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Die Eröffnungsbilanz der SBB AG ist festgelegt

PRESSEMITTEILUNG

Die Eröffnungsbilanz der SBB AG ist festgelegt

Der Bundesrat hat über die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 1999 der neuen
SBB AG beschlossen. Zusammen mit dem Beschluss über die definitiven
Sta-tuten war dies der letzte notwendige Schritt zur - im Rahmen der
ersten Stufe der Bahnreform vorgesehenen - Schaffung einer
Aktiengesellschaft öffentli-chen Rechts.
Die Eröffnungsbilanz beruht auf den "Fachempfehlungen für die
Rechnungsle-gung (FER)". Als Ergebnis der vorgenommenen, notwendigen
Aufwertungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen ergab sich ein
Sanierungsbedarf von rund 500 Millionen Franken. Die Sanierung erfolgte
durch die entsprechende Umwandlung von Darlehen des Bundes in
Eigenkapital der SBB. Die Bilanz-summe stellt sich auf knapp 29
Milliarden Franken. Das Eigenkapital setzt sich aus einem Aktienkapital
von 9 Milliarden Franken und Reserven im Umfang von 2 Milliarden Franken
zusammen.
Die Eröffnungsbilanz der neuen Aktiengesellschaft SBB AG
Die Eröffnungsbilanz wurde gemäss den "Fachempfehlungen für die
Rechnungsle-gung" unter Beizug von externen Experten erstellt. Diese
waren mit der Funktion der Zweitmeinung betraut. Bei den Aktiven wurden
die stillen Reserven ermittelt und aufgelöst, während auf der
Passivseite Rückstellungen geschaffen wurden, damit die neue AG nicht
finanzielle Altlasten aus der Zeit der SBB als Regiebetrieb des Bun-des
übernehmen musste. Der Saldo der Neubewertungen - beispielsweise
erfuhren die Bahnanlagen eine Aufwertung von beinahe 1.3 Milliarden
Franken, die Vorräte und angefangenen Arbeiten eine Wertberichtigung von
rund 43 Millionen Franken und für die administrative (vorzeitige)
Pensionierung von ca. 800 Mitarbeitenden musste eine Rückstellung von
172 Millionen Franken vorgesehen werden - liess ei-nen Sanierungsbedarf
von rund 500 Millionen Franken sichtbar werden. Die Sanie-rung erfolgte
durch die entsprechende Umwandlung von Darlehen des Bundes in
Ei-genkapital der SBB. Die Bilanzsumme der SBB stellt sich auf knapp 29
Milliarden Franken.
Die abschliessende Bewertung des Energiebereichs bleibt vorläufig offen
Seit dem Beginn der Elektrifizierung hat die SBB im Bereich
Energieversorgung nach dem Grundsatz der Eigenständigkeit gehandelt und
die benötigte Energie entweder selber produziert oder sich durch
Beteiligungen an Partnerwerken ge-sichert. Diese Politik war lange Zeit
erfolgreich. Die sich heute zeigenden Schwierigkeiten ergeben sich aus
einer Kumulation der folgenden Faktoren:
- Als logische Konsequenz aus dieser Versorgungspolitik hatten sich die
SBB ge-gen Ende der 80er-Jahre Strombezugsrechte gesichert. Diese
Entscheide basier-ten auf den damaligen Prognosen über die Realisierung
von Bahn 2000 und NEAT. Beide Vorhaben beklagen eine beträchtliche
Verzögerung gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung.
- Die Entwicklungen auf dem Energiemarkt haben in der Zwischenzeit zu
einem massiven Preiszerfall geführt.
- Die notwendigen Erneuerungsinvestitionen bei den Was-serkraftwerken
führen zu höheren, weit über dem aktuellen Markt-preis liegenden
Produktionskosten.
Das führt dazu, dass die SBB heute zu viel Energie zu teuer produzieren
und ein-kaufen müssen. Einerseits werden dadurch ihre eigenen
Produktionskosten ange-hoben und ande-rerseits müssen sie ihre
Überschüsse am freien Markt mit Verlust absetzen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich eine Änderung dieser Strategie
aufdrängt. Er hat der SBB eine Frist von 2 Jahren gegeben, um ihm eine
langfristige Strategie ihrer Absichten in den Bereichen Produktion und
Verteilung von Energie vorzulegen.
Auf der Basis dieser neuen Erkenntnisse wird eine vollständige Bewertung
des Be-reiches vorgenommen werden. Falls es sich dann als notwendig
erweisen sollte, werden die für diesen Bereich noch erforderlichen
Rückstellungen zu beschliessen sein.
Die Eröffnungsbilanz als Schlussakt zur Schaffung der neuen AG
Das Festlegen der Eröffnungsbilanz ist der letzte Schritt eines
Prozesses, der zur Bildung der neuen Aktiengesellschaft geführt hat. Im
Frühling 1998 hat das Parla-ment eine Reihe von Massnahmen beschlossen,
die die Sanierung und Refinanzie-rung der SBB zum Inhalt haben. Damit
wollten das Parlament und der Bundesrat geeignete Rahmenbedingungen für
das Unternehmen schaffen, um gegenüber der Konkurrenz erfolgreich
bestehen und den Erwartungen der Öffentlichkeit gerecht werden zu
können. Gleichzeitig hatten sie aber auch die Interessen des Bundes als
alleiniger Aktionär der Gesellschaft im Auge zu behalten. Insgesamt
erreichen diese Massnahmen (inklusive die Sanierung von rund 500
Millionen Franken im Rahmen der Eröffnungsbilanz) einen Umfang von 18.6
Milliarden Franken.Bundesrat genehmigt die Jahresrechnung 1998 der SBB

Bundesrat genehmigt die Jahresrechnung 1998 der SBB
Der Bundesrat genehmigt die Jahresrechnung 1998 der Schweizerischen
Bundesbahn SBB. Der Rechnungsabschluss 1998 wurde erstmals unter
Berücksichtigung der Unternehmensreform und der Trennung der Bereiche
Verkehr und Infrastruktur vorgenommen. Im Infrastrukturbereich konnte
ein Gewinn von 12 Millionen Franken erwirtschaftet werden. Der
Verkehrsbereich blieb mit einem Defizit von 33 Millionen Franken hinter
den budgetierten Erwartungen zurück. Trotzdem fiel das Gesamtdefizit in
Höhe von 21 Millionen Franken um 7 Millionen Franken positiver aus als
im Budget erwartet. Die von der SBB getroffenen Massnahmen haben trotz
der nach wie vor schwierigen Ertragslage ihre Wirkung nicht verfehlt.
Das Jahr 1998 war das letzte Jahr vor der Bahnreform und damit auch das
letzte Jahr ohne Leistungsvereinbarung und Zahlungsrahmen. Grundlage des
Rechnungsjahres 1998 war das mit dem Voranschlag 1998 angepasste alte
SBB-Gesetz und der eigens für das Jahr 1998 erlassene Leistungsauftrag.
Aus der Sicht des Bundesrates weist die SBB für das Jahr 1998 ein gutes
Ergebnis aus. Die Massnahmen, die seit dem Rekorddefizit von 1995 in
Höhe von 496 Millionen Franken von der SBB, aber auch vom Bund ergriffen
wurden, haben Wirkung gezeigt. Neben Einsparungen in verschiedenen
Unternehmensbereichen, hat das SBB-Personal seit 1997 wesentlich dazu
beitragen müssen, das Defizit zu reduzieren. Angesichts der Ertragslage
sind jedoch in allen Unternehmensbereichen noch weitere Anstrengungen
notwendig, um das in der Leistungsvereinbarung für 1999 vereinbarte
positive Betriebsergebnis zu erreichen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
EIDG. DEPARTEMENT FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND KOMMUNIKATION
Presse- und Informationsdienste

Auskünfte:
Für "Eröffnungsbilanz SBB AG" Pierre-André Meyrat, Sektionschef, Eidg.
Finanzverwaltung
Tel: 031 / 322 60 40

Für "Rechnung 1998 der SBB" Heinz Schöni, Pressesprecher, Bundesamt für
Verkehr,
Tel. 031 36 43