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Die Auswirkungen der LSVA und die Erhöhung der Gewichtslimite auf die Wald- und Holzwirtschaft


MEDIENMITTEILUNGDie Auswirkungen der LSVA und die Erhöhung der Gewichtslimite auf 
die Wald- und HolzwirtschaftEine von der Firma Basler & Hofmann durchgeführte Untersuchung 
über die Auswirkungen der LSVA und die Erhöhung der Gewichtslimite auf die Wald- 
und Holzwirtschaft wurde heute vom UVEK veröffentlicht. Nach allen Anpassungsvorgängen 
können sich LSVA-Mehrbelastung und Produktivitätsgewinne in dieser Branche ausgleichen. 
Eine spezielle Rückerstattung ist angezeigt, um die nachhaltige Nutzung des Schweizer 
Waldes nicht zu gefährden.Im Auftrag des UVEK hat die Firma Basler & Hofmann die 
Auswirkungen der LSVA bei gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtgewichtes von 28 auf 
34 Tonnen ab 2001, resp. ab 2005 auf 40 Tonnen untersucht.Mit der gleichzeitigen 
Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe auf den 1. Januar 2001 
und der schrittweisen Erhöhung der in der Schweiz geltenden Gewichtslimite für Lastwagen 
im Jahr 2001 auf 34 Tonnen und im Jahr 2005 auf 40 Tonnen wird eine Erneuerung des 
Fahrzeugparks für die Holztransporte ausgelöst. Der mit der 40-Tonnen-Limite dannzumal 
erzielbare Produktivitätsgewinn wird durch die LSVA vollständig abgeschöpft, sind 
doch bei den Waldholztransporten aufgrund fehlender Rückfuhrmöglichkeiten rund 50 
Prozent Leerfahrten systembedingt; darüber hinaus sind die Transportkosten im Verhältnis 
zum Warenwert sehr erheblich. Damit im Schweizer Wald auch künftig eine nachhaltige 
Holzproduktion und eine  Verarbeitung in regionalen Kreisläufen möglich bleibt, 
wird eine Teilrückerstattung für Holztransporte als sinnvoll angesehen. Eine periodische 
Überprüfung dieser Lösung ist vorgesehen. Die Studie ist unter Bestellnummer 801.575 
d bei der EDMZ, 3003 Bern zu beziehen.Bern, 25. Juni 1999UVEK   Eidgenössisches 
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: Ulrich 
Sieber, Pressechef UVEK Tel. 031 322 55 48Beilage: Kurzfassung der Studie