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Speiseöl aus Sammelstellen darf nicht mehr für die Herstellung von Futtermitteln verwendet


MEDIENMITTEILUNGBUWAL stoppt Exporte von altem SpeiseölSpeiseöl aus Sammelstellen 
darf nicht mehr für die Herstellung von Futtermitteln verwendet werdenDas Bundesamt 
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) will die Sicherheit bei der Sammlung und 
Verarbeitung von Speiseölabfällen verbessern. Altes Speiseöl, das aus öffentlich 
zugänglichen Sammel-stellen stammt, darf nicht mehr für die Herstellung von Futtermitteln 
verwendet werden. Das BUWAL stoppt die Exporte von altem Speiseöl. Für den Export 
braucht es neu eine Bestätigung eines unabhängigen Labors.An den öffentlichen Abfallsammelstellen 
stehen die Behälter für altes Speiseöl und für altes Mineralöl nebeneinander. Verwechslungen 
sind somit leicht möglich. Durch eine Unachtsamkeit kann zum Beispiel altes Motorenöl 
in den Behälter für Speiseöl gelangen.Altes Speiseöl wird für die Herstellung von 
Futtermitteln verwendet. Sind darin schädliche Verunreinigungen enthalten, gelangen 
diese über das Fleisch in die Nahrungskette des Menschen. Bisher gibt es keine Hinweise, 
dass in der Schweiz gesammeltes Speiseöl massiv verunreinigt sein könnte. In Belgien 
ist infolge einer massiven Verschmutzung von Speiseöl mit problematischen Schadstoffen 
aus Transformatorenöl Dioxin in die Nahrungskette gelangt.Das BUWAL hat nach den 
Vorfällen in Belgien die Abläufe bei der Sammlung und Verwertung von Altöl überprüft 
und ist dabei auf das Verwechslungsrisiko bei den öffentlichen Sammelstellen gestossen. 
Es verbietet deshalb die Verwendung von Speiseöl aus diesen Sammelstellen für die 
Herstellung von Futtermitteln. Das BUWAL hat den Kantonen und betroffenen Branchen 
ein entsprechendes Rundschreiben gesandt. Altes Speiseöl aus öffentlichen Sammelstellen 
soll inskünftig nicht mehr in die Nahrungskette gelangen, sondern zusammen mit dem 
gebrauchten Mineralöl verbrannt werden.Qualitätssicherung soll verbessert werdenWeiterhin 
für die Herstellung von Futtermitteln verwendet werden dürfen von spezialisierten 
Firmen eingesammelte Frittierölabfälle aus Gastronomiebetrieben. Auch hier soll 
die Kontrolle verbessert werden.Das BUWAL will gemeinsam mit den Kantonen und mit 
den Vertretenden der betroffenen Branchen Massnahmen zur Qualitätssicherung für 
das Einsammeln, Aufbereiten und den Export von altem Speiseöl ausarbeiten.ExportstoppAlte 
Speiseöle sind in der Schweiz als Sonderabfälle klassiert. Deshalb ist das BUWAL 
für den Export zuständig. Das BUWAL hat die laufenden Exporte gestoppt. Altes Speiseöl 
darf nur exportiert werden, wenn seine Qualität analytisch-chemisch überprüft ist. 
Für die Ausfuhr ist ab sofort eine Bestätigung eines unabhängigen Labors notwendig. 
Daraus muss hervorgehen, dass das alte Speiseöl keine Schadstoffe enthält.Bern, 
15. Juni 1999Bundesamt für Umwelt, Wald und LandschaftInformationsdienstAuskunftHans-Peter 
Fahrni, Chef Abteilung Abfall, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 
Tel. 031 322 93 28Mathias Tellenbach, Sektionschef Industrie- und Gewerbeabfälle, 
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 10