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Verlängerung des Truppeneinsatzes zum Schutz bedrohter Einrichtungen/Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bundesrat verabschiedet Botschaft über Verlängerung des Truppeneinsatzes
zum Schutz bedrohter Einrichtungen

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft und den Entwurf zum
Genehmigungsbeschluss über die Verlängerung des Armee-Einsatzes zum
Schutz bedrohter Einrichtungen verabschiedet.

Dank dem vom Bundesrat am 1. März 1999 beschlossenen Bewachungseinsatz
der Armee konnten die aufgrund des Völkerrechts erforderlichen
Schutzmassnahmen für die ausländischen Vertretungen in ausreichendem
Mass durchgeführt werden. Die Erfahrungen der vergangenen Monate können
als positiv für alle involvierten Stellen bezeichnet werden.

Mit Entscheid vom 31. Mai 1999 verlängerte der Bundesrat das Mandat der
Armee für die Bewachung gefährdeter Objekte über den 1. Juli hinaus.
Diese Verlängerung des Assistenzdienstes wird voraussichtlich länger als
drei Wochen dauern. Deshalb ist gemäss Art. 70 des Militärgesetzes die
nachträgliche Zustimmung der Eidgenössischen Räte erforderlich.

In seiner Botschaft hält der Bundesrat fest, dass namentlich Angriffe
auf diplomatische Vertretungen ausländischer Staaten sowie auf
Einrichtungen internationaler Organisationen weiterhin nicht
ausgeschlossen werden können. Die Bedrohungslage für die gefährdeten
Einrichtungen in der Schweiz hat sich mit dem Beginn des Prozesses gegen
den PKK-Führer Oecalan verschärft. Und trotz des Friedensprozesses im
Kosovo sind auch in diesem Zusammenhang Anschläge auf Vertretungen
ausländischer Staaten nicht auszuschliessen.

Bern, 28. Juni 1999

Weitere Auskünfte:
Dominique Reymond, BA, 031-322 81 69