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Ausländerregelung 1999/2000: Keine Änderung der Kontingente vorgesehen

Ausländerregelung 1999/2000: Keine Änderung der Kontingente vorgesehen

Wegen ANAG-Totalrevision keine Revision der Begrenzungsverordnung (BVO)

Der Bundesrat hat am Montag das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) mit der Durchführung einer Vernehmlassung zur
Ausländerregelung BVO beauftragt. Er schlägt vor, im Kontingentsjahr
1999/2000 keine Änderungen vorzunehmen. Die Frist für Stellungnahmen
dauert bis zum 15. August.

Zur Zeit sind die Arbeiten für die Totalrevision des Ausländergesetzes
(ANAG) in vollem Gang; eine Expertenkommission, die den Prozess
begleitet, hat ihren Vorentwurf vor kurzem abgeschlossen.

Nachdem die bilateralen sektoriellen Verhandlungen mit der EU
abgeschlossen sind, ist nun auch das Abkommen über den Personenverkehr
für die parlamentarische Beratung bereit. Im Hinblick auf eine spätere
Umsetzung dieses Abkommens muss zu gegebener Zeit das gesamte
Ausländerrecht und damit auch die BVO überarbeitet werden.

An bisherigen Höchstzahlen wird festgehalten

Während die Kontingentsbelastung für Jahres- und Kurzaufenthalter beim
Bund (vor allem in Folge von Grossprojekten wie NEAT, Alp Transit etc.)
angestiegen ist, haben die Kantone ihre Kontingente insgesamt nicht
wesentlich stärker beansprucht. Auch die Ausschöpfung der
Saisonkontingente bewegte sich bisher im Rahmen des Vorjahres. Für
erhöhte Bedürfnisse in typischen Saisonkantonen kommen nötigenfalls
zusätzliche Kontingentseinheiten des Bundes in Frage. Der Bundesrat ist
somit der Ansicht, dass eine Erhöhung der Kontingente aus heutiger Sicht
nicht angezeigt ist, weshalb er die unveränderte Fortführung aller
Höchstzahlen vorschlägt.

Bern, 14. Juni 1999

Weitere Auskünfte: Kurt Rohner, Bundesamt für Ausländerfragen,  031/ 322
28 88

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