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Das Geschäftsverkehrsgesetz wird an die neue Bundesverfassung angepasst

Das Geschäftsverkehrsgesetz wird an die neue Bundesverfassung angepasst

Stellungnahme des Bundesrates zu Vorschlägen einer Parlamentskommission

Der Bundesrat hat am Montag zum Bericht der Staatspolitischen Kommission
des Nationalrates (SPK-N) betreffend Anpassung des
Geschäftsverkehrgesetzes (GVG) an die neue Bundesverfassung (nBV)
Stellung genommen. Er unterstützt die Vorschläge der Kommission.

Die neue Bundesverfassung wurde am 18. April 1999 angenommen. Die
Bundesversammlung wird festlegen, wann sie in Kraft treten soll; es ist
vorgesehen, die nBV auf den 1. Januar 2000 in Kraft zu setzen. Im
Hinblick darauf ist die rechtzeitige Anpassung der Gesetzgebung
sicherzustellen. Angesichts der relativ knappen Zeit ist es angezeigt,
die Rechtsänderungen auf das Notwendige zu beschränken. Der Bundesrat
begrüsst daher, dass die vorliegende Teilrevision des GVG primär
zwingende gesetzliche Anpassungen an die nBV vorsieht. Darüber hinaus
werden einige weitere GVG-Änderungen vorgenommen mit dem Ziel,
offensichtliche Widersprüche zwischen nBV und GVG zu korrigieren. Weiter
gehende Reformen des GVG und der übrigen betroffenen Gesetze sind bei
dieser Partialrevision nicht vorgesehen.

Der Bundesrat unterstützt im Wesentlichen die Vorschläge der SPK-N. Sie
betreffen:

- die Abgrenzung der Staatsvertragsabschlusskompetenzen von Bundesrat
und Bundesversammlung
- die Stellung der Parlamentsdienste
- die gesetzliche Regelung geheimer Sitzungen der Bundesversammlung
- die Teilungültigkeit von Volksinitiativen
- die Einberufung von ausserordentlichen Sessionen und
- die Formen der Erlasse der Bundesversammlung.

Bern, 7. Juni 1999

Weitere Auskünfte:
Prisca Grossenbacher, Bundesamt für Justiz, Tel 322 47 59