  bis voraussichtlich Mitte Oktober 1999
eine Zivilschutzanlage als Notunterkunft des Bundes in Betrieb genommen
werden. Die Betreuung der vorübergehend in diese Anlage eingewiesenen
Asylsuchenden (bis zu 100 Personen) wird im Auftrag des BFF erstmals von der
Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) in Zusammenarbeit mit dem Zivildienst
des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes sichergestellt. Im
Bedarfsfall ist vorgesehen, weitere Notunterkünfte zur Entlastung der
Bundesempfangsstellen in andern Kantonen bereitzustellen.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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