Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bericht über die rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Paare geht in die Vernehmlassung

Bericht über die rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Paare geht
in die Vernehmlassung

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat ein
Vernehmlassungsverfahren zum Bericht über die rechtliche Situation
gleichgeschlechtlicher Paare in der Schweiz eröffnet. Der vom Bundesamt
für Justiz erstellte Bericht geht auf ein im Jahr 1996 überwiesenes
Postulat des Nationalrats zurück, das im Zusammenhang mit der Petition
"Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare" eingereicht worden war.

Der Bericht vermittelt zunächst einen Überblick über die ausländische
Rechtsentwicklung, namentlich über die in den nordischen Staaten bereits
existierenden Regelungen. Anschliessend wird dargelegt, inwieweit das
geltende Recht Ehepaare und gleichgeschlechtliche Paare unterschiedlich
behandelt und welche Probleme sich daraus für gleichgeschlechtliche
Paare ergeben können. Im letzten Berichtsteil werden verschiedene
Modelle zur Diskussion gestellt, mit welchen die Rechtsstellung
gleichgeschlechtlicher Paare verbessert werden könnte. Die
Lösungsvarianten reichen von punktuellen Gesetzesanpassungen über die
Schaffung einer registrierten Partnerschaft bis hin zur Öffnung der Ehe
für gleichgeschlechtliche Paare. Für die Realisierung der letztgenannten
Variante wäre indessen eine Änderung der Bundesverfassung erforderlich.

Die Frage der künftigen Stellung gleichgeschlechtlicher Paare ist von
grundsätzlicher gesellschaftlicher Bedeutung. Angesichts der sehr
unterschiedlichen Tragweite der einzelnen Lösungsvarianten sind zudem
wichtige rechtspolitische Entscheidungen zu treffen, bevor das weitere
Vorgehen festgelegt werden kann. Das EJPD hat deshalb entschieden, ein
Vernehmlassungsverfahren zu diesem Bericht durchzuführen. Die Ergebnisse
sollen es erlauben, den für eine künftige Regelung unabdingbaren
gesellschaftlichen Grundkonsens festzustellen.

Die Kantone und Parteien sowie die interessierten Organisationen können
bis zum 31. Dezember 1999 Stellung nehmen.

Bern, 15. Juni 1999

Weitere Auskünfte:
Ruth Reusser, Stv. Direktorin (Tel. 031/322 41 49) und Margit
Moser-Szeless (Tel. 031/322 41 78), Hauptabteilung Privatrecht,
Bundesamt für Justiz

Der Bericht ist im PDF-Format auf Internet unter folgender Adresse
abrufbar: http://www.admin.ch/bj/vernehm/glgpaare/vn-com-d.htm