Die Auswirkungen der LSVA und die Erhöhung der Gewichtslimite auf die Wald- und Holzwirtschaft
MEDIENMITTEILUNGDie Auswirkungen der LSVA und die Erhöhung der Gewichtslimite auf
die Wald- und HolzwirtschaftEine von der Firma Basler & Hofmann durchgeführte Untersuchung
über die Auswirkungen der LSVA und die Erhöhung der Gewichtslimite auf die Wald-
und Holzwirtschaft wurde heute vom UVEK veröffentlicht. Nach allen Anpassungsvorgängen
können sich LSVA-Mehrbelastung und Produktivitätsgewinne in dieser Branche ausgleichen.
Eine spezielle Rückerstattung ist angezeigt, um die nachhaltige Nutzung des Schweizer
Waldes nicht zu gefährden.Im Auftrag des UVEK hat die Firma Basler & Hofmann die
Auswirkungen der LSVA bei gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtgewichtes von 28 auf
34 Tonnen ab 2001, resp. ab 2005 auf 40 Tonnen untersucht.Mit der gleichzeitigen
Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe auf den 1. Januar 2001
und der schrittweisen Erhöhung der in der Schweiz geltenden Gewichtslimite für Lastwagen
im Jahr 2001 auf 34 Tonnen und im Jahr 2005 auf 40 Tonnen wird eine Erneuerung des
Fahrzeugparks für die Holztransporte ausgelöst. Der mit der 40-Tonnen-Limite dannzumal
erzielbare Produktivitätsgewinn wird durch die LSVA vollständig abgeschöpft, sind
doch bei den Waldholztransporten aufgrund fehlender Rückfuhrmöglichkeiten rund 50
Prozent Leerfahrten systembedingt; darüber hinaus sind die Transportkosten im Verhältnis
zum Warenwert sehr erheblich. Damit im Schweizer Wald auch künftig eine nachhaltige
Holzproduktion und eine Verarbeitung in regionalen Kreisläufen möglich bleibt,
wird eine Teilrückerstattung für Holztransporte als sinnvoll angesehen. Eine periodische
Überprüfung dieser Lösung ist vorgesehen. Die Studie ist unter Bestellnummer 801.575
d bei der EDMZ, 3003 Bern zu beziehen.Bern, 25. Juni 1999UVEK Eidgenössisches
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: Ulrich
Sieber, Pressechef UVEK Tel. 031 322 55 48Beilage: Kurzfassung der Studie