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Finanzdepartement eröffnet Vernehmlassung zu Verdoppelung der pauschalen

PRESSEMITTEILUNG

Finanzdepartement eröffnet Vernehmlassung zu Verdoppelung der pauschalen
Schwerverkehrsabgabe

Der Bundesrat hat am 17. Februar 1999 dem Eidg. Finanzdepartement den
Auftrag erteilt, die nötigen Massnahmen einzuleiten, um die Ansätze der
Schwerverkehrsabgabe auf den 1. Januar 2000 zu verdoppeln.
Er stützt sich dabei auf die von Volk und Ständen am 29. November 1998
angenommenen Bundesbeschluss vom 20. März 1998 über Bau und Finanzierung
von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs, welchen der
Bundesrat ermächtigt, zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte die
Abgabesätze bis um höchstens 100 Prozent erhöhen.
Das EFD beabsichtigt, diese Verdoppelung der Abgabe linear, so wie sie
heute vollzogen wird, umzusetzen und sieht nur die notwendigsten
Anpassungen der Verordnung vom 26. Oktober 1994 über die
Schwerverkehrsabgabe vor.
Da dem Grundsatz der Verdoppelung bereits in der Volksabstimmung
zugestimmt wurde und die Vollzugsorgane möglichst frühzeitig mit den
Umstellungsarbeiten beginnen sollten, beträgt die Vernehmlassungfrist
nur einen Monat und endet mit dem 19. Juli 1999.
Exemplare dieser Vernehmlassung können bei der Oberzolldirektion, 3003
Bern (Fax 031 322 78 72, Telefon 031/322 66 26 oder 322 67 44), bestellt
werden.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
- Fritz Schmucki, Chef Abteilung Zollveranlagung, Oberzolldirektion,
Tel. 031/322 674
- Jürg Hunziker, Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben,
Oberzolldirektion
- Tel. 031/322 67 23

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”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
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18.6.1999