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Steuerabzüge für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort

PRESSEMITTEILUNG

Steuerabzüge für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort

Wenn die direkte Bundessteuer nur Abzüge für die Fahrtkosten des
öffentlichen Verkehr zuliesse, würden sich Mehreinnahmen von rund 110
Millionen ergeben. Dies schreibt der Bundesrat in einem Bericht, den
Nationalrat Peter Vollmer (SP/BE) in einem Postulat verlangt hatte. Der
Bericht enthält weitere Aussagen zu  den finanziellen Auswirkungen der
Steuerabzüge für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort.

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass von allen unselbständigerwerbenden
Steuer-pflichtigen auf der Basis der Jahre 1991 und 1992 rund 31 Prozent
die Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel in Abzug brachten.
Der Anteil jener, welche einen Abzug für die Benützung des Autos (oder
des Motorrads) geltend machen, betrug rund 35 Prozent und für das Velo
(oder das Motorfahrrad) rund 21 Prozent. Da diese Zahlen auf Stichproben
beruhen, können sie vom wahren Wert bis zu plus/minus 3,5 Prozent
abweichen.

Die heutigen durchschnittlichen Abzüge bei Benützung des öffentlichen
Verkehrsmittels werden auf gut 1000 Franken geschätzt, jene bei
Benützung des Autos (zulässiger Abzug 60 Rappen pro Kilometer) auf ca.
3500 Franken.

Wäre für die Fahrtkosten, unabhängig davon, ob das öffentliche oder das
private Verkehrsmittel benutzt wird, generell ein Abzug von 10 Rappen
pro Kilometer ge-stattet, so ergäben sich bei der direkten Bundessteuer
aufgrund der Stichprobe Mehreinnahmen von rund 150 Millionen Franken,
bei 20 Rappen pro Kilometer noch gegen 100 Millionen Franken. Rund 110
Millionen Mehreinnahmen würden resultieren, wenn die Steuerpflichtigen
generell nur die Fahrtkosten des öffentlichen Verkehrs in Abzug bringen
dürften. Hingegen wäre mit einem Steuerausfall von rund 30 Millionen
Franken zu rechnen, wenn durchwegs (auch bei Benützung öffentlicher
Verkehrsmittel) 50 Rappen pro Kilometer abgezogen werden könnten.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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14.6.1999