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Nationale Asylkonferenz: Bund und Kantone führen Aussprache über Kernfragen der Kosovo-Asylpolitik

Nationale Asylkonferenz: Bund und Kantone führen Aussprache über
Kernfragen der Kosovo-Asylpolitik

In Bern hat am Donnerstag unter der Leitung von Bundespräsidentin Ruth
Dreifuss die nationale Asylkonferenz stattgefunden. Auf Bundesseite
nahmen auch Bundesrat Joseph Deiss und Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold,
die Direktoren Jean-Daniel Gerber (Bundesamt für Flüchtlinge) und Peter
Huber (Bundesamt für Ausländerfragen) sowie der Sonderbeauftragte
Migration Kosovo, Urs Hadorn, teil. Die Kantone hatten je ein bis zwei
Vertreter nach Bern entsandt. Im Mittelpunkt der Gespräche standen
Massnahmen zur Bewältigung der grossen Zahl von Asylsuchenden,
insbesondere von Kriegsvertriebenen aus dem Kosovo.

Ausgangspunkt des Treffens bildeten die Beschlüsse des Bundesrates vom
23. Juni. Die Kantonsvertreter brachten zum Ausdruck dass sie seine
Grundhaltung, wonach der Hilfe vor Ort weiterhin absolute Priorität
zukommen soll, teilen. Diese Haltung beruht auf der Überzeugung, dass in
den kommenden vier Monaten bis zum Wintereinbruch für die rund 1,5
Millionen Kriegsvertriebenen in der Krisenregion wintersichere
Unterkünfte zu schaffen sind. Sollte dies nicht gelingen, ist im Herbst
mit neuen grossen Wanderungsbewegungen nach Westeuropa zu rechnen.

Positives Echo auf Rückführungspläne des Bundesrates

Ein positives Echo lösten auch die Rückführungspläne aus, die der
Bundesrat mit den internationalen Organsationen (vor allem dem
UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge) abzusprechen gedenkt. Angesichts
der umfangreichen Verminungen und Zerstörungen wird aber von einer
zwangsweisen Rückführung Kriegsvertriebener aus dem Kosovo in diesem
Jahr - mit Ausnahme von Straffälligen - abgesehen.

Das Rückkehrkonzept des Bundesrates sieht zwei Phasen vor: Vorerst soll
ab sofort die freiwillige Rückkehr gefördert werden. Personen, die sich
noch im laufenden Jahr zur Rückkehr entschliessen, erhalten individuelle
Rückkehrhilfe. Sie umfasst einen Barbetrag von 2000 Franken sowie
Naturalleistungen, vor allem Baumaterial. Um zu verhindern, dass
Kriegsvertriebene aus den Nachbarstaaten einreisen, um von der
schweizerischen Rückkehrhilfe zu profitieren, beschränkt sich die
Teilnahme auf Personen, die vor dem 1. Juli 1999 in die Schweiz gekommen
sind.

In einer zweiten Phase sollen nach Aufhebung der kollektiven vorläufigen
Aufnahme die übrigen Kriegsvertriebenen in den Kosovo zurückkehren,
wobei ebenfalls individuelle Hilfe für freiwillige Rückkehrer vorgesehen
ist. Parallel dazu wird sich die Schweiz konzentriert für den Bau von
Wohnungen und Schulhäusern sowie für das Gesundheitswesen, die
Trinkwasserversorgung und für die Landwirtschaft einsetzen.

Zur Diskussion standen im weiteren folgende Beschlüsse, die der
Bundesrat am 23. Juni unter Vorbehalt des Ergebnisses der Asylkonferenz
gefasst hatte:

Arbeitsverbot und Visumspraxis

Die Meinungen der Kantone über ein befristetes Arbeitsverbot für Asyl-
und Schutzsuchende sowie über die Änderung der Visumspraxis waren
geteilt. Aus diesem Grund wird der Bundesrat in den nächsten Tagen an
einer ausserordentlichen Sitzung über das weitere Vorgehen beschliessen.

Gesundheit und Erziehung

Um Einsparungen bei den Gesundheitskosten erzielen zu können, werden die
Kantone aufgefordert, den Zugang zu den Leistungserbringern (z.B. Ärzte)
einzuschränken. In diese Richtung geht auch die totalrevidierte
Asylverordnung 2, die den Kantonen verbindlich vorschreibt, die freie
Wahl der Leistungserbringer zu begrenzen. Ferner prüft das
Eidgenössische Departement des Innern (EDI), ob Personen aus dem Kosovo,
die dem Asylrecht unterstehen, aus dem krankenversicherungsrechtlichen
Risikoausgleich ausgeklammert werden können.

Was Massnahmen im Bildungsbereich betrifft, soll nach Auffassung des
Bundesrates an der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen
grundsätzlich festgehalten werden. Das EDI wird weiterhin mit den
kantonalen Erziehungsdirektoren zusammenarbeiten, um nach Lösungen zu
suchen, die der besonderen Situation Rechnung tragen.

Unterbringung

Festgehalten wurde an der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und
Kantonen im Unterbringungs- und Betreuungsbereich. Der Bund bietet den
Kantonen eine verstärkte Kooperation über die flexible Nutzung von
Unterkünften zur Abdeckung der Bedürfnisse an. Unter Mitwirkung des
Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sowie der
Hilfswerke kann er monatlich  6'000 und 8'000 neu einreisende
Asylsuchende betreuen. Die Kantone halten am Verteilschlüssel fest.
Bezüglich der Anrechnung der Notunterkünfte an den

Verteilschlüssel arbeiten die Kantone einen Vorschlag aus. Der Bundesrat
ist bereit, diesen umzusetzen. Angesichts der steigenden Gesuchszahlen
hat der Bundesrat den Kantonen für das dritte Quartal 1999 zusätzliche
450 Betreuerstellen zugesprochen.

Bern, 1. Juli 1999