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Vorgezogene Entsorgungsgebühr für Altglas, Pfand statt Verbot für PVC-Flaschen


MEDIENMITTEILUNGRevision der Verordnung über GetränkeverpackungenVorgezogene Entsorgungsgebühr 
für Altglas, Pfand statt Verbot für PVC-Flaschen 30 Millionen Franken jährlich kostet 
die Sammlung und Verwertung von Altglas. Jetzt sollen nicht länger die Gemeinden, 
sondern die Verursacher diese Kosten berappen. Ähnlich wie bei PET-Flaschen wird 
künftig auch für Einwegflaschen aus Glas eine vorgezogene Entsorgungsgebühr im Kaufpreis 
eingeschlossen. Die bisher verbotenen Getränkeflaschen aus PVC werden nun erlaubt, 
unterstehen aber einer Pfand- und Rücknahmepflicht. Einen entsprechenden Änderungsvorschlag 
für die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) hat das Eidg. Departement für 
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) in die Vernehmlassung gegeben.Jährlich 
werden in der Schweiz gegen 300'000 Tonnen Altglas gesammelt. Die Rohstoffpreise 
sind heute aber so tief, dass der Erlös aus den Wertstoffen die Sammel- und Verwertungskosten 
nicht mehr deckt. Für die Entsorgung des Altglases bezahlen die Gemeinden durchschnittlich 
120 Franken pro Tonne. Viele Gemeinden sind nun nicht mehr bereit, diese Kosten 
zu tragen. Dabei berufen sie sich auf das Verursacherprinzip, das im Umweltschutzgesetz 
verankert ist. Die Branche wollte nach der Aufforderung durch den Bund selber ein 
Finanzierungssystem einrichten, was jedoch nicht gelang. Aus diesem Grund will der 
Bund jetzt eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) einführen. Solche Recyclingbeiträge 
werden heute schon auf PET-Getränkeflaschen und Aluminiumdosen erhoben. Hier beruhen 
diese Gebühren auf einem freiwilligen Übereinkommen der Branche.Die nun in die Vernehmlassung 
gegebene Verordnungsrevision gibt dem UVEK die Kompetenz, künftig die Gebühren in 
einem vorgegebenen Rahmen festzulegen. Dieser beträgt für Glasflaschen ab einem 
halben Liter Inhalt zwischen 4 und 10 Rappen und für kleine Flaschen zwischen 2 
und 5 Rappen. Zur Diskussion steht eine Gebühr von etwa 6 Rappen für grosse Flaschen. 
Damit liegt die Entsorgungsgebühr in ähnlicher Höhe wie bei PET-Flaschen oder Aluminiumdosen. 
Die vorgeschlagene Regelung entspricht weitgehend den Vorarbeiten der Branche für 
eine freiwillige Lösung. Die Gebühr dient ausschliesslich der Finanzierung der Sammlung 
und Verwertung von Glasflaschen und soll von einer noch zu bestimmenden privaten 
Organisation verwaltet werden.Pfand statt Verbot für PVC-FlaschenDas bisherige Verbot 
von Getränkeverpackungen aus dem Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC), das seinerzeit 
ökologisch gerechtfertigt war, soll mit dieser Verordnungsrevision aufgehoben werden. 
Dank der technischen Entwicklung der letzten zehn Jahre ist es heute überholt. Früher 
störten vereinzelte PVC-Flaschen im PET-Sammelgut das Recycling der PET-Flaschen. 
PVC-Flaschen, die in den Kehricht gelangten, belasteten die Luft, weil nicht alle 
Kehrichtverbrennungsanlagen mit Rauchgaswäschern ausgerüstet waren. Beide Probleme 
sind mittlerweile gelöst: die Trennung von PVC- und PET-Flaschen ist Stand der Technik; 
die Abgase, welche beim Verbrennen von PVC entstehen, werden heute in den Rauchgaswäschern 
neutralisiert. Der Bund will deshalb statt des Verbots neu ein obligatorisches Pfand 
auf PVC-Getränkeflaschen einführen und  die Verkäufer zur Rücknahme und zur Verwertung 
dieser Flaschen verpflichten. PVC-Flaschen sollen auch künftig nicht in den Kehricht 
gelangen. Eine Zunahme des Verbrauchs von PVC-Flaschen ist ohnehin nicht zu erwarten, 
da die grossen europäischen Getränkeabfüller auf die günstigeren PET-Flaschen umgestellt 
haben. Nach wie vor gilt zudem die 1985 zwischen betroffenen Wirtschaftskreisen 
und dem BUWAL getroffene Vereinbarung, den Einsatz von PVC in kurzlebigen Konsumgütern 
und Verpackungen stark zu vermindern. Diese Vereinbarung war sehr erfolgreich und 
wird auch heute noch allgemein respektiert. Die Vernehmlassungsfrist für den Änderungsvorschlag 
läuft bis zum 13. August 1999.Bern, 4. Juni 1999	UVEK   Eidgenössisches Departement 
fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft- Hans-Peter Fahrni, 
Chef Abteilung Abfall, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft   (BUWAL), Tel. 
031 322 93 28- Hansjörg Buser, Sektion Verpackungen und Konsumgüter, Bundesamt für 
Umwelt, Wald und   Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 94 13- Peter Gerber, Sektion 
Verpackungen und Konsumgüter, Bundesamt für Umwelt, Wald und   Landschaft (BUWAL), 
Tel. 031 322 80 57Beilagen- Entwurf der revidierten Verordnung **- Erläuternder 
Bericht zur Revision der Verordnung über Getränkeverpackungen *- Brief von Bundesrat 
Moritz Leuenberger an die Vernehmlassungsadressaten **Adressliste*	ebenfalls erhältlich 
in Französisch**	ebenfalls erhältlich in Französisch und Italienisch