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Bessere Dienstleistungen für Strafjustizbehörden dank vollautomatisiertem Strafregister

Bessere Dienstleistungen für Strafjustizbehörden dank
vollautomatisiertem Strafregister

EJPD schickt Strafregister-Verordnung in die Vernehmlassung

Am 1. Januar 2000 werden die in den Kantonen und beim Bund manuell
geführten Strafregister durch ein einziges vollautomatisiertes
Strafregister ("Vostra") ersetzt. Nachdem das Parlament die gesetzliche
Grundlage am 18. Juni 1999 verabschiedet hatte, schickte am Montag
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz-
und Polizeidepartements (EJPD), einen Verordnungsentwurf über das
automatisierte Strafregister in die Vernehmlassung.

Das zentrale Strafregister des Bundesamtes für Polizeiwesen (BAP) ist
bereits teilautomatisiert worden. Heute werden die Daten über
Strafurteile von 540 000 Personen in Form von rund 700 000 Dokumenten
sowie die Gesuche um Registerauszüge für Strafverfahren elektronisch
verwaltet. Hingegen werden die Dokumente nach wie vor in Papierform
abgelegt; auch der Datenaustausch mit den Behörden erfolgt auf dem
Postweg. Mit "Vostra" wird die Verwaltung der Urteils- bzw. der
Strafregisterauszüge automatisiert und der Datenaustausch mit anderen
Amtsstellen des Bundes und der Kantone von Papier auf elektronische
Medien umgestellt. Diese Automatisierung rationalisiert die
Arbeitsabläufe aller betroffenen Amtsstellen, verbessert die
Dienstleistungen zugunsten der Strafjustizbehörden und gewährleistet
eine erhöhte Aktualität der bearbeiteten Daten.

Urteile innert zwei Wochen eintragen

Die Bearbeitung der im Strafregister enthaltenen besonders
schützenswerten Personendaten erfordert gemäss Datenschutzgesetz eine
formell-gesetzliche Grundlage (Artikel 359 - 364 Strafgesetzbuch), die
das Parlament in der Sommersession verabschiedet hat. In der Verordnung
über das automatisierte Strafregister regelt der Bundesrat die Details.
Die Verordnung bezeichnet die am "Vostra" beteiligten Behörden. Neben
Behörden, die Daten online ins System eingeben bzw. Daten online
abfragen können, gibt es Behörden ohne online-Anschluss, die über die
kantonale Koordinationsstelle Daten zur Eintragung ins Strafregister
weiterleiten bzw. einen Auszug aus dem Register einholen können. Die
Verordnung legt ferner fest, dass die Behörden nur auf jene Daten
zugreifen können, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben
benötigen. Die Behörden sind neu verpflichtet, eintragungspflichtige
Urteile spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft ins System
einzutragen.

An der Eintragungspflicht ändert sich durch die Vollautomatisierung des
Strafregisters nichts. Registriert werden auch in Zukunft alle Personen,
die in der Schweiz zu einer Freiheitsstrafe und in bestimmten Fällen zu
Bussen verurteilt worden sind, sowie alle im Ausland verurteilten
Schweizer.

Nach Ablauf der Referendumsfrist für die Aenderungen des
Strafgesetzbuches und der Ueberarbeitung der Strafregister-Verordnung im
Lichte der Vernehmlassungsergebnisse wird der Bundesrat die gesamte
Vorlage auf den 1. Januar 2000 in Kraft setzen.

Bern, 22. Juni 1999

Weitere Auskünfte:
Zsolt Madaràsz, Bundesamt für Polizeiwesen, Tel. 031/323 16 12