Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Keine Verletzung der Vorschriften bei Falcon 50-Landung mit Bundesrat Ogi

Bern, 3. Juni 1999

Medienmitteilung

Keine Verletzung der Vorschriften bei Falcon 50-Landung mit Bundesrat Ogi

Die Untersuchung über eine umstrittene Landung der Falcon 50 der Luftwaffe
mit Bundesrat Adolf Ogi an Bord am 18. Dezember 1998 auf dem Flugplatz
Bern-Belp ist abgeschlossen. Gemäss Schlussbericht des Untersuchungsrichters
verletzten die Piloten zu keiner Zeit  Vorschriften, wie dies ein Inspektor
des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) behauptete.

Am 18. Dezember 1998 landete um 16.54 Uhr die Falcon 50 der Luftwaffe aus
Brüssel kommend auf dem Flugplatz Bern-Belp. An Bord befand sich der
Vorsteher des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport (VBS), Bundesrat Adolf Ogi. Zuvor, gegen 16 Uhr, versuchte ein
Inspektor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) auf dem Flugplatz
Bern-Belp zu landen. Aus meteorologischen Gründen entschied er sich, auf den
Flugplatz Grenchen auszuweichen. Gegen 18.30 Uhr traf der BAZL-Inspektor
dann im Auto auf dem Flugplatz Bern-Belp ein. Dort konstatierte er, dass
trotz des nicht optimalen Wetters die Falcon 50 der Luftwaffe gelandet war,
was seiner Ansicht nach eine Verletzung geltender Sicherheitsvorschriften
darstellte. Daraufhin erstattete er gegen den Bordkommandanten der
Militärmaschine eine Anzeige, welche aus Gründen der rechtlichen Kompetenz
vom BAZL an die Luftwaffe weitergeleitet wurde.

Trotz der Überzeugung, "seine" Piloten hätten sämtliche Vorschriften
befolgt, schaltete der Kommandant der Luftwaffe, Korpskommandant Fernand
Carrel, um Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen, einen
Untersuchungsrichter ein. Gemäss dessen Schlussbericht wurde der Flug
professionell geplant und durchgeführt. Es sei bekannt, dass
Wetterveränderungen bei diesen Bedingungen, wie sie am 18. Dezember
geherrscht hätten, innerhalb von Minuten sich grundlegend verändern könnten.
Der Instrumentenanflug auf den Flugplatz Bern-Belp wurde mit jeglicher
Vorsicht durchgeführt und die entsprechenden Ausweichmassnahmen nach Payerne
oder Dübendorf wurden rechtzeitig geplant.

Der Schlussbericht des Untersuchungsrichters schliesst mit der Feststellung,
es gäbe keine Anzeichen, dass irgendwelche Vorschriften verletzt worden
wären. Zudem betont der Bericht den äusserst zuverlässigen Charakter des
Bordkommandanten und dessen ausgezeichnete Qualifikationen im
Instrumentenflug.