Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Polizeizusammenarbeit: Ermächtigung zur Unterzeichnung von drei bilateralen Vereinbarungen mit Deutschland

Polizeizusammenarbeit: Ermächtigung zur Unterzeichnung von drei
bilateralen Vereinbarungen mit Deutschland

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vorsteherin des Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold,
ermächtigt, drei weitere bilaterale Vereinbarungen mit Deutschland zu
unterzeichnen. Es handelt sich um Anpassungen der bilateralen
Zusatzverträge zum Europäischen Rechtshilfe- und
Auslieferungsübereinkommen sowie zum Abkommen über Durchgangsrechte. Sie
betreffen im wesentlichen die erleichterte Zustellung von
Schriftstücken, Verfahrenserleichterungen bei der Auslieferung und
Strassenverkehrsvorschriften.

Die Änderungen sind eine Folge des Vertrags über die
grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, den
Bundesrat Koller und der deutsche Bundesinnenminister Schily am 27.
April 1999 in Bern unterzeichnet haben. Alle vier Verträge mit
Deutschland sowie ein entsprechender Vertrag mit Österreich und dem
Fürstentum Liechtenstein sollen im Herbst als Gesamtpaket den
Eidgenössischen Räten zur Genehmigung überwiesen werden. Ähnliche
Staatsverträge mit Frankreich und Italien haben die eidgenössischen Räte
bereits am 22. April 1999 mit deutlicher Mehrheit genehmigt.

Stärkung der inneren Sicherheit

Der Hauptgrund für den Abschluss dieser Staatsverträge mit den
Nachbarstaaten liegt im eingeschränkten Handlungsspielraum, der darauf
zurückzuführen ist, dass  die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen
Union ist. Die Möglichkeiten der Schweiz beschränken sich zur Zeit
darauf, negativen Konsequenzen des Abseitsstehens entgegenzuwirken.
Dabei geht es vor allem darum zu verhindern, dass die Schweiz zu einer
Drehscheibe für die illegale Migration und die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität wird. Diese Gefahr nimmt zu, je länger die
Schweiz vom Sicherheitsraum der EU-Mitgliedstaaten ausgeschlossen
bleibt. Die Staatsverträge mit den Nachbarstaaten bilden einen wichtigen
Bestandteil für die Stärkung der inneren Sicherheit. Die Schweiz wird
allerdings dadurch nicht in den gemeinsamen europäischen Sicherheitsraum
eingebunden.

Bern, 23. Juni 1999

Weitere Auskünfte:
Christoph Müller-Tragin, Bundesamt für Ausländerfragen, 031 / 325 90 32