Zollansätze für Waren im Verkehr mit dem Westjordanland und
dem Gazastreifen
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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Zollansätze
für Waren mit Ursprung im Westjordanland und im Gazastreifen auf den
1. Juli 1999 anzupassen. Die neuen Zollansätze entsprechen dem Abkommen
zwischen den EFTA-Ländern und der PLO (handelnd zu Gunsten der Palästinensischen
Behörde) sowie der Vereinbarung zwischen der Schweiz und der PLO über
den Handel im Agrarbereich. Industrieerzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland
und im Gazastreifen können ab diesem Datum zollfrei in die Schweiz
eingeführt werden, und bestimmte Agrarprodukte kommen in den Genuss
von Zollkonzessionen.
Bern, 14. Juni 1999
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Internationaler Warenverkehr,
Albert Ebinger, Tel. 031 / 324 08 10