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Gleichstellung von Behinderten

Vernehmlassung zur Gleichstellung von Behinderten

Bundesrat koordiniert die Rechtsetzungsverfahren auf Bundesebene

Der Bundesrat hat ein Vernehmlassungsverfahren zur Frage der
Gleichstellung von Behinderten mit Nichtbehinderten eröffnet. Er hat
überdies am 23. Juni das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
(EJPD) beauftragt, die Arbeiten zur Umsetzung des entsprechenden
Verfassungsauftrags in der revidierten Bundesverfassung vom am 18. April
1999 ohne Verzögerung an die Hand zu nehmen.

Die Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Nichtbehinderten ist
zur Zeit Gegenstand verschiedener Rechtsetzungsverfahren auf
Bundesebene. Dabei handelt es sich um einen Entwurf des Nationalrats für
eine Teilrevision der Verfassung aufgrund der parlamentarischen
Initiative Suter, um die Vorarbeiten mit Blick auf die Umsetzung des
neuen Verfassungsauftrags zur Gleichstellung von Behinderten (Art. 8,
Abs.4 der Bundesverfassung vom 18. April 1999) sowie um die
Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte", die am 14. Juni dieses
Jahres eingereicht wurde. Diese Verfahren, die alle zum Ziel haben, eine
Gleichstellungspolitik für Behinderte zu verwirklichen, müssen auf
Bundesebene koordiniert werden.

Der Bundesrat eröffnet deshalb in dieser Perspektive und auf Verlangen
der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ein
Vernehmlassungsverfahren zur Gleichstellung von Behinderten. Die
Konsultation der Kantone, der Eidgenössischen Gerichte, der Kommissionen
des Bundes, der politischen Parteien sowie anderer interessierter
Organisationen und Vereinigungen hat verschiedene Ziele: Sie soll zur
Gleichstellung von Behinderten den gegenwärtigen Stand der Dinge in den
Kantonen aufzeigen, in vorausschauender Weise die geeigneten Massnahmen
zur Umsetzung von Artikel 8, Abs. 4 der neuen Verfassung auflisten und
die finanziellen Konsequenzen einer solchen Gleichstellungspolitik
prüfen. Zu diesem Zweck wird ein Bericht der parlamentarischen
Kommission in die Vernehmlassung gegeben, zusammen mit einem Fragebogen
über die zu bestimmenden Prioritäten, über die Einschätzung der
finanziellen Konsequenzen und über die Wahl der juristischen Mittel. Die
Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 1999.

Im weiteren hat der Bundesrat das EJPD damit beauftragt, ohne
Verzögerung die Arbeiten zur Umsetzung des Verfassungsauftrags zur
Gleichstellung von Behinderten an die Hand zu nehmen, den der Artikel 8,
Absatz 4 der neuen Verfassung dem Bund erteilt.

Bern, 2. Juli 1999

Weitere Auskünfte:
Dieter Biedermann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 50
Béatrice Aubert, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 69