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Das BUWAL bewilligt den Abschuss eines Luchses

Luchsschäden in den Freiburger Voralpen

Das BUWAL bewilligt den Abschuss eines Luchses

Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) bewilligt den
Abschuss eines jungen Luchses, der innerhalb von zehn Tagen auf einer Alp
oberhalb von Charmey (FR) drei Schafe gerissen und zwei weitere verletzt
hat. Die besondere Situation dieser Alpweide und die wiederholten Angriffe
des Jungluchses, welche auf eine Spezialisierung auf Schafe hinweisen,
haben zur Entscheidung des BUWAL geführt. Der Luchs wird durch den
zuständigen Wildhüter erlegt werden.

Seit die Schafe anfangs Juni auf die Alp gebracht wurden, hat der Jungluchs „Tito“ 
drei von ihnen
getötet und zwei andere verletzt. Die wiederholten Angriffe zeigen, dass er sich 
auf diese Art des
Beuteerwerbs spezialisiert hat. Es wurde versucht, die Schafe mit Hilfe eines Esels 
zu schützen.
Diese Massnahme erwies sich jedoch auf dieser auf einer Waldlichtung mitten im Lebensraum 
des
Luchses gelegenen Weide als unwirksam.

Die sehr speziellen Umstände zwangen das BUWAL, eine vorzeitige Abschussbewilligung 
ins
Auge zu fassen. Das ungewöhnliche Verhalten des Luchses liess weitere Angriffe als 
praktisch
sicher erscheinen. Die Anzahl von 15 Schafen, die in der Regel als Limite für die 
ausnahmsweise
Erteilung von Abschussbewilligungen gilt, wäre deshalb ohnehin rasch erreicht worden.

Die vom BUWAL auf Vorschlag der Arbeitsgruppe Grossraubtiere eingeführten Kriterien 
für
ausnahmsweise Abschüsse werden jedoch weiterhin gelten. Eine Abschussbewilligung 
darf sonst
nur erteilt werden, wenn in einem Umkreis von fünf Kilometern fünfzehn Nutztiere 
gerissen werden
- oder zwölf, wenn im Vorjahr am gleichen Ort schon Schäden von einem Luchs verursacht
wurden. So werden gezielt nur Luchse entfernt, die sich auf Angriffe auf Weidetiere 
spezialisiert
haben. Eine Abschussbewilligung wird nur erteilt, wenn vorher schon genügende
Schutzmassnahmen ergriffen wurden.

Die Situation der kleinen Herden in den Voralpen muss überprüft werden

Längerfristig muss die Alpung von kleineren und verstreuten Schafherden überdacht 
werden. Für
die grösseren Herden müssen zusätzliche Schutzmassnahmen, wie die Bewachung durch 
Hirten mit
Schutzhunden eingeführt werden.

Bern, 16. Juni 1999

BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT

Informationsdienst

Auskunft

- Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 
031 322 93 01

- Hans-Jörg Blankenhorn, Eidg. Jagdinspektor, Eidg. Forstdirektion, Bundesamt für 
Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 78 32
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