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Ausserordentliche Sitzung des Bundesrates in Folge der Asylkonferenz / Vernehmlassung zum Arbeitsverbot und Rückkehr zur ursprünglichen Visumspraxis

Pressemitteilung

Vernehmlassung zum Arbeitsverbot und Rückkehr zur ursprünglichen
Visumspraxis

Ausserordentliche Sitzung des Bundesrates in Folge der Asylkonferenz

Der Bundesrat hat am Freitag an einer ausserordentlichen Sitzung
beschlossen, an seinem Vorschlag zur Einführung eines befristeten
Arbeitsverbots grundsätzlich festzuhalten. Er lud die Kantone ein, in einer
Vernehmlassung dazu Stellung zu nehmen. Im weiteren sprach sich der
Bundesrat für die Rückkehr zur ursprünglichen Visumspraxis aus.

Die ausserordentliche Sitzung war eine Folge der Nationalen Asylkonferenz,
zu welcher  der Bunderat am Vortag Vertretungen der Kantonsregierungen in
Bern empfangen hatte. Er nahm zunächst von den Ergebnissen der Konferenz
Kenntnis und drückte seine Befriedigung darüber aus, dass der Anlass in
einem Klima konstruktiver Zusammenarbeit stattgefunden hatte. Mit Genugtuung
stellte er fest,  dass bei der Lagebeurteilung und bei wesentlichen
Positionen der Kosovo-Politik des Bundesrates -  so zu Fragen der Hilfe vor
Ort sowie der Rückkehr und Rückkehrhilfe  als oberster Priorität, dann aber
auch zur Unterbringung und zu den Betreuerstellen - weitgehende
Uebereinstimmung der Ansichten besteht.

Zu zwei Punkten der bundesrätlichen Strategie konnten die Kantone keine
Einigung erzielen: zur Frage eines befristeten Abeitsverbots für Asyl- und
Schutzsuchende sowie zur Änderung der Visumspraxis. An der Sitzung vom
Freitag beschloss der Bundesrat, grundsätzlich an seinem Vorschlag zur
Einführung eines auf ein Jahr befristeten Arbeitsverbots festzuhalten. Er
verspricht sich davon ein klares Signal für die Rückkehr. Bei Asylsuchenden,
denen vorübergehend Schutz gewährt wird, ist die Integration nicht Ziel des
Bundesrates. Bevor er jedoch ein Arbeitsverbot erlässt, gibt der Bundesrat
den Kantonen Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Vernehmlassung läuft bis zum
19. August 1999. In der Zwischenzeit werden die Kantone mittels Weisung des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes angehalten,  Asylsuchenden
und vorläufig Aufgenommenen nur in Ausnahmefällen Arbeitsbewilligungen zu
erteilen.

Gleichzeitig sprach sich der Bundesrat für die Rückkehr zur ursprünglichen
Visumspraxis gemäss den Bestimmungen der Verordnung über Einreise und
Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern aus. D.h. im wesentlichen, dass
das Erfordernis der gesicherten Wiederausreise wieder gilt. Dieser Entscheid
entspricht der Mehrheit der kantonalen Stellungnahmen zu dieser Frage
anlässlich der Asylkonferenz.

Weitere Auskünfte:
Eduard Gnesa, Stv. Generalsekretär EJPD, 031 / 322 40 18

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

Bern, 2. Juli 1999