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Milizkader können sich bei der Armee anstellen lassen als Zeitsoldaten

3003 Bern, 9. Juli 1999

Medieninformation

Milizkader können sich bei der Armee anstellen lassen - als „Zeitsoldaten„

„Zeitsoldaten„ und „Durchdiener„: Die Schweizer Armee schafft neue
Dienstleistungskategorien. Armeekader können sich vertraglich und auf Zeit
beim Militär anstellen lassen. Zudem soll die obligatorische Dienstpflicht
von 300 Tagen am Stück absolviert werden können. Der Chef Heer,
Korpskommandant Jacques Dousse, informierte am Freitag über mögliche
Aufträge, auf welche sich das Heer aufgrund der neuen „Sicherheitspolitik
2000„ vorzubereiten hat.

Korpskommandant Jacques Dousse (51), Chef Heer der Schweizer Armee, hat am
Freitag in Bern über das Pilotprojekt „Zeitsoldaten„, die Möglichkeiten der
neuen Form eines „Durchdieners„,  über den Versuch „5+1„ in einzelnen
Unteroffiziersschulen sowie über den neuen Erwerbsersatz und die erhöhten
Soldzulagen orientiert.

„Zeitsoldaten„: Grosses Interesse aus der Bevölkerung

Kader der Armee können sich seit dem 1. Juni 1999 als „Zeitsoldaten„ beim
Militär anstellen lassen. Sie verpflichten sich per Vertrag auf Zeit, die
Funktion eines Einheitskommandanten, Quartiermeisters, Zugführers,
Feldweibels, Fouriers, Gruppenführers oder Küchenchefs zu übernehmen. Dies
in einer Rekrutenschule unter den gleichen Rahmenbedingungen wie beim
Praktischen Dienst (Abverdienen). Das jährliche Brutto-Einkommen variert
zwischen 45 500 Franken für den Gruppenführer und 58 500 Franken für den
Einheitskommandanten; inbegriffen sind Unterkunft und Verpflegung, Ferien,
Versicherung gegen Krankheit und Unfall sowie Anspruch auf Familien- und
Kinderzulagen.
Das Interesse am „Zeitsoldaten„ ist gross: „Aus der Bevölkerung haben
Hunderte von Armeekadern angerufen, um sich über die neue Form des
‚Zeitsoldaten‘ zu informieren. Sogar Kader, welche bereits abgegeben und
ihren Dienst quittiert haben, haben telefoniert und Interesse angemeldet„,
erklärt Korpskommandant Dousse.

„Durchdiener„: Obligatorischer Dienst am Stück

Im Bericht über die „Sicherheitspolitik 2000„ wird von der Armee nach noch
mehr Leistung verlangt. Dies ist nur möglich, wenn andere Kategorien und
Formen von Militärdienstleistung angeboten werden können. Aus diesem Grund
soll die Kategorie eines „Durchdieners„ entstehen. Er kann die
obligatorische Dienstpflicht von 300 Tagen (zehn Monate) am Stück
absolvieren. Wird politisch grünes Licht erteilt, muss das Heer bereit sein,
„Durchdiener„ einzusetzen. „Deshalb müssen wir einen Pilotversuch
vorbereiten„, so Korpskommandant Dousse. Die zehn Monate werden gegliedert
in vier Monate allgemeine sowie funktionsbezogene Grundausbildung, zwei
Monate Verbandsschulung und vier Monate Einsatz inner- und ausserhalb der
Schweizer Landesgrenze.

Soldzulagen: Anpassung nach 42 Jahren

Armee-Kader, welche ihre Fähigkeiten in den Dienst der Allgemeinheit
stellen, werden besser entlöhnt. Denn seit dem 1. Januar 1957 haben
Armeeangehörige bei Beförderungsdiensten lediglich zwei Franken Soldzulage
pro Tag erhalten. Seit dem 1. Juni 1999 erhält nun ein angehender Korporal
zusätzlich zum Sold 20 Franken täglich, ein Feldweibel oder Fourier 25
Franken, ein Leutnant 30 und ein Oberleutnant als angehender Hauptmann 50
Franken. Spezialisten erhalten eine Zulage von 15 Franken pro Tag. Der
„2-Fränkler„ gehört damit -- nach 42jährigem „Bestehen„ - endgültig der
Vergangenheit an. Der Chef Heer freut sich über das Inkrafttreten der neuen
Soldzulagen: „Ich habe lange dafür gekämpft. Die Anpassungen sind absolut
berechtigt. Ein Anwärter für einen höheren Grad soll seine Entscheidungen in
völliger Unabhängigkeit von seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage
treffen können.„
Die Erhöhung der Soldzulagen kostet das Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) jährlich über 20 Millionen Franken.

Erwerbsersatz: Neuregelung in Kraft

Im Gegensatz zu den neuen Soldzulagen ist die vom Parlament abgesegnete 6.
Revision der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst
und Zivilschutz (EOG) ab 1. Juli 1999 in Kraft getreten. Sie bringt
ebenfalls deutliche, finanzielle Verbesserungen. Der Einheitsansatz für
Rekruten wurde von 31 auf 43 Franken pro Tag aufgestockt. Die
zivilstandsunabhängige Grundentschädigung bei Gradänderungsdiensten betragen
neu mindestens 97 Franken (bisher 62 Franken) oder höchstens 140 Franken
(bisher 93 Franken). Der Chef Heer: „Dem unbefriedigenden Zustand, dass ein
Angehöriger im Militärdienst unter Umständen weniger verdient als ein
Stellenloser, ist damit endgültig abgeholfen worden.„ Mit der neuen EO- und
Soldzulage verdient ein angehender Korporal jetzt 3720 Franken im Monat, ein
angehender Hauptmann 4800 Franken.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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