Zusätzliche Massnahmen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien
Sperrung weiterer Konten
Mit Präsidialentscheid hat die Bundespräsidentin heute den Erlass von zusätzlichen Massnahmen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien in Kraft gesetzt.
In Ergänzung zu den Massnahmen, die bereits in Kraft sind, setzt die Schweiz mit der neuen Verordnung zusätzliche Massnahmen der EU um. Es handelt sich dabei um die Ausweitung der Guthabensperre der Regierung Jugoslawiens und Serbiens, der juristischen Personen, die von den Behörden Jugoslawiens oder Serbiens kontrolliert werden sowie der natürlichen Personen, die im Namen der Regierung Jugoslawiens oder Serbiens tätig sind oder mutmasslich tätig sind. Das Halten oder die Verwaltung von derart gesperrten Geldern untersteht einer obligatorischen Deklarationspflicht.
Bern, 16. Juli 1999
Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information
Auskünfte: Staatssekretariat für Wirtschaft, Exportkontrollen und Sanktionen, Othmar Wyss, Tel. 031 / 324 09 16