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Verbesserte Sozialpartnerschaft beim Bund

PRESSEMITTEILUNG

Verbesserte Sozialpartnerschaft beim Bund

Der Bund stärkt die Sozialpartnerschaft in seiner Verwaltung. Bundesrat
Kaspar Villiger und Vertreter der vier Dachverbände des Bundespersonals
(FöV, VGCV, SMPV, VKB) haben heute eine sogenannte gemeinsame
Absichtserklärung für die allg. Bundesverwaltung unterzeichnet, die ab
sofort gilt. Sie soll das gegenseitige Vertrauen stärken und ein hohes
Mass an Verlässlichkeit garantieren. Kern der Absichtserklärung sind
konkrete Eckwerte zur Lohn-, Arbeitszeit- und Beschäftigungspolitik
sowie zur beruflichen Vorsorge und zur Personalförderung und
-entwicklung.

Die allg. Bundesverwaltung befindet sich seit mehreren Jahren im
Umbruch. Tiefgreifende Reformen wie die Regierungs- und
Verwaltungsreform RVR oder der Wechsel vom Beamten- zum neuen
Bundespersonalgesetz erfordern eine engere, verlässliche  Zusammenarbeit
der Sozialpartner beim Bund. Dieses Ziel hat die gemeinsame
Absichtserklärung, die das Eidg. Personalamt zusammen mit den
Personalverbänden des Bundes erarbeitet hat. Das Dokument übernimmt die
personalpolitischen Ziele des Bundesrates wie die Förderung der
Attraktivität als Arbeitgeber und den zweckmässigen und sozialen Einsatz
der Mitarbeitenden. Sie hat den Charakter einer gegenseitigen
personalpolitischen Willensäusserung. Die Zuständigkeiten des
Gesetzgebers und die Budgethoheit des Parlaments bleiben vorbehalten.
Die gemeinsame Absichtserklärung sieht neben konkreten Eckwerten die
Bildung eines Begleitausschusses vor. Der Ausschuss unter Vorsitz des
Eidg. Personalamtes wird von Bundesrat Villiger eingesetzt und demnächst
aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und der Verwaltung
gebildet. Der Begleitausschuss hat darauf zu achten, dass
personalrelevante Massnahmen und andere Entscheide und Absichten
innerhalb der allg. Bundesverwaltung besser koordiniert werden.
Gleichzeitig wird er angemessen in zukünftige Entscheidfindungen
einbezogen. Das Gremium setzt sich ebenfalls mit dem ständigen Wandel in
Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt auseinander und wird daraus
Rückschlüsse ziehen, welchen Anforderungen der Arbeitgeber Bund und
dessen Personal zu genügen haben.
Die wichtigsten Eckwerte in der gemeinsamen Absichtserklärung sind:
? Im Übergang vom Beamten- zum Bundespersonalgesetz und im Zusammenhang
mit einem neuen Leistungslohn-system werden Willkür und - von
begründeten Ausnahmen abgesehen - Lohnabbau verhindert.
? Der bisherige Lohn bleibt bei der Inkraftsetzung des
Leistungslohnsystems garantiert. Davon ausgenommen sind Regelungen, die
nach bisherigem Recht bereits zu Lohnanpassungen führen können.
? Über Lohnmassnahmen wird jährlich verhandelt. Die Situation am
Arbeitsmarkt, wirtschaftliche Gegebenheiten wie z. B. Konjunktur- und
Teuerungsentwicklung sowie die finanzielle Situation des Bundeshaushalts
werden dabei angemessen berücksichtigt.
? Die zurzeit geltende durchschnittliche Wochenarbeitszeit bleibt in der
allg. Bundesverwaltung in den nächsten Jahren unverändert.
Beschäftigungswirksame arbeitszeitliche Massnahmen sind möglich, wenn
diese in einzelnen Bereichen einem Personalüberhang entgegenwirken.
? Dem Personal wird im Zeitpunkt des Übergangs vom Beamten- zum
Bundespersonalgesetz eine Beschäftigung garantiert. Die Garantie bezieht
sich allerdings nicht auf den konkreten Arbeitsplatz. Von den
Mitarbeitenden wird Bereitschaft zu Mobilität sowie berufliche
Flexibilität verlangt.
Die vorliegende gemeinsame Absichtserklärung ist kein
Gesamtarbeitsvertrag und gilt nicht für Die Post und die SBB AG. Sie
soll die Sozialpartnerschaft, die im geltenden Beamtengesetz - im
Gegensatz zum künftigen Bundespersonalgesetz - nicht explizit geregelt
ist, verbessern.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Markus Heuberger, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 52
Luigi Stoppia, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42

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21.6.1999