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GPK-Bericht: UVEK weist Vorwürfe zurück

MEDIENMITTEILUNG

GPK-Bericht: UVEK weist Vorwürfe zurück

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates attestiert dem UVEK, im Fall
Haymoz korrekt gehandelt zu haben. Das UVEK weist die Kritik, bei Folgeaspekten 
im
Fall des zurückgetretenen Post-Generaldirektors Rey nicht angemessen gehandelt zu
haben, in aller Form zurück.

Ausgangspunkt für den Abgang des damaligen PTT-Generaldirektors Jean-Noel Rey  war 
der
Fall Haymoz, wobei das Vorgehen des Vorstehers UVEK insbesondere durch die Medien 
der
französischsprachigen Schweiz sehr heftig kritisiert wurde. Diesbezüglich attestiert 
die GPK
diesem korrektes Verhalten.

Die post festum im Falle Ilg erhobenen Vorwürfe weist das UVEK zurück:

- Angesichts des damals feststehenden Ausscheidens von Generaldirektor J.N. Rey 
aus dem
Postdienst per Juni 1998 erübrigten sich Abklärungen, die über diejenigen des VR 
Post sowie
ergänzend durch das GS UVEK durchgeführten hinausgegangen wären. Ein
Disziplinarverfahren nach Ausscheiden aus dem Staatsdienst fällt rechtlich ausser 
Betracht.
Das UVEK teilt die Auffassung der GPK nicht.

- Der Vorwurf, eine Medienmitteilung sei irreführend gewesen, indem nach Ansicht 
der GPK
zuwenig Untersuchungen durch das UVEK durchgeführt worden seien, basiert auf deren
abweichender Auffassung, wonach weitere Untersuchungen hätten durchgeführt werden
müssen. Das UVEK verwahrt sich gegen die Wertung der GPK. Die Medienmitteilung gibt 
den
Sachverhalt korrekt wider.

- Um in diesem politisch brisanten Bereich die heikle Frage, ob eine formelle Strafanzeige
erhoben werden solle, so objektiv wie möglich zu klären, wurde bei Prof. Schmid 
eigens ein
Gutachten in Auftrag gegeben. Das UVEK gelangte nach weiterer Abklärung  zur Auffassung,
Rey könne der Vorsatz für ungetreue Amtsführung nicht nachgewiesen werden und es 
hat dies
auch so kommuniziert.

- Aus diesen Gründen wurde von einer formellen Strafanzeige abgesehen. Jedoch überwies
das UVEK der Bundesanwaltschaft auf Anfrage sofort alle Akten und zwar sofort nach 
der
damaligen Medienmitteilung. Ob die Auffassung des UVEK richtig war, wird das Verfahren 
im
Kanton Bern zeigen. Bis jetzt sind dort (immer noch) keine Entscheide gefallen.
Bern, 22. Juni 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Ulrich Sieber, Pressechef UVEK, 031 322 55 48
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