Lärmgrenzwerte für die Flughäfen Zürich und Genf
MEDIENMITTEILUNGLärmgrenzwerte für die Flughäfen Zürich und GenfDas Eidgenössische
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) schickt eine Vorlage
mit Lärmgrenzwerten für die Landesflughäfen (Zürich, Genf und Basel-Mulhouse) in
die Vernehmlassung. In der Umgebung dieser Flughäfen leben heute 32'000 Personen
in Gebieten, in denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Diese Lärmbelastung
hat Folgen: Die Häuser müssen mit Schallschutzfenstern versehen werden, und in den
stark lärmbelasteten Gebieten dürfen in Zukunft keine Wohnbauten mehr erstellt werden.
Das UVEK schätzt die Kosten für Schallschutzfenster auf 150 Millionen Franken. Zusätzlich
können die Lärmbelastungen aus dem Flugbetrieb Entschädigungsforderungen wegen Nutzungsbeschränkungen
und Wertverminderungen von Gebäuden bis zu einer Milliarde Franken auslösen.Bisher
fehlten Grenzwerte für die Beurteilung des Lärms, den der Flugverkehr auf den grossen
Flughäfen Zürich, Genf und Basel verursacht. Für den Strassen- und Bahnverkehr etwa
sind in der Lärmschutzverordnung bereits Grenzwerte festgelegt. Die Vorlage führt
nun auch für die Landesflughäfen Immissionsgrenzwerte ein. Für Wohnzonen wurde ein
Tagesmittelwert von maximal 60 Dezibel festgelegt. Für die Festlegung der Nachtgrenzwerte
wurden Aufwachreaktionen bei schlafenden Personen berücksichtigt: Daraus kann ein
Stundenmittelwert von maximal 57 Dezibel abgeleitet werden. Übersteigt die Tages-
oder Nachtbelastung diese Immissionsgrenzwerte, so müssen Schallschutzfenster eingebaut
werden. Die neu vorgeschlagenen Grenzwerte sind aus der 1998 veröffentlichten Empfehlung
der Eidgenössischen Kommission für die Beurteilung von Lärm-Immissionsgrenzwerten
abgeleitet.Im Umfeld des Flughafens Zürich-Kloten werden die Immissionsgrenzwerte
vor allem in Wohnzonen der Gemeinden Höri, Hochfelden, Oberglatt, Oberhasli, Adlikon,
Rümlang, Kloten, Opfikon, Glattbrugg und Wallisellen überschritten, teilweise sogar
massiv. In der Umgebung des Flughafens Genf-Cointrin sind besonders die Wohnzonen
der Gemeinden Meyrin, Vernier, Versoix, Genthoud, Bellevue und Le Grand Saconnex
von Grenzwertüberschreitungen betroffen. Beim Flughafen Basel-Mulhouse werden die
Grenzwerte zwar in Frankreich, aber nicht auf dem Gebiet der Schweiz überschritten.
Von der Vorlage sind auch Flugplätze mit Linien- und Charterverkehr betroffen. So
fallen beispielsweise im Umfeld der beiden Regionalflughäfen Agno und Bern-Belp
die Zonen, in denen der Grenzwert überschritten ist, neu etwas kleiner aus als im
gegenwärtigen Lärmkataster. Der Grund dafür ist ein neues Beurteilungssystem, das
die Störung durch die verschiedenen Arten des Flugverkehrs besser berücksichtigt.Vorsorge
bei der RaumplanungBisher hat die Raumplanung und damit auch die Siedlungsentwicklung
der Lärmbelastung aus dem Betrieb der Landesflughäfen zuwenig Rechnung getragen.
Mit der Revision der Lärmschutzverordnung erhalten die Flughafenkantone ein griffiges
Instrument, welches das Vorsorgeprinzip in der Raumplanung besser berücksichtigt.
Inskünftig wird das Bauen nicht nur eingeschränkt, wenn die Immissionsgrenzwerte
überschritten sind, sondern bereits, wenn der Fluglärm die tieferen Planungswerte
übertrifft. In Gebieten, in denen der Immissionsgrenzwert überschritten wird, dürfen
grundsätzlich keine Baubewilligungen für Wohnbauten mehr erteilt werden. Basierend
auf der Lärmschutzverordnung muss ein Lärmbelastungskataster erstellt werden, der
die Auswirkungen des Fluglärms auf die Raumplanung festhält. Dieser Kataster soll
mindestens alle fünf Jahre überprüft und, falls nötig, der effektiven Belastung
angepasst werden. Er ersetzt die bisherigen Lärmzonen des Luftfahrtrechts, die aufgehoben
werden.Die Verursacher tragen die KostenDie Lärmbelastung und die baulichen Einschränkungen,
die sich daraus ergeben, können Entschädigungsforderungen zur Folge haben. Das UVEK
schätzt die Gesamtkosten für Schallschutzmassnahmen und für Entschädigungen auf
rund eine Milliarde Franken. Davon entfallen etwa 150 Millionen auf Schallschutzmassnahmen
und rund 940 Millionen Franken auf Entschädigungen wegen Wertverminderungen oder
Nutzungseinschränkungen von Liegenschaften. Für diese Kosten muss grundsätzlich
der Verursacher des Lärms aufkommen. Beim Flughafen Genf fallen insgesamt Kosten
von etwa 310 Millionen Franken an und beim Flughafen Zürich 780 Millionen Franken.
Der Flugplatz Basel liegt in Frankreich und dort gelten andere Bestimmungen als
in der Schweiz. Auf dem überflogenen Schweizer Gebiet werden die Grenzwerte beim
heutigen Stand des Ausbaus nicht überschritten.Nachtflugsperre besser verankert
Die Vorlage beinhaltet auch eine bessere Verankerung der Nachtflugsperre. Die geltende
Sperre zwischen 24 Uhr und 5 Uhr wird neu auf Verordnungstufe geregelt, statt wie
bisher in der Betriebskonzession der Flughäfen. Für Regionalflughäfen gilt eine
strengere Nachtflugsperre von 23 bis 6 Uhr. Zusätzlich sollen für die Zeit von 22
bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr strengere Lärmzulassungswerte gelten für Flugzeuge,
die im Linien- und Charterverkehr in diesen Nachtrandstunden verkehren wollen. Besonders
laute Maschinen dürfen in dieser Zeit weder starten noch landen. Die Vorlage hat
eine Änderung der Lärmschutzverordnung (LSV) sowie eine Anpassung des Luftfahrtrechts
(Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt, VIL) zur Folge. Die Vernehmlassungsfrist
dauert bis zum 15. September 1999.Bern, 6. Juli 1999UVEK Eidgenössisches Departement
fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: - Urs Jörg, Chef
Abteilung Lärmbekämpfung, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel:
031 322 93 05- Samuel Wenger, Chef Sektion Umwelt, Bundesamt für Zivilluftfahrt
(BAZL), Tel: 031 325 91 09Weitere Informationen:Belastungsgrenzwerte
für den Lärm der Landesflughäfen, BUWAL-Schriftenreihe Umwelt Nr. 296, 6. Teilbericht
der Eidg. Kommission für die Beurteilung von Lärm-Immissionsgrenzwerten, Bern 1998.