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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Erklärung des Bundesrates zur Urteilsverkündung gegen PKK-Führer Abdullah Öcalan

Erklärung des Bundesrates

zur Urteilsverkündung gegen PKK-Führer Abdullah Öcalan

Der Bundesrat hat den Prozess von Abdullah Öcalan seit Beginn der Verhöre am
vergangenen 31. Mai intensiv mitverfolgt. Die Schweiz hat über ihren
Botschafter in Ankara drei Prozesszuschauer, näm-lich Nationalrat V. Ruffy,
Nationalrätin R. Vermot-Mangold sowie einen Vertreter der Botschaft
akkreditieren lassen, sodass diese dem Prozess beiwohnen konnten. Der
Bundesrat hat die Bereitschaft der türkischen Behörden, die Anwesenheit
ausländischer Zuschauer zu bewilligen, mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
Damit haben sie den Erwartungen der Mehrzahl der europäischen Länder
entspro-chen. Aufgrund einer kürzlich erfolgten Reform des türkischen
Ge-setzes konnte der Prozess in seiner letzten Phase vor einem Zivilgericht
abgehalten werden, womit das Verfahren einem der An-sprüche der Europäischen
Menschenrechtskonvention bezüglich gerechter Prozessführung genügte.

Der Bundesrat hat dennoch mit grösster Besorgnis vom Todesurteil Kenntnis
genommen, das gegen den PKK-Führer ausgesprochen wurde. Er ersucht die
türkischen Behörden mit Bezug auf seine nach der Verhaftung Öcalans
abgegebene Erklärung vom 17. Februar 1999, auf die Hinrichtung zu
verzichten. Ein solcher Verzicht würde der seit 1984 angewandten Praxis in
der Türkei entsprechen, zum Tode Verurteilte nicht mehr hinzurichten. Die
Hinrichtung Öcalans würde ausserdem eine neue Spirale der Gewalt sowohl in
der Türkei als auch im restlichen Europa auslösen und nicht zur friedlichen
Regelung der Kurden-Frage beitragen.

Die Schweiz, welche die Todesstrafe seit jeher geächtet hat, er-innert
daran, dass der Verzicht auf die Todesstrafe heute eine der Hauptbedingungen
ist, die ein Staat zu erfüllen hat, wenn er Mitglied des Europarates werden
will; dem Europarat gehören heute  41 Mitgliedstaaten einschliesslich die
Türkei an.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Der Bundeskanzler
François Couchepin

Bern, 29. Juni 1999