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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG

Zollansätze für Waren im Verkehr mit dem Westjordanland und dem Gazastreifen
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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Zollansätze für Waren mit Ursprung im Westjordanland und im Gazastreifen auf den 1. Juli 1999 anzupassen. Die neuen Zollansätze entsprechen dem Abkommen zwischen den EFTA-Ländern und der PLO (handelnd zu Gunsten der Palästinensischen Behörde) sowie der Vereinbarung zwischen der Schweiz und der PLO über den Handel im Agrarbereich. Industrieerzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland und im Gazastreifen können ab diesem Datum zollfrei in die Schweiz eingeführt werden, und bestimmte Agrarprodukte kommen in den Genuss von Zollkonzessionen.
 

Bern, 14. Juni 1999

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Internationaler Warenverkehr,
Albert Ebinger, Tel. 031 / 324 08 10