Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Eröffnungsbilanz der SBB

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
EIDG. DEPARTEMENT FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND KOMMUNIKATION
Presse- und
Informationsdienste
14. Juni 1999

PRESSEROHSTOFF

Eröffnungsbilanz der SBB
Rahmenbedingungen
In unserem Land besteht der offenkundige politische Wille, den Bahnen
eine bessere Chance zu geben, die ihnen zugedachte Rolle in der
Bewältigung der aktuellen und zu erwartenden Transportbedürfnisse
wahrzunehmen.
Unter den bisherigen Produktionsbedingungen hatte die Bahn in vielen
Berei-chen, insbesondere gegenüber der Strasse, an Terrain verloren.
Eine Verbesse-rung dieser Situation konnte auch durch die bedeutenden
finanziellen Zuschüsse (wie Abgeltungen, Defizitdeckungen, teilweise
Entschuldungen) durch die öffent-lichen Hand nicht erreicht werden.
Mit einer Reform der Bahn, die auf Initiative der EU auch in den Staaten
der Ge-meinschaft vorangetrieben wird, soll als Hauptziel eine
Steigerung der Effizienz im Schienenverkehr und, damit einhergehend,
eine Erhöhung der Wettbewerbs-fähigkeit sowie eine Verbesserung des
Kosten - Nutzen - Verhältnisses für die öffentliche Hand erreicht
werden.
Verschiedene unter dem Begriff Bahnreform zusammenzufassende Massnah-men
sollen für die Bahnunternehmungen als Basis und als Anreiz dienen, sich
wo immer möglich marktwirtschaftlich zu verhalten. Darunter fallen
insbesondere:
Trennung der Bereiche Infrastruktur und Verkehr (rechnerisch und
organisatorisch)
Damit sollen mehr Transparenz in die Leistungserstellung der Bahnen
gebracht und die Voraussetzungen für die Einführung des
diskriminierungsfreien Netzzu-gangs für andere Bahnunternehmen
geschaffen werden. Die SBB hat diesen Schritt bereits im April 1997 mit
der Unternehmensreform vollzogen.
Netzzugang
Durch die Zusicherung der Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Netzes
einer anderen Bahnunternehmung soll ein verstärkter Wettbewerb unter
diesen ge-schaffen werden. Der als Entgelt für die Benutzung zu
entrichtende Trassenpreis soll nachvollziehbar und bei gleichen
Ansprüchen für alle Nutzer gleich sein.
Änderungen für die SBB
Die bisher bestehende Organisations- und Rechtsform der SBB als Anstalt
des Bundes ohne eigene Rechtspersönlichkeit erlaubte es nicht,
rechtzeitig und ange-messen auf Veränderungen im Verkehrsmarkt zu
reagieren. Die neu ge-schaffene, vom Bund gehaltene spezialgesetzliche
Aktiengesellschaft des öffent-lichen Rechts (SBB AG) soll dank der
grösseren Autonomie und unternehmeri-schen Verantwortung auch eine klare
Trennung zwischen operativer Führung des Unternehmens und politischer
Einflussnahme gestatten. Werden künftig bei-spielsweise durch Erträge
nicht zu deckende Leistungen verlangt, so hat der Be-steller für deren
ungedeckte Kosten zu aufzukommen. Im Gegenzug entfällt die nahezu
automatische Defizitdeckung durch die öffentliche Hand.
Bedingt durch die in der Vergangenheit über Darlehen des Bundes
finanzierten Infrastrukturinvestitionen hatten die SBB eine hohe
Zinsenlast zu tragen, die sie nicht selber erwirtschaften konnten,
geschweige denn, dass eine Rückzahlung der Darlehen unter den gegebenen
Verhältnissen möglich erschien.
Aus diesem Grund war es unumgänglich, die alte SBB vor der Schaffung der
"neuen" SBB AG finanziell zu sanieren, d. h. durch eine Entschuldung von
die-sen finanziellen Altlasten zu befreien. Dabei galt es aber, sowohl
die Interessen des Bundes als Eigentümer und Geldgeber als auch
diejenigen der neu geschaffenen Unternehmung u. a. im Hinblick auf deren
Konkurrenzfähigkeit unter einen Hut zu bringen.
Die Entschuldung, die in mehreren Schritten vollzogen wurde, ist durch
den Refi-nanzierungsbeschluss SBB rechtlich untermauert. Die Schaffung
der SBB AG wurde vom Parlament im SBB - Gesetz geregelt.
Für die finanzielle Sanierung der SBB hat das Parlament die folgenden
Anord-nungen getroffen (Schematische Darstellung des Ablaufs, vgl.
Anhang 1):
? Der Bund übernimmt den bis Ende 1997 aufgelaufenen Fehlbetrag der
Pensi-ons- und Hilfs-kasse der SBB (PHK) zugunsten der Unternehmung bis
spätes-tens sechs Jahre nach In-krafttreten des SBBG.
? Der Bund übernimmt die Verzinsung und Rückzahlung der den SBB von der
PHK gewähr-ten Darlehen (ca. 6 Mrd.). Die Übernahme dieser Schuld durch
den Bund läuft seit dem 1 Januar 1999.
? Der Bilanzfehlbetrag der SBB aus dem Jahr 1998 wird getilgt.
? Tresoreriedarlehen des Bundes im Umfang von acht Milliarden Franken
wer-den in Eigenkapital der SBB umgewandelt.
? Von den verbleibenden, zu Marktbedingungen verzinslichen Darlehen
werden 3'589 Millio-nen Franken in variabel verzinsliche, bedingt
rückzahlbare Darle-hen umgewandelt.
? Der Bundesrat kann weitere Darlehen des Bundes in Eigenkapital
umwan-deln, sofern dies er-forderlich ist, um eine angemessene
Eigenkapitalquote zu erreichen.
? Art. 24 Abs. 2 Bst. a. SBBG überträgt dem Bundesrat die Kompetenz,
über die Eröffnungs-bilanz der SBB zu beschliessen.
Vorarbeiten zur Festlegung der Eröffnungsbilanz SBB
Schon früh wurde der Entscheid getroffen, die Eingangsbilanz der SBB AG
kon-form zu den "Fachempfehlungen für die Rechnungslegung, FER" zu
erstellen. Ihre Anwendung dient der besseren Transparenz (indem z. B.
das Anlegen von stillen Reserven untersagt wird), der Ver-einfachung von
Quervergleichen zwi-schen verschiedenen Jahren, aber auch zwischen
Unter-neh-men. Nicht zuletzt erfolgt damit auch eine Annäherung an
international anerkannte Rech-nungs-le-gungsnormen (z. B. IAS).
Die bisherige Rechnungslegung der SBB wurde auf der Grundlage des SBB-
Gesetzes und der zugehörigen Verordnung sowie aufgrund der Vorgaben des
OR vorgenommen.
Die Vorarbeiten zur Errichtung der Eröffnungsbilanz der SBB wurden in
einer ers-ten Phase vom Unternehmen und seiner Revisionsstelle selbst an
die Hand genommen. Es ging dabei darum, das Bilanzierungshandbuch zu
erstellen, in dem die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze gemäss
FER festgehal-ten sind. In einem Probelauf wurde im Jahr 1998 auf der
Basis der Rechnung 1997 ein erster Wurf einer Eröffnungsbilanz erstellt.

Eine interdepartementale Arbeitsgruppe, die von einem externen
Fachexperten im Sinne einer Zweitmeinung unterstützt wurde, hat die
Arbeiten begleitet und die jeweiligen Zwischenergebnisse ei-ner
kritischen Analyse unterzogen. So wur-den insbesondere in einer ersten
Phase die angewendeten Rechnungslegungs-grundsätze überprüft und
beurteilt. In einer zweiten Phase erfolgte die Plausibili-sierung der in
der Eröffnungsbilanz der SBB AG per 1. Januar 1999 tatsächlich
eingesetzten Werte (Aufwertungen und Wertberichtigungen gegenüber dem
Ab-schluss per 31. Dezember 1998, Rückstellungen für bestehende
Verpflichtungen, etc.).
Der Bundesrat hat am 26. Mai 1999 über die Eröffnungsbilanz der SBB AG
be-schlossen.
Ergebnis
Eröffnungsbilanz
Der Saldo aus allen Wertberichtigungen, Aufwertungen und Rückstellungen
er-gibt einen Sanierungsbedarf von rund 500 Millionen Franken. In diesem
Umfang werden Darlehen des Bundes in Eigenkapital umgewandelt und dieses
danach um denselben Betrag herabgesetzt.
Die Anpassungen gegenüber der bisherigen Bilanzierung sehen für die
wichtigs-ten Positionen wie folgt aus (nicht vollständige Liste):

Korrekturen aus Sicht Bund  in Mio.
Vorräte und angefan-gene Arbeiten Wertberichtigungen für nicht kurante
Artikel - 43
Anlagen im Bau Wertberichtigungen für nicht aktivierbare Auf-wendungen
-686
Grundstücke und Lie-genschaften Aufwertungen +189
Rollmaterial Aufwertung durch Umstellung von Gruppen- auf
Einzelwertabschreibung und Anpassen der be-triebswirtschaftlichen
Nutzungsdauer. +411
Bahnanlagen Aufwertung durch Umstellung von Gruppen- auf
Einzelwertabschreibung und Anpassen der be-triebswirtschaftlichen
Nutzungsdauer. +1274
Passive Rechnungs-abgrenzungen Rückstellung bedingt vor allem durch
Umstel-lung auf periodengerechte Abgrenzung der Er-träge auf den
Abonnements. -248
Personalmassnahmen Rückstellungen für administrative Pensionie-rungen
von 800 Personen. -172
Umweltaltlasten Rückstellungen für die Sanierung von Umwelt-altlasten in
den Jahren 1999 - 2002 -110
Pensionskassenver-pflichtungen Rückstellungen für die nach FER Nr. 16
er-rechneten Verpflichtungen der SBB gegenüber ihrer Pensionskasse. -650

Energie Rückstellung für die Verwertung der aufgrund bestehender
Abnahmeverpflichtungen anfallen-den Überschussenergie in den Jahren 1999
und 2000 -105
Die Rückstellung von 650 Millionen Franken für Pensionsverpflichtungen
ist nicht eine Folge der bisherigen Geschäftstätigkeit der SBB. Sie
ergibt sich durch die Berechnung der Vorsorgeverpflichtung des
Unternehmens nach FER Nr. 16, die auf den geleisteten Dienstjahren
abstellt und die Zukunft durch den Einbezug der Diskontierung
berücksichtigt.
Ohne diese Rückstellung wäre infolge Umstellung der Rechnungslegung nach
FER aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit der SBB kein
Sanierungsbedarf entstanden. Das heisst, dass sich die Aufwertungen
infolge Auflösung stiller Re-serven einerseits, die Wertberichtigungen
und Rückstellungen für die in der Ver-gangenheit verursachten, künftigen
finanziellen Belastungen andererseits aus-gleichen würden.
Energie
Die abschliessende Bewertung des Energiebereichs der SBB wird vom
Bundes-rat an dieser Stelle bewusst offengelassen.
Seit dem Beginn der Elektrifizierung hat die SBB im Bereich
Energieversorgung nach dem Grundsatz der Eigenständigkeit gehandelt und
die benötigte Energie entweder selber produziert oder sich durch
Beteiligungen an Partnerwerken ge-sichert. Diese jahrzehntelang
erfolgreich umgesetzte Politik kann heute aus fol-genden Gründen nicht
mehr weiterverfolgt werden:
? Ende der Achzigerjahre erwarb die SBB - im Interesse einer gesicherten
Ver-sorgung - langfristige Strombezugsrechte. Der Bedarf wurde aus den
Progno-sen der Realisierung von Bahn 2000 und der NEAT - beide Vorhaben
in der Zwischenzeit stark verzögert - abgeleitet.
? Die Entwicklung auf dem Energiemarkt hat zu einem vor 10 Jahren nicht
zu erwartenden, massiven Preiszerfall geführt.
? Die teilweise unumgänglichen Erneuerungsinvestitionen im Bereich der
Was-serkraftwerke führen zu sprunghaft höheren, weit über dem aktuellen
Markt-preis liegenden Produktionskosten.
Das führt dazu, dass die SBB heute zu teuer produzieren und einkaufen
müssen. Einerseits werden dadurch ihre eigenen Produktionskosten
angehoben und ande-rerseits müssen sie ihre Überschüsse am freien Markt
mit Verlust absetzen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Energieversorgungsstrategie der
SBB überdacht werden muss. Daher sieht er hier ein Vorgehen in zwei
Phasen vor:
? Die Rückstellung von 105 Millionen Franken dient der Deckung der aus
den Verpflichtungen erwarteten Verluste in den kommenden zwei Jahren.
? Diese Zeit soll durch die SBB dazu genutzt werden, dem Bundesrat eine
Strategie für die Zukunft dieses Unternehmensbereichs vorzuschlagen.
Damit wird der Bundesrat in die Lage versetzt werden, auch hier eine
abschlies-sende Beurteilung vorzunehmen und über die in diesem Bereich
allenfalls not-wendigen Rückstellungen definitiv zu beschliessen.
Umweltaltlasten
Im Bereich der Umweltaltlasten wurde ein potentieller Sanierungsbedarf
von knapp 400 Millionen Franken festgestellt. Da diese Grösse sehr
unsicher ist - der Altlastenkataster und die darauf abstellenden
technischen und historischen Voruntersuchungen müssen noch erstellt
werden - wurde vorerst eine Rückstel-lung von 110 Millionen Franken für
die Jahre 1999 - 2002 vorgesehen. Davon sind 20 Millionen Franken für
die Vornahme der notwendigen Untersuchungen reserviert. Die restlichen
90 Millionen Franken sollen dazu dienen, dringende Sanierungen, die
nicht zusammen mit Bauvorhaben der Bahn durchgeführt wer-den können,
finanziell abzudecken. Die genauen Regeln der Inanspruchnahme werden vom
EFD noch festgelegt.
Für nach dem Jahr 2002 notwendig werdende Sanierungen wird in der 2.
Leis-tungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB sowie dem
Zahlungsrah-men (2003 - 2006) eine entsprechende Position vorzusehen
sein.
Entschuldung der SBB
Diese Sanierung im Umfang von 500 Millionen Franken setzt den
Schlusspunkt unter eine Reihe von Anstrengungen, die der Bund zur
finanziellen Sanierung der SBB unternommen hat.
Die Entwicklungen in der Vergangenheit haben dazu geführt, dass
Massnahmen im Umfang von 18.6 Milliarden Franken ergriffen werden
mussten:
Massnahme in Mio.
Tilgung der Bilanzfehlbeträge von 1991 - 1998. 1'349
Übernahme des Fehlbetrages der Pensionskasse der SBB durch den Bund.
5'157
Übernahme von Darlehen der Pensionskasse der SBB an die SBB durch den
Bund und Umwandlung von Tresoreriedarlehen des Bundes an die SBB in
Eigenkapital. 8'000
Umwandlung von festverzinslichen in variabel verzinsliche (=zinsfreie)
Darlehen des Bundes an die SBB. 3'589
Sanierungsbetrag im Rahmen der Eröffnungsbilanz. 500
Total: 18'596
Der Bundesrat ist überzeugt, dass dank diesen Operationen für die neue
Unter-nehmung eine solide finanzielle Basis geschaffen worden ist, die
ihr die Chance einräumt in den Wettbewerb einzutreten und darin auch
erfolgreich bestehen zu können. Nicht zuletzt soll die SBB AG dadurch
auch den hochgeschraubten Er-wartungen der Öffentlichkeit gerecht werden
können.

Beilagen:
Schematische Darstellung der Umwandlung der Darlehen.
Eröffnungsbilanz der SBB AG per 1. Januar 1999.
Liste der vorgenommenen Wertberichtigungen, Aufwertungen und
Rückstellun-gen.