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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Online-Verbindungen

Stellungnahme des Bundesrates zur Einrichtung von Online-Verbindungen im
Bereich des Polizeiwesens

Der Bundesrat nimmt Stellung zu einem Bericht der
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Empfehlungen der
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) zur Einrichtung von
Online-Verbindungen im Polizeibereich in den Grundzügen zugestimmt. Er
beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit
dem Vollzug dieser Empfehlungen. Das EJPD wird der Konferenz der
Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren den Entwurf einer Regelung der
Online-Verbindungen zwischen Bund und Kantonen im Polizeibereich
unterbreiten.

1998 überprüfte die GPK im Rahmen ihrer Kontrollen die Einrichtung
solcher Online-Verbindungen. Sie beauftragte in der Folge einen
Experten, die Praxis der Bundesbehörden bei der Einrichtung von
Online-Zugriffen zu untersuchen. Der Expertenbericht äussert sich zur
Konzeption solcher Informatikanwendungen wie auch zur Gewährung von
individuellen Zugriffsrechten an Benützerinnen und Benützer aus dem
Kreis der  Bundes- und Kantonsbehörden.

Nach Kenntnisnahme des Expertenberichts prüfte die GPK die geltenden
rechtlichen und konzeptionellen Anforderungen an die Einrichtung von
Online-Verbindungen. Intensiv befasste sie sich vor allem mit Fragen des
Datenschutzes sowie mit den Anforderungen in Bezug auf Notwendigkeit,
Verhältnismässigkeit und Zweck solcher Verbindungen. Anschliessend
unterbreitete die Kommission ihren Schlussbericht dem Bundesrat und
forderte ihn auf, dazu bis Ende Juni 1999 Stellung zu nehmen.

Die GPK machte in ihrem Schlussbericht mehrere Empfehlungen, die vor
allem folgende Themenbereiche betreffen : Prüfung der Zweckmässigkeit
einer Online-Verbindung, Koordination und Zusammenarbeit von Bund und
Kantonen, Bewilligungsverfahren für Online-Anschlüsse, Kontrolle der
Informatiksicherheit. Im Bereich der Kontrolle forderte die GPK den
Bundesrat auf, den Systembetreibenden des Bundes die Möglichkeit zu
geben, mittels Sicherheitsinspektionen die Einhaltung von
Sicherheits-Grundsätzen und Anschlussbestimmungen durch die kantonalen
und kommunalen Benützenden zu überwachen.

28. Juni 1999

Für zusätzliche Auskünfte:
Hans Brunner, stellvertretender Generalsekretär EJPD (Tel. 031/322 54
32) und Bernard Werz (Tel. 031/324 48 21) GS EJPD Inspektorat und
Projekte