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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Zusammenfassung der Studie (Ecoplan)


PRESSEROHSTOFFZusammenfassung der Studie (Ecoplan)1. Die Eckdaten des bilateralen 
LandverkehrsabkommensDie generellen Regelungen des bilateralen Landverkehrsabkommens 
(BLV) sehen vor, dass per 1.1.2001 für alle Fahrzeuge mit einem zugelassenen Gesamtgewicht 
von mehr als 3.5t eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eingeführt wird. 
Die Abgabe wird proportional zum zugelassenen Gesamtgewicht (GG), in Abhängigkeit 
der gefahrenen Kilometerleistung und differenziert nach EURO-Emissionstypen erhoben. 
Das BLV sieht auch vor, dass die Schweiz die Gewichtslimite für das zugelassene 
Gesamtgewicht per 1.1.2001 auf 34t anhebt und im Jahr 2005 eine weitere Anpassung 
auf 40t vorgenommen wird. Tabelle K-1 fasst diese generellen Regelungen zusammen.Tabelle 
K-1:	Generelle Regelungen des BLV: LSVA und GewichtslimiteFahrzeugkategorien    
           2001   2002   2003   2004   2005   2007   2010   2015LSVA (Rp. / t GG 
u. Fzkm)                                    2.47   2.75   2.75   2.75  LSVA für 
saubersten   Emissionstyp                                 1.42   1.42   1.42   1.42 
  2.29   2.34   2.34   2.63  LSVA für 2. saubersten   missionstyp               
     1.68   1.68   1.68   1.68   2.56   2.73   2.69   2.89  LSVA für übrige Emissionstypen 
2.00   2.00   2.00   2.00   2.84   3.12   3.04   3.16zulässiges Gesamtgewicht in 
CH              34t                       40tIn der Übergangsphase (nach Inkrafttreten 
des Abkommens bis zum 31.12.2004) gilt für eine beschränkte Anzahl von 40t-Fahrzeugen 
und Leicht- und Leerfahrten eine Kontingentslösung mit speziellen Abgabesätzen für 
die Durchfahrt durch die Schweiz. Tabelle K-2:Kontingentsgewährung an europäische 
und schweizerische Transporteure in der Übergangsphase(Die Tabelle kann aus technischen 
Gründen nicht angezeigt werden) Die an Europa gewährten 40t-Kontingente (EU) werden 
im Inland (CH) vollumfänglich "gespiegelt". Demgegenüber soll bei den Leer- und 
Leichtfahrten entsprechend dem Marktanteil der Schweizer Transporteure im alpenquerenden 
Transitgüterverkehr nur eine geringe Anzahl Kontingente an inländische Transporteure 
vergeben werden.2. Die Auswirkungen des bilateralen Landverkehrsabkommensa) Binnen- 
und Import-/ExportverkehrIm Binnen-, Import- und Exportverkehr hat die Erhöhung 
der Gewichtslimite mit gleichzeitiger Einführung der LSVA einen Produktivitätseffekt 
zur Folge, der zu einer höheren Nettotonnage (Auslastung x Nutzlast) führt. Verantwortlich 
dafür sind folgende Effekte:- Die LSVA führt aufgrund der Abgabebelastung zu einem 
Rationalisierungsdruck bei den   Transportunternehmen. Im Vordergrund steht dabei 
die Vermeidung von Leerfahrten.   Zusätzlich besteht auch der Anreiz, das Ladevolumen 
bei gleichem Fahrzeuggewicht zu   vergrössern, um damit die Auslastung bei sperrigen 
und leichten Gütern zu verbessern. - Die erhöhte Gewichtslimite hat einen "Verlagerungseffekt" 
von kleinen auf grosse Fahrzeuge zur   Folge. Pro Fahrt können somit mehr Güter 
transportiert werden.Dank der erhöhten Nettotonnage kann die gleiche Verkehrsleistung 
mit weniger Fahrten erbracht werden, was zu einer Einsparung an Transportkosten 
führt. Dieser Einsparung steht die Mehrbelastung durch die LSVA gegenüber. Im Binnenverkehr 
ergibt sich bei einer sehr vorsichtigen Einschätzung des Produktivitätseffektes 
per Saldo eine Kostensteigerung von 4% bis 9%. Bei einem etwas höheren Produktivitätseffekt 
(welcher aber im internationalen Vergleich immer noch zu einer eher geringen Nettotonnage 
führt) heben sich die Kostenersparnisse und die Mehrbelastung praktisch auf.Im Import-/Exportverkehr 
überwiegt die Kostenersparnis durch den Produktivitätseffekt die Mehrbelastung durch 
die LSVA. Per Saldo ergibt sich je nach Entwicklung der Nettotonnage eine Entlastung 
von -6% bis -10% im Jahr 2001 bzw. -4% bis -11% im Jahr 2015.b) TransitverkehrDie 
Erhöhung der Gewichtslimite führt zu einer teilweisen Rückverlagerung von bisherigen 
ge-wichtsbedingten Umwegfahrten über Frankreich und Österreich in die Schweiz. In 
der Übergangsphase ist dieser Effekt mit 170'000 bis 180'000 Fahrten (netto) grösser 
als ab dem Jahr 2005 (ca. 150'000 bis 160’000 rückverlagerte Fahrten). Diese Tatsache 
ist darauf zurückzuführen, dass in den Jahren 2001 bis 2004 die Abgabebelastung 
durch die LSVA wesentlich tiefer ist als ab 2005.Bei den Leicht- und Leerfahrten 
bewirkt die LSVA ab dem Jahr 2005 eine Rückverlagerung von bisherigen Umwegfahrten 
durch die Schweiz ins benachbarte Ausland im Ausmass von 160'000 bis 170'000 Fahrten. 
In der Übergangsphase (2000-2004) findet diese Rückverlagerung aufgrund der gewährten 
Vergünstigung bei den Leicht- und Leerfahrtenkontingente nicht oder höchstens in 
bescheidenem Ausmass statt.Bei den 40t-Kontingenten wird davon ausgegangen, dass 
sie aufgrund der relativ tiefen Abgabebelastung in der Übergangsphase vollumfänglich 
ausgenutzt werden.Da im BLV am schweizerischen Nacht- und Sonntagsfahrverbot festgehalten 
wird, verbleibt der dadurch ausgelöste Umwegverkehr über Frankreich und Österreich 
(ca. 15% des gesamten Umwegverkehrs) auf den ausländischen Umfahrungsrouten.3. Die 
Entwicklung des Gesamtverkehrs (Binnen-, Import-/Export- und Transitverkehr)Bei 
Beibehaltung der bisherigen Verkehrspolitik (Grundszenario: 28t-Limite ohne LSVA) 
nimmt die Fahrleistung im Strassengüterverkehr stetig zu und erreicht im Jahr 2015 
eine Grössenordnung von rund 4 Mrd. Fzkm pro Jahr, was gegenüber 1993 beinahe einer 
Verdoppelung entspricht. Grafik K-3:	Fahrleistung im gesamten Strassengüterverkehr 
(Binnen-, Import-/Export- und Transitverkehr) in Mio. Fzkm(Die Grafik kann aus technischen 
Gründen nicht angezeigt werden.)Das BLV bewirkt dagegen eine deutliche Abflachung 
des Wachstums. Dieser Effekt fällt mit den bahnseitigen Massnahmen (schwarz markiertes 
Band) noch stärker aus als ohne diese Massnahmen (grau markiertes Band). Dazu gehören: 
Die Modernisierung der Bahninfrastruktur (insbesondere NEAT); Effekte der Bahnreform 
(Produktivitätssteigerung); flankierende Massnahmen (gemäss Botschaft BLV).Im Vergleich 
zum Grundszenario nimmt mit dem BLV die Fahrleistung im Jahr 2005 (mit bahnseitigen 
Massnahmen) um rund 550 - 660 Mio. Fzkm oder 18-22% ab. Im Jahr 2010 ergibt sich 
durch das verminderte Wachstum gegenüber dem Grundszenario bereits eine Differenz 
von 750 - 850 Mio. Fzkm, im Jahr 2015 beläuft sich diese Differenz auf 870-1'000 
Mio. Fzkm, was einer Verminderung um 21%- 25% entspricht.Diese umweltpolitisch positive 
Entwicklung der Fahrleistung im BLV hängt nicht alleine von den bahnseitigen Massnahmen, 
bzw. von deren Erfolg hinsichtlich der Verlagerung von Strassenverkehr auf die Schiene 
ab. Selbst ohne bahnseitige Massnahmen ist das Wachstum unter dem BLV-Regime wesentlich 
geringer als im Grundszenario. Fazit: - Das bilaterale Landverkehrsabkommen führt 
gegenüber der bisherigen Verkehrspolitik praktisch   zu einem Wachstumsstop zwischen 
2000 bis 2005 bzw. zu einer wesentlich geringeren Zunahme   der Fahrleistung in 
der Schweiz bis 2015. - Diese für die Umwelt positive Entwicklung (geringere Fahrleistungszunahme) 
ist unabhängig von   den bahnseitigen Massnahmen bzw. deren Erfolg. Selbstverständlich 
nimmt die Fahrleistung im   Vergleich zum Grundszenario noch stärker ab, wenn die 
bahnseitigen Massnahmen zum   prognostizierten Verlagerungseffekt von der Strasse 
auf die Schiene führen.4. Der alpenquerende GüterverkehrIm Rahmen der Umsetzung 
des Alpenschutzartikels ist die Entwicklung des alpenquerenden Güterverkehrs von 
besonderer Bedeutung. Die unterbrochene schwarze Linie in Grafik K-4 zeigt die Entwicklung 
im Grundszenario (28t-Limite ohne LSVA). Grafik K-4:	Alpenquerende Fahrten im Strassengüterverkehr 
(Anzahl Fahrten pro Jahr)(Die Grafik kann aus technischen Gründen nicht angezeigt 
werden.)Das schwarz markierte Band entspricht der Entwicklung des Fahrtenaufkommens 
unter dem BLV und unter der Annahme, dass die Verlagerung des Transitverkehrs auf 
die Schiene im prognosti-zierten Ausmass stattfindet. Das grau markierte Band zeigt 
die Entwicklung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs ohne bahnseitige Massnahmen. 
Zusammengefasst können folgende wichtigen Erkenntnisse festgehalten werden:- Die 
Beibehaltung der heutigen Verkehrspolitik gemäss Grundszenario (28t-Limite ohne 
LSVA)   führt langfristig (ab dem Jahr 2005) zu einem Fahrtenaufkommen, welches 
über der Entwicklung   im BLV liegt. Dies trifft sogar zu, wenn zum BLV keine bahnseitigen 
Massnahmen ergriffen   würden oder wenn diese Massnahmen völlig wirkungslos wären 
- beide Szenarien sind un-  wahrscheinlich.- Kommt es dank der LSVA und den bahnseitigen 
Massnahmen zur Verlagerung von   Strassengütertransitfahrten im prognostizierten 
Ausmass auf die Schiene, so kann der   Wachstumstrend ab dem Jahr 2001 gebremst 
und das Verkehrsaufkommen ab 2005 reduziert   werden. Die Zahl der alpenquerenden 
Strassengüterfahrten nimmt in den Folgejahren massiv   ab und erreicht nach dem 
Jahr 2010 eine Grössenordnung von 600'000 bis 800'000 Fahrten   pro Jahr.- In der 
Übergangsphase (2000-2004) ist auch bei grosser Wirksamkeit der bahnseitigen   Massnahmen 
eine Zunahme der alpenquerenden Strassengüterfahrten höchstwahrscheinlich   nicht 
vermeidbar. Bei Realisierung der durch das BAV prognostizierten Verlagerungswirkung 
  auf die Schiene wird aber die Anzahl alpenquerender Strassengüterfahrten unter 
derjenigen   des Grundszenarios liegen.5. Die Einnahmen aus der LSVADie Bruttoeinnahmen 
aus der LSVA belaufen sich in der Übergangsphase mit der 34t-Limite (2001 bis 2005) 
auf rund 900 - 950 Mio CHF. Mit der Einführung der 40t-Limite und dem höheren Abgabesatz 
im Jahr 2005 steigen die Einnahmen auf ca. 1.4 Mrd. CHF. Tabelle K-5:	LSVA-Einnahmen 
aus dem gesamten Strassengüterverkehr in Mio. CHF pro Jahr (inkl. Kontingente)(Die 
Tabelle kann aus technischen Gründen nicht angezeigt werden.)Im Jahr 2007 (bzw. 
ab der Inbetriebnahme des ersten NEAT-Basistunnels) kann der LSVA-Ansatz auf die 
definitive Höhe von durchschnittlich 2.75 Rp. pro t zugelassenes Gesamtgewicht und 
Fzkm angehoben werden. Dies führt im Jahr 2007 zu Einnahmen von knapp 1.7 Mrd. CHF.Die 
Einnahmen aus den genutzten 40t-Kontingenten und den Kontingenten für Leer- und 
Leichtfahrten belaufen sich (je nach getroffener Annahme zur durchschnittlichen 
Länge einer Kontingentsfahrt) auf 70-120 Mio. CHF im Jahr 2001 und auf gut 100-180 
Mio. Fr. im Jahr 2004. Nach dem Jahr 2004 entfällt die Kontingentsgewährung.