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Notfallschutzorgane der Schweiz beteiligen sich an Übung im französischen Kernkraftwerk Fessenheim

3003 Bern, 15. Juni 1999

Medieninformation

Notfallschutzorgane der Schweiz beteiligen sich an Übung im französischen
Kernkraftwerk Fessenheim

Heute (Dienstag) findet im Kernkraftwerk Fessenheim im Elsass eine
Notfallübung statt. Dazu haben die französischen Behörden auch die
Notfallschutzorgane der Schweiz und Deutschlands zur Teilnahme eingeladen.

Heute (Dienstag) findet im Kernkraftwerk Fessenheim eine Notfallübung statt.
Wie bei der letzten Übung im Oktober 1997 haben die französischen Behörden
die Notfallschutzorgane der Nachbarländer Schweiz und Deutschland zur
Teilnahme an der Übung eingeladen. Im Gegensatz zur letzten Übung, als
Vertreter der Nationale Alarmzentrale (NAZ) und der Hauptabteilung für die
Sicherheit der Kernanlagen (HSK) vor Ort als Beobachter an der Übung
teilnahmen, werden die beiden Organisationen dieses Jahr von der
Einsatzzentrale der NAZ in Zürich aus an der Übung mitwirken.

Das Kernkraftwerk Fessenheim, 36 Kilometer nördlich von Basel gelegen, gilt
gemäss internationalen Vereinbarungen für die Schweiz nicht als grenznahes
Werk. Trotzdem hat sich Frankreich 1989 verpflichtet, die Schweiz bei
Zwischenfällen oder Unfällen mit radiologischer Auswirkung sofort zu
benachrichtigen. Dies geschieht über den rund um die Uhr besetzten
Nationalen Kontaktpunkt für radiologische Ereignisse bei der NAZ. Unabhängig
von diesem Abkommen werden Vertreter der Schweizer Notfallschutzorgane immer
wieder zu Notfallübungen in verschiedene französische Kernkraftwerke
eingeladen.