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Mammographie-Screening ab 1. Juli 1999 kassenpflichtig

Medienmitteilung  23. Juni 1999

Mammographie-Screening ab 1. Juli 1999 kassenpflichtig

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Qualitätssicherung bei Programmen
zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mam-mo-graphie verabschiedet. Damit
sind die Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen von Mammographie-Screenings ab dem
1. Juli 1999 in der Grundversicherung kassenpflichtig.
Der Brustkrebs stellt mit über 1400 Todesfällen pro Jahr ein wesentliches
Problem der öffentlichen Gesundheit dar. Zur Zeit gibt es noch keine
Präventivmassnahmen, mit de-nen das Risiko einer Brustkrebserkrankung
gesenkt werden könnte. Nur durch entspre-chende Vorsorgeuntersuchungen
(Mammographie-Screening, also Reihenuntersuchun-gen mit Durchleuchtung) kann
dank einer frühzeitigen Diagnose die Todesrate gesenkt werden. Zur Erzielung
ei-nes tat-sächlichen Nutzen sind jedoch eine möglichst hohe Zahl an
teil-nehmen-den Frauen und eine optimale Qualität der
Früherkennungsuntersuchun-gen notwendig. Insbe-son-dere ist dabei die Gefahr
von Fehldiagnosen zu minimieren.
In den Leistungskatalog der Krankenversicherung wurde daher das
Mammogra-phie-Screening als präventive Massnahme aufgenommen, so dass Frauen
ab dem 50. Al-tersjahr alle zwei Jahre eine vorsorgliche Röntgenuntersuchung
(Mammogra-phie) vor-neh-men lassen können. Die Leistungspflicht wurde an das
Vor-lie-gen ei-nes gesamt-schwei-zerischen Qualitätssicherungsvertrags
gebun-den. Nachdem die Vertrags-part-ner bis zum 1. Januar 1999 keinen
entspre-chen-den Vertrag vorlegen konnten, hat der Bun-desrat nun die
Min-dest-anfor-de-rungen verabschiedet, die für die Program-me zur
Durchführung des Mam-mo-graphie-Screening gelten. Die
Vorsorge-unter-suchungen können somit ab dem 1. Juli 1999 zu Lasten der
obliga-torischen Krankenpflege-versi-cherung durchgeführt wer-den, sofern
sie im Rahmen von Pro-grammen zur Früher-ken-nung von Brustkrebs erfolgen,
die den entspre-chen-den Qualitätsanforderungen genü-gen.
Die Verordnung verlangt u.a., dass sich an den Programmen nur
spe-zialisierte Ärztinnen und Ärzte be-teiligen können, die sich
verpflichten, an den Massnahmen zur Qualitäts-si-cherung und -förderung
teilzu-neh-men. Jede Mammographie wird, nach-dem sie durch den/die
untersuchende/n Arzt/Ärztin interpretiert wurde, durch eine/n zweite/n
unabhän-gige/n Mediziner/in er-neut gelesen. Im Rahmen von Kolloquien mit
Fall-dis-kussio-nen soll ein Lernprozess der an den Programmen beteiligten
Ärztinnen und Ärzte er-mög-licht werden. Zudem soll die Qualität der
Lesungen anhand von entsprechen-den Mess-grös-sen laufend beurteilt werden.
Das Verhältnis von Kosten und Nutzen der Programme zur Früherkennung von
Brust-krebs wird massgeblich von den durch die Tarifpartner noch
auszu-handelnden Tarifen beeinflusst werden. Die Evaluation der Programme
wird im Jahre 2007 Grundlage für den Entscheid sein, ob die
Screening-Mammographie wei-ter-hin im Leistungs-ka-talog der obligatorischen
Krankenversi-che-rung enthal-ten sein soll.

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 Qualitätssicherung
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 Chef Hauptabteilung Kranken- und
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