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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Angliederung der Landeshydrologie und -geologie an das BWW

MEDIENMITTEILUNG

Regierungs- und Verwaltungsreform:
Angliederung der Landeshydrologie und -geologie an das
Bundesamt für Wasserwirtschaft

Der Bundesrat hat beschlossen, die Landeshydrologie und -geologie (LHG) auf den 
1. Januar
2000 dem Bundesamt für Wasserwirtschaft im UVEK anzugliedern. Die bisher im Eidg.
Departement des Innern angesiedelte LHG ist ein Dienstleistungsbetrieb mit technischen 
und
wissenschaftlichen Aufgaben: sie untersucht die Wasservorkommen und den Untergrund 
und
kann ihr Wissen über Gefahren wie Hochwasser und Murgänge, die Wassernutzung und 
den
Wasserbau - Bereiche des Bundesamtes für Wasserwirtschaft - in Zukunft direkt anwenden. 
Mit
der Angliederung der LHG an das Bundesamt für Wasserwirtschaft wird die Bearbeitung 
der
wesentlichen Naturgefahren in einer Stelle zusammengefasst. Das um die LHG erweiterte
Bundesamt für Wasserwirtschaft wird 108 Etatstellen aufweisen und über ein Budget 
von 100
Mio. Franken verfügen.

Bern, 23. Juni 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Dr. Christian Furrer, Direktor BWW, Teil 032/328 87 83
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