Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

KVG-Teilrevision im Bereich der Spitalfinan-zie-rung

Medienmitteilung  14. Juni 1999

KVG-Teilrevision im Bereich der Spitalfinan-zie-rung:
Ergebnisse der Vernehmlassung und weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat das Ergebnis des in diesem Frühjahr durchgeführten
Ver-nehmlassungsverfahrens zur Teilrevision der Krankenversicherung zur
Kennt-nis genommen. Die Stellungnahmen sind zu praktisch allen
Revisionspunkten kontrovers. Dies erstaunt, weil die hauptsächlich
Betroffen, die Krankenversicherer und die Kantone sowie die Ärzte und
Spitäler, in einer breit abgestützten Arbeitsgruppe vertreten waren. Bevor
nun die Vernehmlassungsvorlage überarbeitet wird, wird das Eidg. Departement
des Innern die Sanitätsdirektoren bereits auf den 29. Juni zu einer
Aussprache einladen, um Klarheit über die verschiedenen Optionen zu
erhalten.
In zwei Grundsatzurteilen hat das Eid-ge-nössi-sche Versiche-rungs-gericht
(EVG) im De-zember 1997 ent-schie-den, dass die Beitrags-pflicht des
Kan-tons bei einem ausserkanto--nalen Spi-tal-aufenthalt un-abhängig von der
Art der Abteilung eines öffent-lichen oder öf-fent-lich sub-ven-tionierten
Spi-tals be-steht. Zur Regelung der Finanzierung der ausser-kantonalen
Spital-be-handlung von halbprivat oder privat Versicherten ist im Herbst
1998 ein Ab-kommen zwischen Kantonen und Krankenversicherern ratifiziert
worden. Dieses Stillhalteabkommen - das durch verbindliche Regelungen im
Rahmen der KVG-Revision ersetzt werden soll - gilt bis zum 31. Dezem-ber
2000 und kann um ein Jahr verlängert werden.

Der Vorschlag des Bundesrats zur Teilrevision des KVG im Bereich
Spitalfi-nan-zierung - der sich vom 8. März bis zum 23. April 1999 in
Vernehmlassungbefand - basiert auf den Arbeiten einer breit abgestützten
Arbeitsgruppe, in welcher alle massgebenden Akteure vertreten waren. Neben
den EVG-Urteilen trägt der Revisionsvorschlag auch einem Beschluss vom
September 1998 Rechnung, worin sich der Bundesrat für eine ein-heitliche
Regelung bei der Finanzierung der Spital-behandlungen ausgesprochen hatte.
Die Vernehmlassungsstellungnahmen sind zu allen Revisionspunkten sehr
kontrovers; geprägt sind sie im wesentlichen von  den jeweiligen
finanziellen Interessen: Von einer Reihe von Ver-nehm-las-sern wur-de die
Revision als Ganzes abge-lehnt, vor allem weil sie den Rah-men einer
Teilrevision im Bereich der Spital-fi-nan-zierung sprenge. Mehr-heit-lich
abgelehnt wurde die Ausdehnung der Pla-nungspflicht auf den teilsta-tionären
Bereich des Spitalwesens und beträchtlicher Widerstand - vor allem seitens
der Kantone - wur-de ge-genüber der je hälftigen Beteili-gung der Kantone
und Kran-kenversicherung an der Vergütung der Spitalkosten vorgebracht. Der
Ver-zicht auf den Begriff „allgemeine Abtei-lung“ sowie die Än-de-rungen
bezüglich Kos-tenrechnung und Statistik wurden eben-falls nicht überwiegend
positiv beur-teilt.
Am besten aufgenommen wurde der geplante Systemwechsel bei der Fianzierung
der Spitäler: Künftig sollen die Kantone nicht mehr automatisch
Spitaldefizite decken sondern Beiträge an die Leistungen der Spitaler
entrichten. Indes, auch dieser Wechsel von der Objektfinanzierung zur
Leistungsfinanzierung, ist von einigen Vernehmlassungsteilnehmern abgelehnt
worden:Zudem postulieren einige Organisationen einen grundsätzlichen
Systemwechsel und fordern, dass künftig die Spitäler nicht mehr gemeinsam
von Kantonen und Krankenversicherer finanziert werden sollen, sondern dass
alle Gelder nur noch über die Krankversicherern  fliessen.  Verschiedene
Kantone schlagen die Rückkehr zur Finanzierungs-regelung vor, wie sie vor
dem Entscheid des Entscheids des EVG gültig war. Die Kantone befürworteten
zudem die Einsetzung einer weiteren Arbeitsgruppe, wel-che sich mit der
Neuregelung der Spitalfinanzierung befassen soll.
Angesichts dieser Reaktionen auf die bundesrätlichen Vorschläge für eine
künftige Spitalfinanzierung wird das Eidg. De-par-tement des Innern mit den
Exponenten des Gesund-heits-wesens, vor allem den Kantonen, das Gespräch
suchen. Vor einer Überar-beitung der Ver-nehm-lassungsvorlage soll zunächst
Klarheit über die verschiedenen Opti-onen ge-schaf-fen werden. Weil eine
Verlängerung des „Stillhal-te-ab-kom-mens“ zwi-schen Kran-kenversicherern
und Kantonen zur Finanzierung der aus-ser-kan-to-nalen Behandlung der
halbprivat- und privatversicherten Per-so-nen bis höchs-tens Ende 2001
vor-ge-sehen ist, muss sichergestellt werden, dass eine Lö-sung dieser Frage
rechtzeitig vorliegt.
 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: 031 / 322 90 04
 Fritz Britt, Vizedirektor
 Chef Hauptabteilung Kranken- und Unfallversicherung
 Bundesamt für Sozialversicherung

Beilage:  Vernehmlassungsbericht