Zusammenfassung der Studie (Ecoplan)
PRESSEROHSTOFFZusammenfassung der Studie (Ecoplan)1. Die Eckdaten des bilateralen
LandverkehrsabkommensDie generellen Regelungen des bilateralen Landverkehrsabkommens
(BLV) sehen vor, dass per 1.1.2001 für alle Fahrzeuge mit einem zugelassenen Gesamtgewicht
von mehr als 3.5t eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eingeführt wird.
Die Abgabe wird proportional zum zugelassenen Gesamtgewicht (GG), in Abhängigkeit
der gefahrenen Kilometerleistung und differenziert nach EURO-Emissionstypen erhoben.
Das BLV sieht auch vor, dass die Schweiz die Gewichtslimite für das zugelassene
Gesamtgewicht per 1.1.2001 auf 34t anhebt und im Jahr 2005 eine weitere Anpassung
auf 40t vorgenommen wird. Tabelle K-1 fasst diese generellen Regelungen zusammen.Tabelle
K-1: Generelle Regelungen des BLV: LSVA und GewichtslimiteFahrzeugkategorien
2001 2002 2003 2004 2005 2007 2010 2015LSVA (Rp. / t GG
u. Fzkm) 2.47 2.75 2.75 2.75 LSVA für
saubersten Emissionstyp 1.42 1.42 1.42 1.42
2.29 2.34 2.34 2.63 LSVA für 2. saubersten missionstyp
1.68 1.68 1.68 1.68 2.56 2.73 2.69 2.89 LSVA für übrige Emissionstypen
2.00 2.00 2.00 2.00 2.84 3.12 3.04 3.16zulässiges Gesamtgewicht in
CH 34t 40tIn der Übergangsphase (nach Inkrafttreten
des Abkommens bis zum 31.12.2004) gilt für eine beschränkte Anzahl von 40t-Fahrzeugen
und Leicht- und Leerfahrten eine Kontingentslösung mit speziellen Abgabesätzen für
die Durchfahrt durch die Schweiz. Tabelle K-2:Kontingentsgewährung an europäische
und schweizerische Transporteure in der Übergangsphase(Die Tabelle kann aus technischen
Gründen nicht angezeigt werden) Die an Europa gewährten 40t-Kontingente (EU) werden
im Inland (CH) vollumfänglich "gespiegelt". Demgegenüber soll bei den Leer- und
Leichtfahrten entsprechend dem Marktanteil der Schweizer Transporteure im alpenquerenden
Transitgüterverkehr nur eine geringe Anzahl Kontingente an inländische Transporteure
vergeben werden.2. Die Auswirkungen des bilateralen Landverkehrsabkommensa) Binnen-
und Import-/ExportverkehrIm Binnen-, Import- und Exportverkehr hat die Erhöhung
der Gewichtslimite mit gleichzeitiger Einführung der LSVA einen Produktivitätseffekt
zur Folge, der zu einer höheren Nettotonnage (Auslastung x Nutzlast) führt. Verantwortlich
dafür sind folgende Effekte:- Die LSVA führt aufgrund der Abgabebelastung zu einem
Rationalisierungsdruck bei den Transportunternehmen. Im Vordergrund steht dabei
die Vermeidung von Leerfahrten. Zusätzlich besteht auch der Anreiz, das Ladevolumen
bei gleichem Fahrzeuggewicht zu vergrössern, um damit die Auslastung bei sperrigen
und leichten Gütern zu verbessern. - Die erhöhte Gewichtslimite hat einen "Verlagerungseffekt"
von kleinen auf grosse Fahrzeuge zur Folge. Pro Fahrt können somit mehr Güter
transportiert werden.Dank der erhöhten Nettotonnage kann die gleiche Verkehrsleistung
mit weniger Fahrten erbracht werden, was zu einer Einsparung an Transportkosten
führt. Dieser Einsparung steht die Mehrbelastung durch die LSVA gegenüber. Im Binnenverkehr
ergibt sich bei einer sehr vorsichtigen Einschätzung des Produktivitätseffektes
per Saldo eine Kostensteigerung von 4% bis 9%. Bei einem etwas höheren Produktivitätseffekt
(welcher aber im internationalen Vergleich immer noch zu einer eher geringen Nettotonnage
führt) heben sich die Kostenersparnisse und die Mehrbelastung praktisch auf.Im Import-/Exportverkehr
überwiegt die Kostenersparnis durch den Produktivitätseffekt die Mehrbelastung durch
die LSVA. Per Saldo ergibt sich je nach Entwicklung der Nettotonnage eine Entlastung
von -6% bis -10% im Jahr 2001 bzw. -4% bis -11% im Jahr 2015.b) TransitverkehrDie
Erhöhung der Gewichtslimite führt zu einer teilweisen Rückverlagerung von bisherigen
ge-wichtsbedingten Umwegfahrten über Frankreich und Österreich in die Schweiz. In
der Übergangsphase ist dieser Effekt mit 170'000 bis 180'000 Fahrten (netto) grösser
als ab dem Jahr 2005 (ca. 150'000 bis 160’000 rückverlagerte Fahrten). Diese Tatsache
ist darauf zurückzuführen, dass in den Jahren 2001 bis 2004 die Abgabebelastung
durch die LSVA wesentlich tiefer ist als ab 2005.Bei den Leicht- und Leerfahrten
bewirkt die LSVA ab dem Jahr 2005 eine Rückverlagerung von bisherigen Umwegfahrten
durch die Schweiz ins benachbarte Ausland im Ausmass von 160'000 bis 170'000 Fahrten.
In der Übergangsphase (2000-2004) findet diese Rückverlagerung aufgrund der gewährten
Vergünstigung bei den Leicht- und Leerfahrtenkontingente nicht oder höchstens in
bescheidenem Ausmass statt.Bei den 40t-Kontingenten wird davon ausgegangen, dass
sie aufgrund der relativ tiefen Abgabebelastung in der Übergangsphase vollumfänglich
ausgenutzt werden.Da im BLV am schweizerischen Nacht- und Sonntagsfahrverbot festgehalten
wird, verbleibt der dadurch ausgelöste Umwegverkehr über Frankreich und Österreich
(ca. 15% des gesamten Umwegverkehrs) auf den ausländischen Umfahrungsrouten.3. Die
Entwicklung des Gesamtverkehrs (Binnen-, Import-/Export- und Transitverkehr)Bei
Beibehaltung der bisherigen Verkehrspolitik (Grundszenario: 28t-Limite ohne LSVA)
nimmt die Fahrleistung im Strassengüterverkehr stetig zu und erreicht im Jahr 2015
eine Grössenordnung von rund 4 Mrd. Fzkm pro Jahr, was gegenüber 1993 beinahe einer
Verdoppelung entspricht. Grafik K-3: Fahrleistung im gesamten Strassengüterverkehr
(Binnen-, Import-/Export- und Transitverkehr) in Mio. Fzkm(Die Grafik kann aus technischen
Gründen nicht angezeigt werden.)Das BLV bewirkt dagegen eine deutliche Abflachung
des Wachstums. Dieser Effekt fällt mit den bahnseitigen Massnahmen (schwarz markiertes
Band) noch stärker aus als ohne diese Massnahmen (grau markiertes Band). Dazu gehören:
Die Modernisierung der Bahninfrastruktur (insbesondere NEAT); Effekte der Bahnreform
(Produktivitätssteigerung); flankierende Massnahmen (gemäss Botschaft BLV).Im Vergleich
zum Grundszenario nimmt mit dem BLV die Fahrleistung im Jahr 2005 (mit bahnseitigen
Massnahmen) um rund 550 - 660 Mio. Fzkm oder 18-22% ab. Im Jahr 2010 ergibt sich
durch das verminderte Wachstum gegenüber dem Grundszenario bereits eine Differenz
von 750 - 850 Mio. Fzkm, im Jahr 2015 beläuft sich diese Differenz auf 870-1'000
Mio. Fzkm, was einer Verminderung um 21%- 25% entspricht.Diese umweltpolitisch positive
Entwicklung der Fahrleistung im BLV hängt nicht alleine von den bahnseitigen Massnahmen,
bzw. von deren Erfolg hinsichtlich der Verlagerung von Strassenverkehr auf die Schiene
ab. Selbst ohne bahnseitige Massnahmen ist das Wachstum unter dem BLV-Regime wesentlich
geringer als im Grundszenario. Fazit: - Das bilaterale Landverkehrsabkommen führt
gegenüber der bisherigen Verkehrspolitik praktisch zu einem Wachstumsstop zwischen
2000 bis 2005 bzw. zu einer wesentlich geringeren Zunahme der Fahrleistung in
der Schweiz bis 2015. - Diese für die Umwelt positive Entwicklung (geringere Fahrleistungszunahme)
ist unabhängig von den bahnseitigen Massnahmen bzw. deren Erfolg. Selbstverständlich
nimmt die Fahrleistung im Vergleich zum Grundszenario noch stärker ab, wenn die
bahnseitigen Massnahmen zum prognostizierten Verlagerungseffekt von der Strasse
auf die Schiene führen.4. Der alpenquerende GüterverkehrIm Rahmen der Umsetzung
des Alpenschutzartikels ist die Entwicklung des alpenquerenden Güterverkehrs von
besonderer Bedeutung. Die unterbrochene schwarze Linie in Grafik K-4 zeigt die Entwicklung
im Grundszenario (28t-Limite ohne LSVA). Grafik K-4: Alpenquerende Fahrten im Strassengüterverkehr
(Anzahl Fahrten pro Jahr)(Die Grafik kann aus technischen Gründen nicht angezeigt
werden.)Das schwarz markierte Band entspricht der Entwicklung des Fahrtenaufkommens
unter dem BLV und unter der Annahme, dass die Verlagerung des Transitverkehrs auf
die Schiene im prognosti-zierten Ausmass stattfindet. Das grau markierte Band zeigt
die Entwicklung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs ohne bahnseitige Massnahmen.
Zusammengefasst können folgende wichtigen Erkenntnisse festgehalten werden:- Die
Beibehaltung der heutigen Verkehrspolitik gemäss Grundszenario (28t-Limite ohne
LSVA) führt langfristig (ab dem Jahr 2005) zu einem Fahrtenaufkommen, welches
über der Entwicklung im BLV liegt. Dies trifft sogar zu, wenn zum BLV keine bahnseitigen
Massnahmen ergriffen würden oder wenn diese Massnahmen völlig wirkungslos wären
- beide Szenarien sind un- wahrscheinlich.- Kommt es dank der LSVA und den bahnseitigen
Massnahmen zur Verlagerung von Strassengütertransitfahrten im prognostizierten
Ausmass auf die Schiene, so kann der Wachstumstrend ab dem Jahr 2001 gebremst
und das Verkehrsaufkommen ab 2005 reduziert werden. Die Zahl der alpenquerenden
Strassengüterfahrten nimmt in den Folgejahren massiv ab und erreicht nach dem
Jahr 2010 eine Grössenordnung von 600'000 bis 800'000 Fahrten pro Jahr.- In der
Übergangsphase (2000-2004) ist auch bei grosser Wirksamkeit der bahnseitigen Massnahmen
eine Zunahme der alpenquerenden Strassengüterfahrten höchstwahrscheinlich nicht
vermeidbar. Bei Realisierung der durch das BAV prognostizierten Verlagerungswirkung
auf die Schiene wird aber die Anzahl alpenquerender Strassengüterfahrten unter
derjenigen des Grundszenarios liegen.5. Die Einnahmen aus der LSVADie Bruttoeinnahmen
aus der LSVA belaufen sich in der Übergangsphase mit der 34t-Limite (2001 bis 2005)
auf rund 900 - 950 Mio CHF. Mit der Einführung der 40t-Limite und dem höheren Abgabesatz
im Jahr 2005 steigen die Einnahmen auf ca. 1.4 Mrd. CHF. Tabelle K-5: LSVA-Einnahmen
aus dem gesamten Strassengüterverkehr in Mio. CHF pro Jahr (inkl. Kontingente)(Die
Tabelle kann aus technischen Gründen nicht angezeigt werden.)Im Jahr 2007 (bzw.
ab der Inbetriebnahme des ersten NEAT-Basistunnels) kann der LSVA-Ansatz auf die
definitive Höhe von durchschnittlich 2.75 Rp. pro t zugelassenes Gesamtgewicht und
Fzkm angehoben werden. Dies führt im Jahr 2007 zu Einnahmen von knapp 1.7 Mrd. CHF.Die
Einnahmen aus den genutzten 40t-Kontingenten und den Kontingenten für Leer- und
Leichtfahrten belaufen sich (je nach getroffener Annahme zur durchschnittlichen
Länge einer Kontingentsfahrt) auf 70-120 Mio. CHF im Jahr 2001 und auf gut 100-180
Mio. Fr. im Jahr 2004. Nach dem Jahr 2004 entfällt die Kontingentsgewährung.