Revision der Nationalstrassenverordnung in der Vernehmlassung
MEDIENMITTEILUNG
Revision der Nationalstrassenverordnung in der
Vernehmlassung: Mehr Bundesgeld für den Unterhalt und
Verpflegungsmöglichkeiten auf Rastplätzen
Verpflegungsmöglichkeiten auf Rastplätzen, höhere Beitragssätze des Bundes für den
Unterhalt der Nationalstrassen und Massnahmen, die Kostensteigerungen im
Autobahnbau vermeiden helfen sollen: Dies sind die wesentlichsten Änderungen der
revidierten Nationalstrassenverordnung, zu der nun die Kantone Stellung nehmen
können.
Drei Jahre, nachdem die total revidierte Nationalstrassenverordnung (NSV) in Kraft
getreten ist,
wird eine neuerliche Revision nötig. Den Anlass bilden höhere Beitragssätze des
Bundes an
den Unterhalt der Nationalstrassen: Eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes
über
die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) macht eine Neuberechnung
der Beitragssätze für den Unterhalt notwendig. Neben den höheren Beitragssätzen
sieht die
revidierte NSV weitere Änderungen vor: Sie will Verpflegungsmöglichkeiten auch auf
Rastplätzen gestatten und Massnahmen einführen, welche unter anderem helfen,
Kostensteigerungen im Nationalstrassenbau zu vermeiden.
Die wesentlichen Revisionspunkte
- Verpflegungsmöglichkeiten auf Rastplätzen. Die geltende Regelung erlaubt auf den
Rastplätzen keine Verpflegungsangebote. Da nun unzweifelhaft ein solches Bedürfnis
besteht,
soll eine entsprechende Bestimmung in die Verordnung aufgenommen werden. Nach wie
vor
soll allerdings die Zweiteilung von Raststätten und Rastplätzen bestehen bleiben,
weshalb auf
letzteren bloss mobile Einrichtungen zugelassen werden sollen.
- Beitragssätze an den Unterhalt der Nationalstrassen. Die eidgenössischen Räte
haben die
Bandbreite des Bundesanteils von bisher 40 bis 80 Prozent (in Härtefällen 95 Prozent)
auf 80
bis 90 Prozent (in Härtefällen 97 Prozent) erhöht. Nun muss der Bundesrat die Beitragssätze
für
jeden Kanton anhand der Kriterien festlegen, wie sie in Verfassung und Gesetz vorgegeben
sind. Zu berücksichtigen sind dabei die Belastung, das Interesse und die Finanzkraft
der
Kantone.
- Vermeidung von Kostensteigerungen. Die Revision soll verschiedene kostenrelevante
Vorschläge aus dem Bericht der Arbeitsgruppe „Standards im Nationalstrassenbau“
auf
Verordnungsstufe einführen. Dieser Bericht enthält 13 Vorschläge, die zeigen, wie
Kostensteigerungen vermieden werden können und wie das Controlling der Projekte
ausgestaltet werden soll.
- Aufwertung des generellen Projekts als eigentliches Planungs- und Optimierungsinstrument.
Dieser Revisionspunkt geht auf einen Vorstoss aus der grossen Kammer zurück und
bezweckt,
alle beteiligten Akteure möglichst frühzeitig in die Projektierungsarbeiten einzubinden.
Rechnung getragen wird auch einem zweiten Vorstoss, der verlangt, dass die
Ausführungsprojekte und die dazu gehörigen Kostenvoranschläge nach der öffentlichen
Auflage
anzupassen sind.
Die Kantone haben bis Ende September 1999 Gelegenheit, zum Verordnungsentwurf Stellung
zu nehmen. Es ist vorgesehen, die revidierte Verordnung auf den 1. Januar 2000 in
Kraft zu
setzen.
Bern, 23. Juni 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: André Bumann, Chef Rechtsdienst ASTRA, 031/322 94 26