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„Sicherheit durch Kooperation“: Neue sicherheitspolitische Strategie der Schweiz

3003 Bern, 10. Juni 1999

Medieninformation

„Sicherheit durch Kooperation“: Neue sicherheitspolitische Strategie der
Schweiz

Bundesrat Adolf Ogi präsentiert den Sicherheitspolitischen Bericht 2000

„Sicherheit durch Kooperation“: dies ist das Leitmotiv der künftigen
Sicher-heitspolitik der Schweiz, die im Sicherheitspolitischen Bericht 2000
festgehal-ten ist. Der Bundesrat hat den Bericht, der die Grundlagen für die
Reformen Armee XXI und Bevölkerungsschutz 2000 bildet, am letzten Montag
verab-schiedet. Verteidigungsminister Adolf Ogi hat ihn am Donnerstag in
Bern an einer Medienkonferenz vorgestellt. Ogi wies darauf hin, dass die
bisherige Strategie auf „Sicherheit durch Autonomie“ gebaut habe, dass das
veränderte Umfeld nun aber eine neue, auf Kooperation ausgerichtete
Strategie verlange. Die bisherigen Armeeaufträge blieben zwar bestehen, doch
werde die Armee stärker auf die aktuellen Gefahren und Bedrohungen
ausgerichtet.

Bundesrat Adolf Ogi verwies auf die aktuellen Einsätze der Armee.
Armeeangehörige un-terstützen die zivilen Behörden seit Monaten an mehreren
Fronten: Bei der Lawinen- und Überschwemmungskatastrophe, bei der Bewachung
terrorgefährdeter Gebäude in Bern, Genf und im Tessin und bei der Betreuung
von Asylsuchenden. Teile des Festung-swachtkorps bewachen die Schweizer
Botschaft in Algerien, Teile der Luftwaffe stehen im Auftrag des UNHCR seit
Beginn des Kosovo-Krieges in Albanien im Einsatz. Diese aktuel-len Beispiele
illustrieren die neue Strategie „Sicherheit durch Kooperation“.

Im Inland steht eine optimale Abstimmung der zivilen und militärischen
Mittel im Zen-trum; die „Gesamtverteidigung“ wird durch eine „umfassende
flexible Sicherheitskoopera-tion“ abgelöst. Bei der Kooperation mit dem
Ausland geht es um eine verstärkte Zusam-menarbveit mit befreundeten Staaten
und internationalen Sicherheitsorganisationen sowie um ein intensiveres
Engagement bei der Friedenssicherung.

Dreiteiliger Armeeauftrag

Die bisherigen drei Armeeaufträge bleiben bestehen, werden aber neu
gewichtet und neu bewertet:

· Friedensunterstützung und Krisenbewältigung: Im Vergleich zum bisherigen
Armeeauf-trag „Friedensförderung“ muss sich die Armee stärker vor Ort
engagieren. Die eingesetz-ten Verbände (Freiwillige) sollen bewaffnet werden
können, wenn dies für ihren Schutz und die Erfüllung ihres Auftrages nötig
ist. VBS-Chef Ogi wies einmal mehr auf diese Bewaffnung hin, ohne die eine
Kooperation in der Friedensförderung heute nicht mehr praktizierbar sei.
· Raumsicherung und Verteidigung: Im Vergleich zum bisherigen
Verteidigungsauftrag wird die Zusammenarbeit mit anderen Armeen, vor allem
in der Ausbildung, ausgebaut. Mit einer differenzierten Bereitschaft und der
Aufwuchsfähigkeit gewinnt die Armee Flexibilität und Effizienz.
· Prävention und Bewältigung existentieller Gefahren: Im Vergleich zu früher
muss die Armee in der Lage sein, nach kurzer Vorbereitung mehrere solche
Einsätze gleichzeitig zu leisten.
Die Armee muss als Ganzes in der Lage sein, alle drei Aufgaben zu erfüllen.
Damit sie mit ausländischen Armeen besser zusammenarbeiten kann (z.B. bei
friedensunterstützenden Einsätzen), muss die Interoperabilität verbessert
werden.

Auch beim Bevölkerungsschutz komme die neue Strategie zum Tragen, betonte
VBS-Chef Adolf Ogi. Es gehe darum, sich auf die Bewältigung wahrscheinlicher
Gefahren auszurich-ten und bereits im Alltag hohe Wirkung zu erzielen. Die
letzten Wochen und Monate hät-ten gezeigt, dass der Bundesrat mit seinem
Strategiewechsel richtig liege.

Milizprinzip und Dienstpflicht

„Überall dort, wo die Miliz zurzeit eingesetzt ist, zeigt sie sich auf der
Höhe ihrer Auf-gabe“, lobte Bundesrat Ogi. Dies bestätige den Bundesrat in
seiner Absicht, am Milizprin-zip festzuhalten. Auf der andern Seite zeige
sich, das die Verfügbarkeit der Armee in Friedenszeiten enge Grenzen habe.
Der Sicherheitspolitische Bericht sehe deshalb vier Reformelemente vor, die
sich im Rahmen der geltenden Verfassung umsetzen lassen: Di-enst am Stück
für gewisse Funktionen, Dienst auf Vertragsbasis (Zeitsoldaten), massvolle
Erhöhung des Anteils von Berufspersonal und frühere Entlassung aus der
Dienstpflicht durch Senkung der Bestände.

Aktiv gelebte Neutralität

Der Chef des VBS erläuterte dann die bundesrätliche Haltung zur Neutralität.
Es gelte, die neutralitätsrechtlichen Grenzen zu wahren, gleichzeitig jedoch
den neutralitätsechtlichen Spielraum optimal zu nutzen. Die Neutralität, das
habe der Kosovo-Krieg gezeigt, müsse differenziert und konsequent
gehandhabt, vor allem aber aktiv gelebt werden. So werde sie auch
verstanden.

Stärkung der strategischen Führung

Botschafter Anton Thalmann, der verantwortliche Autor des
Sicherheitspolitischen Berichtes, erläuterte an der Medienkonferenz das
Vorgehen seiner Arbeitgruppe, die sich auf die politischen Leitlinien des
Bundesrates vom Herbst 1998 abstützte.

Thalmann ging vor allem auf die im Bericht postulierte Stärkung der
strategischen Führung auf Stufe Landesregierung ein. Eine Lenkungsgruppe
Sicherheit soll zuhanden des Bundes-rates laufend die Lage beurteilen,
Risiken und Chancen möglichst früh erkennen und mögliche Massnahmen
vorschlagen. Eine wichtige Aufgabe dieser Lenkungsgruppe ist es, die
umfassende flexible Sicherheitskooperation zwischen unseren eigenen
Instrumenten effizient zu gestalten. Gleichzeitig wird die Koordination der
Nachrichtendienste ver-bessert. Der Bundesrat hat diese komplexe, mit der
Staatsleitungsreform zusammen-hängende Frage bereits intensiv diskutiert und
im vergangenen April in den Grundzügen neu geregelt.

Wie weiter?

Der Sicherheitspolitische Bericht 2000 geht nun zur Kenntnisnahme an das
Parlament. Auf seiner Grundlage erarbeitet das VBS die neuen Leitbilder für
die Armee XXI und den Bevölkerungsschutz. Der ganze Reformprozess ist so
ausgelegt, dass ab dem Jahr 2003 mit der Umsetzung begonnen werden kann.