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Kürzungsbedarf bei Budget und Finanzplan

PRESSEMITTEILUNG

Kürzungsbedarf bei Budget und Finanzplan

Der Bund muss grosse Anstrengungen unternehmen, damit er das in der
Verfassung verankerte Haushaltsziel 2001 erreichen kann. Der Bundesrat
hat das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, die Departementseingaben für
das Budget 2000 um 900 Mio. zu verbessern. Nochmals vertieft werden die
Einnahmenschätzungen. Für den Legislaturfinanzplan 2001-2003 werden
Verbesserungsmöglichkeiten von bis zu 1900 Mio. evaluiert. Damit sollen
die Haushaltsziele umgesetzt werden. Ab 2002 wird ein ausgeglichener
Bundeshaushalt angestrebt. Der Kürzungsbedarf ist unter anderem auf
nicht beeinflussbare, unvorhergesehene Ausgaben im Asylbereich, bei den
bilateralen Verträgen mit der EU und auf spärlicher als erwartet
fliessende Steuerträge zurückzuführen.

Aufgrund der Departementseingaben für das Budget 2000 und die folgenden
Jahre ergeben sich jährliche Defizite von bis zu drei Milliarden. Trotz
der Entlastungen aus dem Stabilisierungsprogramm 1998 präsentieren sich
die finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes unbefriedigend. Die
Perspektiven unterstreichen die Notwendigkeit von zusätzlichen
Verbesserungen im Rahmen der Budget- und Finanzplanbereinigung.

Ein Vergleich mit den Vorgaben des Bundesrates vom vergangenen Februar
zeigt, dass die Abweichungen zum Teil auf unvorhergesehene und nicht
direkt beeinflussbare Faktoren zurückzuführen sind. Zu erwähnen sind
namentlich der Asylbereich, die AHV/IV, der öffentliche Verkehr, die
bilateralen Verträge mit der EU sowie die bis heute unter den bisherigen
Erwartungen gebliebenen Einnahmen aus der Verrechnungssteuer, der
direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer.

Um das Haushaltsziel 2001 zu erreichen, hat der Bundesrat der Verwaltung
Vorgaben gemacht, die eine gewisse Reserve beinhalten: Demnach muss im
Jahr 2000  das Defizit auf unter zwei Milliarden und im Jahr 2001 auf
700 Millionen begrenzt werden. Für 2002 und 2003 soll mindestens ein
ausgeglichener Haushalt angestrebt werden.

Das EFD wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen
und der Bundeskanzlei für die Sitzung vom 11. August 1999 zusätzliche
Verbesserungsmöglichkeiten in den Jahren 2001 bis 2003 aufzuzeigen.
Soweit kein Einvernehmen erzielt werden kann, unterbreitet es dem
Bundesrat entsprechende Vorschläge (Varianten). Die erforderlichen
Entscheide wird er im Rahmen der Legislaturplanung treffen.

 Ausgaben- und Wirtschaftswachstum im Gleichschritt

Über die gesamte Planperiode 1999 bis 2003 beläuft sich der
durchschnittliche Ausgabenanstieg auf 3,6 Prozent pro Jahr. Die
Einnahmen dürften sich aufgrund erster Schätzungen mit 5,7 Prozent über
dem angenommenen Wirtschaftswachstum von 3,5 Prozent entwickeln. In den
Fiskaleinnahmen inbegriffen sind verschiedene beschlossene und geplante
Steuererhöhungen wie beispielsweise die AHV/IV-Mehrwertsteuerprozente,
die Schwerverkehrsabgaben, das Mehrwertsteuerpromille oder die
Lenkungsabgaben VOC (flüchtige organische Kohlenstoffverbindungen).

Die Analyse der Eingaben bestätigen den Bundesrat in seiner Haltung,
alles daran zu setzen, den eidg. Räten einen mit den Haushaltszielen
2001 in Einklang stehenden Voranschlag 2000 und Legislaturfinanzplan
2001-03 zu unterbreiten. Weitere Entlastungen im Rahmen der ordentlichen
Budget- und Finanzplanbereinigung sind unumgänglich.

Im Vordergrund steht in den kommenden Wochen die Bereinigung des
Voranschlages 2000. Die Arbeiten zum Legislaturfinanzplan werden
schwergewichtig im Herbst an die Hand genommen

Der Budgetprozess
Der Prozess von der Entstehung bis zur Verabschiedung eines Budgets
durchläuft im Laufe eines Jahres zahlreiche Stationen: Im Februar legt
der Bundesrat das Ziel und die Weisungen an die Verwaltung für das
Budget des kommenden Jahres und den Finanzplan fest. In den Monaten
März, April und Mai nehmen die Departemente die Budgetierung vor. Vor
den Sommerferien beauftragt der Bundesrat das EFD zusammen mit den
anderen Departementen die Budget- und Finanzplanzahlen so zu bereinigen,
dass die gesteckten Ziele erreicht werden können. Nach den Sommerferien
fällt der Bundesrat die nötigen Kürzungsentscheide und überprüft die
volkswirtschaftlichen Eckwerte (Teuerung, Wirtschaftswachstum,
Wechselkurs). Gleichzeitig erhält das EFD den Auftrag zur Ausarbeitung
der Budgetbotschaft. Anfangs Oktober wird die Botschaft durch den
Bundesrat an das Parlament weitergeleitet. Nach der Vorberatung durch
ihre Finanzkommissionen genehmigen die eidg. Räte den Voranschlag in der
Wintersession.
Dieses Jahr bildet insofern eine Ausnahme, als gleichzeitig mit dem
Budget 2000 der Finanzplan für die kommende Legislatur vorbereitet wird.
Dieser sogenannte Legislaturfinanzplan wird alle vier Jahre erstellt und
zusammen mit den Legislaturzielen des Bundesrates im nächsten Frühling
verabschiedet.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

  Auf unserer Website http://www.efd.admin.ch finden Sie in der Rubrik
”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.

23.6.1999

Der Bund muss grosse Anstrengungen unternehmen, damit er das in der
Verfassung verankerte Haushaltsziel 2001 erreichen kann. Der Bundesrat
hat das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, die Departementseingaben für
das Budget 2000 um 900 Mio. zu verbessern. Nochmals vertieft werden die
Einnahmenschätzungen. Für den Legislaturfinanzplan 2001-2003 werden
Verbesserungsmöglichkeiten von bis zu 1900 Mio. evaluiert. Damit sollen
die Haushaltsziele umgesetzt werden. Ab 2002 wird ein ausgeglichener
Bundeshaushalt angestrebt. Der Kürzungsbedarf ist unter anderem auf
nicht beeinflussbare, unvorhergesehene Ausgaben im Asylbereich, bei den
bilateralen Verträgen mit der EU und auf spärlicher als erwartet
fliessende Steuerträge zurückzuführen.

Aufgrund der Departementseingaben für das Budget 2000 und die folgenden
Jahre ergeben sich jährliche Defizite von bis zu drei Milliarden. Trotz
der Entlastungen aus dem Stabilisierungsprogramm 1998 präsentieren sich
die finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes unbefriedigend. Die
Perspektiven unterstreichen die Notwendigkeit von zusätzlichen
Verbesserungen im Rahmen der Budget- und Finanzplanbereinigung.

Ein Vergleich mit den Vorgaben des Bundesrates vom vergangenen Februar
zeigt, dass die Abweichungen zum Teil auf unvorhergesehene und nicht
direkt beeinflussbare Faktoren zurückzuführen sind. Zu erwähnen sind
namentlich der Asylbereich, die AHV/IV, der öffentliche Verkehr, die
bilateralen Verträge mit der EU sowie die bis heute unter den bisherigen
Erwartungen gebliebenen Einnahmen aus der Verrechnungssteuer, der
direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer.

Um das Haushaltsziel 2001 zu erreichen, hat der Bundesrat der Verwaltung
Vorgaben gemacht, die eine gewisse Reserve beinhalten: Demnach muss im
Jahr 2000  das Defizit auf unter zwei Milliarden und im Jahr 2001 auf
700 Millionen begrenzt werden. Für 2002 und 2003 soll mindestens ein
ausgeglichener Haushalt angestrebt werden.

Das EFD wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen
und der Bundeskanzlei für die Sitzung vom 11. August 1999 zusätzliche
Verbesserungsmöglichkeiten in den Jahren 2001 bis 2003 aufzuzeigen.
Soweit kein Einvernehmen erzielt werden kann, unterbreitet es dem
Bundesrat entsprechende Vorschläge (Varianten). Die erforderlichen
Entscheide wird er im Rahmen der Legislaturplanung treffen.

 Ausgaben- und Wirtschaftswachstum im Gleichschritt

Über die gesamte Planperiode 1999 bis 2003 beläuft sich der
durchschnittliche Ausgabenanstieg auf 3,6 Prozent pro Jahr. Die
Einnahmen dürften sich aufgrund erster Schätzungen mit 5,7 Prozent über
dem angenommenen Wirtschaftswachstum von 3,5 Prozent entwickeln. In den
Fiskaleinnahmen inbegriffen sind verschiedene beschlossene und geplante
Steuererhöhungen wie beispielsweise die AHV/IV-Mehrwertsteuerprozente,
die Schwerverkehrsabgaben, das Mehrwertsteuerpromille oder die
Lenkungsabgaben VOC (flüchtige organische Kohlenstoffverbindungen).

Die Analyse der Eingaben bestätigen den Bundesrat in seiner Haltung,
alles daran zu setzen, den eidg. Räten einen mit den Haushaltszielen
2001 in Einklang stehenden Voranschlag 2000 und Legislaturfinanzplan
2001-03 zu unterbreiten. Weitere Entlastungen im Rahmen der ordentlichen
Budget- und Finanzplanbereinigung sind unumgänglich.

Im Vordergrund steht in den kommenden Wochen die Bereinigung des
Voranschlages 2000. Die Arbeiten zum Legislaturfinanzplan werden
schwergewichtig im Herbst an die Hand genommen

Der Budgetprozess
Der Prozess von der Entstehung bis zur Verabschiedung eines Budgets
durchläuft im Laufe eines Jahres zahlreiche Stationen: Im Februar legt
der Bundesrat das Ziel und die Weisungen an die Verwaltung für das
Budget des kommenden Jahres und den Finanzplan fest. In den Monaten
März, April und Mai nehmen die Departemente die Budgetierung vor. Vor
den Sommerferien beauftragt der Bundesrat das EFD zusammen mit den
anderen Departementen die Budget- und Finanzplanzahlen so zu bereinigen,
dass die gesteckten Ziele erreicht werden können. Nach den Sommerferien
fällt der Bundesrat die nötigen Kürzungsentscheide und überprüft die
volkswirtschaftlichen Eckwerte (Teuerung, Wirtschaftswachstum,
Wechselkurs). Gleichzeitig erhält das EFD den Auftrag zur Ausarbeitung
der Budgetbotschaft. Anfangs Oktober wird die Botschaft durch den
Bundesrat an das Parlament weitergeleitet. Nach der Vorberatung durch
ihre Finanzkommissionen genehmigen die eidg. Räte den Voranschlag in der
Wintersession.
Dieses Jahr bildet insofern eine Ausnahme, als gleichzeitig mit dem
Budget 2000 der Finanzplan für die kommende Legislatur vorbereitet wird.
Dieser sogenannte Legislaturfinanzplan wird alle vier Jahre erstellt und
zusammen mit den Legislaturzielen des Bundesrates im nächsten Frühling
verabschiedet.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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Pressemitteilungen.

23.6.1999

Der Bund muss grosse Anstrengungen unternehmen, damit er das in der
Verfassung verankerte Haushaltsziel 2001 erreichen kann. Der Bundesrat
hat das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, die Departementseingaben für
das Budget 2000 um 900 Mio. zu verbessern. Nochmals vertieft werden die
Einnahmenschätzungen. Für den Legislaturfinanzplan 2001-2003 werden
Verbesserungsmöglichkeiten von bis zu 1900 Mio. evaluiert. Damit sollen
die Haushaltsziele umgesetzt werden. Ab 2002 wird ein ausgeglichener
Bundeshaushalt angestrebt. Der Kürzungsbedarf ist unter anderem auf
nicht beeinflussbare, unvorhergesehene Ausgaben im Asylbereich, bei den
bilateralen Verträgen mit der EU und auf spärlicher als erwartet
fliessende Steuerträge zurückzuführen.

Aufgrund der Departementseingaben für das Budget 2000 und die folgenden
Jahre ergeben sich jährliche Defizite von bis zu drei Milliarden. Trotz
der Entlastungen aus dem Stabilisierungsprogramm 1998 präsentieren sich
die finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes unbefriedigend. Die
Perspektiven unterstreichen die Notwendigkeit von zusätzlichen
Verbesserungen im Rahmen der Budget- und Finanzplanbereinigung.

Ein Vergleich mit den Vorgaben des Bundesrates vom vergangenen Februar
zeigt, dass die Abweichungen zum Teil auf unvorhergesehene und nicht
direkt beeinflussbare Faktoren zurückzuführen sind. Zu erwähnen sind
namentlich der Asylbereich, die AHV/IV, der öffentliche Verkehr, die
bilateralen Verträge mit der EU sowie die bis heute unter den bisherigen
Erwartungen gebliebenen Einnahmen aus der Verrechnungssteuer, der
direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer.

Um das Haushaltsziel 2001 zu erreichen, hat der Bundesrat der Verwaltung
Vorgaben gemacht, die eine gewisse Reserve beinhalten: Demnach muss im
Jahr 2000  das Defizit auf unter zwei Milliarden und im Jahr 2001 auf
700 Millionen begrenzt werden. Für 2002 und 2003 soll mindestens ein
ausgeglichener Haushalt angestrebt werden.

Das EFD wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen
und der Bundeskanzlei für die Sitzung vom 11. August 1999 zusätzliche
Verbesserungsmöglichkeiten in den Jahren 2001 bis 2003 aufzuzeigen.
Soweit kein Einvernehmen erzielt werden kann, unterbreitet es dem
Bundesrat entsprechende Vorschläge (Varianten). Die erforderlichen
Entscheide wird er im Rahmen der Legislaturplanung treffen.

 Ausgaben- und Wirtschaftswachstum im Gleichschritt

Über die gesamte Planperiode 1999 bis 2003 beläuft sich der
durchschnittliche Ausgabenanstieg auf 3,6 Prozent pro Jahr. Die
Einnahmen dürften sich aufgrund erster Schätzungen mit 5,7 Prozent über
dem angenommenen Wirtschaftswachstum von 3,5 Prozent entwickeln. In den
Fiskaleinnahmen inbegriffen sind verschiedene beschlossene und geplante
Steuererhöhungen wie beispielsweise die AHV/IV-Mehrwertsteuerprozente,
die Schwerverkehrsabgaben, das Mehrwertsteuerpromille oder die
Lenkungsabgaben VOC (flüchtige organische Kohlenstoffverbindungen).

Die Analyse der Eingaben bestätigen den Bundesrat in seiner Haltung,
alles daran zu setzen, den eidg. Räten einen mit den Haushaltszielen
2001 in Einklang stehenden Voranschlag 2000 und Legislaturfinanzplan
2001-03 zu unterbreiten. Weitere Entlastungen im Rahmen der ordentlichen
Budget- und Finanzplanbereinigung sind unumgänglich.

Im Vordergrund steht in den kommenden Wochen die Bereinigung des
Voranschlages 2000. Die Arbeiten zum Legislaturfinanzplan werden
schwergewichtig im Herbst an die Hand genommen

Der Budgetprozess
Der Prozess von der Entstehung bis zur Verabschiedung eines Budgets
durchläuft im Laufe eines Jahres zahlreiche Stationen: Im Februar legt
der Bundesrat das Ziel und die Weisungen an die Verwaltung für das
Budget des kommenden Jahres und den Finanzplan fest. In den Monaten
März, April und Mai nehmen die Departemente die Budgetierung vor. Vor
den Sommerferien beauftragt der Bundesrat das EFD zusammen mit den
anderen Departementen die Budget- und Finanzplanzahlen so zu bereinigen,
dass die gesteckten Ziele erreicht werden können. Nach den Sommerferien
fällt der Bundesrat die nötigen Kürzungsentscheide und überprüft die
volkswirtschaftlichen Eckwerte (Teuerung, Wirtschaftswachstum,
Wechselkurs). Gleichzeitig erhält das EFD den Auftrag zur Ausarbeitung
der Budgetbotschaft. Anfangs Oktober wird die Botschaft durch den
Bundesrat an das Parlament weitergeleitet. Nach der Vorberatung durch
ihre Finanzkommissionen genehmigen die eidg. Räte den Voranschlag in der
Wintersession.
Dieses Jahr bildet insofern eine Ausnahme, als gleichzeitig mit dem
Budget 2000 der Finanzplan für die kommende Legislatur vorbereitet wird.
Dieser sogenannte Legislaturfinanzplan wird alle vier Jahre erstellt und
zusammen mit den Legislaturzielen des Bundesrates im nächsten Frühling
verabschiedet.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
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23.6.1999