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Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur in die Vernehmlassung geschickt

Pressemitteilung        23. Juni 1999

Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur in
die Vernehmlassung geschickt

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
ermächtigt, bei den Kantonen, Parteien, der Film- und AV-Branche und
weiteren interessierten Kreisen eine Vernehmlassung über ein neues
Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur durchzuführen. Die
Vernehmlassung dauert bis zum  31. Oktober 1999. Die Expertenkommission Moor
hat ihren Entwurf für ein neues Filmgesetz am 27. April 1999 der Presse
vorgestellt.

Das heute geltende Filmgesetz ist seit 1962 in Kraft. Seitdem haben die
rasanten technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in der
Filmproduktion, im Filmverleih und -vertrieb sowie in der Vorführung und
Diffusion weltweit zu enormen Veränderungen in der Branche geführt. Der nun
in die Vernehmlassung geschickte Entwurf für ein neues Filmgesetz  gründet
sich auf Art. 71 der nachgeführten, am 18. April 1999 durch Volk und Stände
angenommenen Bundesverfassung, gemäss welchem der Bund Filmproduktion und
Filmkultur fördern und Vorschriften zur Vielfalt und Qualität des
Filmangebots erlassen kann. Er stellt die Filmförderung auf moderne
gesetzliche Grundlagen und trägt  damit den heutigen Bedürfnissen und
Gegebenheiten im Film- und Audiovisionsbereich Rechnung und  bietet der
Filmproduktion und der Filmkultur in unserem Land auch mittel- bis
langfristig eine solide Grundlage. Der von einer  Experten- und
Expertinnenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Pierre Moor ausgearbeitete
Entwurf zu einem neuen Filmgesetz basiert auf  drei Säulen: einem modernen
Instrumentarium der Filmförderung, einem liberalisierten Regelungswerk und
einer gezielten Lenkungsabgabe zur Unterstützung der Vielfalt.
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren werden die interessierten Kreise
eingeladen,  bis zum 31. Oktober 1999 vor allem zu den folgenden Fragen
Stellung zu nehmen: Wie ist der Kommissionsentwurf insgesamt zu beurteilen?
Trägt der Entwurf den zu erwartenden technischen und gesellschaftlichen
Veränderungen in der Audiovision genügend Rechnung? Wie wird die Einführung
von erfolgsabhängigen Förderungsinstrumenten beurteilt?  Wie wird das
Kapitel über Verleih, Vorführung und Vertrieb, insbesondere bezüglich dem
Verzicht auf eine Bewilligungspflicht beurteilt? Wenn auf die
Bewilligungspflicht nicht verzichtet werden sollte, wie sollte diese  dann
ausgestaltet sein (Kriterien, Verfahren etc.)? Findet der Vorschlag einer
Lenkungsabgabe bei einem Filmstart mit übermässig hoher Kopienzahl
Zustimmung?

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Marc Wehrlin, Chef der Sektion Film im Bundesamt für Kultur, Tel.
031/322 92 62