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Haager Musterschutzabkommen

Die Schweiz unterzeichnet das revidierte Haager Musterschutzabkommen

Am Dienstag ist in Genf am Hauptsitz der Weltorganisation für geistiges
Eigentum die diplomatische Konferenz für die Revision des Haager
Abkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und
Modelle erfolgreich zu Ende gegangen. Die Schweiz unterzeichnet das
Abkommen noch am gleichen Tag.

Beim Haager Musterschutzabkommen handelt es sich um einen Staatsvertrag,
der es den Hinterlegern ermöglicht, mit einem einzigen Gesuch in den
Vertragsstaaten für ihre Designs einen Schutz zu erhalten. Ein wichtiges
Ziel der anwesenden 32 Staaten war es daher, die Haager Union gegenüber
dem geltenden Haager Musterschutzabkommen aus dem Jahr 1960
geographisch entscheidend auszudehnen. Bisher waren wichtige Länder wie
die USA, Japan, Kanada und Grossbritannien nicht Mitglieder der Haager
Union, weil sie den Designschutz erst nach einer sogenannten
Neuheitsprüfung erteilen. Dies bedeutet, dass die Hinterlegungsbehörden
solcher Staten prüfen müssen, ob bereits ein ähnliches oder identisches
Design besteht, bevor sie ein neues schützen. In der Schweiz wie in den
meisten Staaten, welche Mitglieder der bisherigen Haager Union waren,
wird der Schutz bereits gewährt, wenn das hinterlegte Design weder
sitten- noch gesetzeswidrig ist.

Dank der Bereitschaft der anwesenden Staaten, ein anwenderfreundliches
und wirkungsvolles Abkommen zu schaffen, konnte schliesslich der Graben
zwischen Staaten mit und ohne Neuheitsprüfung mehrheitlich überbrückt
wrden.

Die Schweiz war durch eine Delegation des Eidgenössischen Instituts für
Geistiges Eigentum unter Leitung von Direktor Roland Grossenbacher
vertreten. Sie hatte nicht nur den Präsidenten der letzten
vorbereitenden Expertensitzung, sondern auch einen Vizepräsidenten der
diplomatischen Konferenz gestellt.

Bern, 6. Juli 1999

Weitere Auskünfte:

Emanuel Zloczower, Institut für Geistiges Eigentum, 031 323 77 98
emanuel.zloczower@ipi.ch