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Lärmgrenzwerte für die Flughäfen Zürich und Genf


MEDIENMITTEILUNGLärmgrenzwerte für die Flughäfen Zürich und GenfDas Eidgenössische 
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) schickt eine Vorlage 
mit Lärmgrenzwerten für die Landesflughäfen (Zürich, Genf und Basel-Mulhouse) in 
die Vernehmlassung. In der Umgebung dieser Flughäfen leben heute 32'000 Personen 
in Gebieten, in denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Diese Lärmbelastung 
hat Folgen: Die Häuser müssen mit Schallschutzfenstern versehen werden, und in den 
stark lärmbelasteten Gebieten dürfen in Zukunft keine Wohnbauten mehr erstellt werden. 
Das UVEK schätzt die Kosten für Schallschutzfenster auf 150 Millionen Franken. Zusätzlich 
können die Lärmbelastungen aus dem Flugbetrieb Entschädigungsforderungen wegen Nutzungsbeschränkungen 
und Wertverminderungen von Gebäuden bis zu einer Milliarde Franken auslösen.Bisher 
fehlten Grenzwerte für die Beurteilung des Lärms, den der Flugverkehr auf den grossen 
Flughäfen Zürich, Genf und Basel verursacht. Für den Strassen- und Bahnverkehr etwa 
sind in der Lärmschutzverordnung bereits Grenzwerte festgelegt. Die Vorlage führt 
nun auch für die Landesflughäfen Immissionsgrenzwerte ein. Für Wohnzonen wurde ein 
Tagesmittelwert von maximal 60 Dezibel festgelegt. Für die Festlegung der Nachtgrenzwerte 
wurden Aufwachreaktionen bei schlafenden Personen berücksichtigt: Daraus kann ein 
Stundenmittelwert von maximal 57 Dezibel abgeleitet werden. Übersteigt die Tages- 
oder Nachtbelastung diese Immissionsgrenzwerte, so müssen Schallschutzfenster eingebaut 
werden. Die neu vorgeschlagenen Grenzwerte sind aus der 1998 veröffentlichten Empfehlung 
der Eidgenössischen Kommission für die Beurteilung von Lärm-Immissionsgrenzwerten 
abgeleitet.Im Umfeld des Flughafens Zürich-Kloten werden die Immissionsgrenzwerte 
vor allem in Wohnzonen der Gemeinden Höri, Hochfelden, Oberglatt, Oberhasli, Adlikon, 
Rümlang, Kloten, Opfikon, Glattbrugg und Wallisellen überschritten, teilweise sogar 
massiv. In der Umgebung des Flughafens Genf-Cointrin sind besonders die Wohnzonen 
der Gemeinden Meyrin, Vernier, Versoix, Genthoud, Bellevue und Le Grand Saconnex 
von Grenzwertüberschreitungen betroffen. Beim Flughafen Basel-Mulhouse werden die 
Grenzwerte zwar in Frankreich, aber nicht auf dem Gebiet der Schweiz überschritten. 
Von der Vorlage sind auch Flugplätze mit Linien- und Charterverkehr betroffen. So 
fallen beispielsweise im Umfeld der beiden Regionalflughäfen Agno und Bern-Belp 
die Zonen, in denen der Grenzwert überschritten ist, neu etwas kleiner aus als im 
gegenwärtigen Lärmkataster. Der Grund dafür ist ein neues Beurteilungssystem, das 
die Störung durch die verschiedenen Arten des Flugverkehrs besser berücksichtigt.Vorsorge 
bei der RaumplanungBisher hat die Raumplanung und damit auch die Siedlungsentwicklung 
der Lärmbelastung aus dem Betrieb der Landesflughäfen zuwenig Rechnung getragen. 
Mit der Revision der Lärmschutzverordnung erhalten die Flughafenkantone ein griffiges 
Instrument, welches das Vorsorgeprinzip in der Raumplanung besser berücksichtigt. 
Inskünftig wird das Bauen nicht nur eingeschränkt, wenn die Immissionsgrenzwerte 
überschritten sind, sondern bereits, wenn der Fluglärm die tieferen Planungswerte 
übertrifft. In Gebieten, in denen der Immissionsgrenzwert überschritten wird, dürfen 
grundsätzlich keine Baubewilligungen für Wohnbauten mehr erteilt werden. Basierend 
auf der Lärmschutzverordnung muss ein Lärmbelastungskataster erstellt werden, der 
die Auswirkungen des Fluglärms auf die Raumplanung festhält. Dieser Kataster soll 
mindestens alle fünf Jahre überprüft und, falls nötig, der effektiven Belastung 
angepasst werden. Er ersetzt die bisherigen Lärmzonen des Luftfahrtrechts, die aufgehoben 
werden.Die Verursacher tragen die KostenDie Lärmbelastung und die baulichen Einschränkungen, 
die sich daraus ergeben, können Entschädigungsforderungen zur Folge haben. Das UVEK 
schätzt die Gesamtkosten für Schallschutzmassnahmen und für Entschädigungen auf 
rund eine Milliarde Franken. Davon entfallen etwa 150 Millionen auf Schallschutzmassnahmen 
und rund 940 Millionen Franken auf Entschädigungen wegen Wertverminderungen oder 
Nutzungseinschränkungen von Liegenschaften. Für diese Kosten muss grundsätzlich 
der Verursacher des Lärms aufkommen. Beim Flughafen Genf fallen insgesamt Kosten 
von etwa 310 Millionen Franken an und beim Flughafen Zürich 780 Millionen Franken. 
Der Flugplatz Basel liegt in Frankreich und dort gelten andere Bestimmungen als 
in der Schweiz. Auf dem überflogenen Schweizer Gebiet werden die Grenzwerte beim 
heutigen Stand des Ausbaus nicht überschritten.Nachtflugsperre besser verankert 
Die Vorlage beinhaltet auch eine bessere Verankerung der Nachtflugsperre. Die geltende 
Sperre zwischen 24 Uhr und 5 Uhr wird neu auf Verordnungstufe geregelt, statt wie 
bisher in der Betriebskonzession der Flughäfen. Für Regionalflughäfen gilt eine 
strengere Nachtflugsperre von 23 bis 6 Uhr. Zusätzlich sollen für die Zeit von 22 
bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr strengere Lärmzulassungswerte gelten für Flugzeuge, 
die im Linien- und Charterverkehr in diesen Nachtrandstunden verkehren wollen. Besonders 
laute Maschinen dürfen in dieser Zeit weder starten noch landen. Die Vorlage hat 
eine Änderung der Lärmschutzverordnung (LSV) sowie eine Anpassung des Luftfahrtrechts 
(Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt, VIL) zur Folge. Die Vernehmlassungsfrist 
dauert bis zum 15. September 1999.Bern, 6. Juli 1999UVEK Eidgenössisches Departement 
fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: - Urs Jörg, Chef 
Abteilung Lärmbekämpfung, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),   Tel: 
031 322 93 05- Samuel Wenger, Chef Sektion Umwelt, Bundesamt für Zivilluftfahrt 
(BAZL),                         Tel: 031   325 91 09Weitere Informationen:Belastungsgrenzwerte 
für den Lärm der Landesflughäfen, BUWAL-Schriftenreihe Umwelt Nr. 296, 6. Teilbericht 
der Eidg. Kommission für die Beurteilung von Lärm-Immissionsgrenzwerten, Bern 1998.