Vorgezogene Entsorgungsgebühr für Altglas, Pfand statt Verbot für PVC-Flaschen
MEDIENMITTEILUNGRevision der Verordnung über GetränkeverpackungenVorgezogene Entsorgungsgebühr
für Altglas, Pfand statt Verbot für PVC-Flaschen 30 Millionen Franken jährlich kostet
die Sammlung und Verwertung von Altglas. Jetzt sollen nicht länger die Gemeinden,
sondern die Verursacher diese Kosten berappen. Ähnlich wie bei PET-Flaschen wird
künftig auch für Einwegflaschen aus Glas eine vorgezogene Entsorgungsgebühr im Kaufpreis
eingeschlossen. Die bisher verbotenen Getränkeflaschen aus PVC werden nun erlaubt,
unterstehen aber einer Pfand- und Rücknahmepflicht. Einen entsprechenden Änderungsvorschlag
für die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) hat das Eidg. Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) in die Vernehmlassung gegeben.Jährlich
werden in der Schweiz gegen 300'000 Tonnen Altglas gesammelt. Die Rohstoffpreise
sind heute aber so tief, dass der Erlös aus den Wertstoffen die Sammel- und Verwertungskosten
nicht mehr deckt. Für die Entsorgung des Altglases bezahlen die Gemeinden durchschnittlich
120 Franken pro Tonne. Viele Gemeinden sind nun nicht mehr bereit, diese Kosten
zu tragen. Dabei berufen sie sich auf das Verursacherprinzip, das im Umweltschutzgesetz
verankert ist. Die Branche wollte nach der Aufforderung durch den Bund selber ein
Finanzierungssystem einrichten, was jedoch nicht gelang. Aus diesem Grund will der
Bund jetzt eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) einführen. Solche Recyclingbeiträge
werden heute schon auf PET-Getränkeflaschen und Aluminiumdosen erhoben. Hier beruhen
diese Gebühren auf einem freiwilligen Übereinkommen der Branche.Die nun in die Vernehmlassung
gegebene Verordnungsrevision gibt dem UVEK die Kompetenz, künftig die Gebühren in
einem vorgegebenen Rahmen festzulegen. Dieser beträgt für Glasflaschen ab einem
halben Liter Inhalt zwischen 4 und 10 Rappen und für kleine Flaschen zwischen 2
und 5 Rappen. Zur Diskussion steht eine Gebühr von etwa 6 Rappen für grosse Flaschen.
Damit liegt die Entsorgungsgebühr in ähnlicher Höhe wie bei PET-Flaschen oder Aluminiumdosen.
Die vorgeschlagene Regelung entspricht weitgehend den Vorarbeiten der Branche für
eine freiwillige Lösung. Die Gebühr dient ausschliesslich der Finanzierung der Sammlung
und Verwertung von Glasflaschen und soll von einer noch zu bestimmenden privaten
Organisation verwaltet werden.Pfand statt Verbot für PVC-FlaschenDas bisherige Verbot
von Getränkeverpackungen aus dem Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC), das seinerzeit
ökologisch gerechtfertigt war, soll mit dieser Verordnungsrevision aufgehoben werden.
Dank der technischen Entwicklung der letzten zehn Jahre ist es heute überholt. Früher
störten vereinzelte PVC-Flaschen im PET-Sammelgut das Recycling der PET-Flaschen.
PVC-Flaschen, die in den Kehricht gelangten, belasteten die Luft, weil nicht alle
Kehrichtverbrennungsanlagen mit Rauchgaswäschern ausgerüstet waren. Beide Probleme
sind mittlerweile gelöst: die Trennung von PVC- und PET-Flaschen ist Stand der Technik;
die Abgase, welche beim Verbrennen von PVC entstehen, werden heute in den Rauchgaswäschern
neutralisiert. Der Bund will deshalb statt des Verbots neu ein obligatorisches Pfand
auf PVC-Getränkeflaschen einführen und die Verkäufer zur Rücknahme und zur Verwertung
dieser Flaschen verpflichten. PVC-Flaschen sollen auch künftig nicht in den Kehricht
gelangen. Eine Zunahme des Verbrauchs von PVC-Flaschen ist ohnehin nicht zu erwarten,
da die grossen europäischen Getränkeabfüller auf die günstigeren PET-Flaschen umgestellt
haben. Nach wie vor gilt zudem die 1985 zwischen betroffenen Wirtschaftskreisen
und dem BUWAL getroffene Vereinbarung, den Einsatz von PVC in kurzlebigen Konsumgütern
und Verpackungen stark zu vermindern. Diese Vereinbarung war sehr erfolgreich und
wird auch heute noch allgemein respektiert. Die Vernehmlassungsfrist für den Änderungsvorschlag
läuft bis zum 13. August 1999.Bern, 4. Juni 1999 UVEK Eidgenössisches Departement
fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft- Hans-Peter Fahrni,
Chef Abteilung Abfall, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel.
031 322 93 28- Hansjörg Buser, Sektion Verpackungen und Konsumgüter, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 94 13- Peter Gerber, Sektion
Verpackungen und Konsumgüter, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. 031 322 80 57Beilagen- Entwurf der revidierten Verordnung **- Erläuternder
Bericht zur Revision der Verordnung über Getränkeverpackungen *- Brief von Bundesrat
Moritz Leuenberger an die Vernehmlassungsadressaten **Adressliste* ebenfalls erhältlich
in Französisch** ebenfalls erhältlich in Französisch und Italienisch