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Neue Sponsoring-Richtlinien des BAKOM

MEDIENMITTEILUNG

Neue Sponsoring-Richtlinien des BAKOM

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat seine revidierten Sponsoring-Richtlinien 
veröffentlicht.
Die Richtlinien erleichtern den Radio- und Fernsehveranstaltern den juristisch richtigen 
Umgang mit
Sponsoring in ihrem Programm.

Sind Slogans bei der Sponsornennung zulässig? Darf das Produkt des Sponsors gezeigt 
werden? Ist
Product Placement auch Sponsoring? Solche und ähnliche Fragen beschäftigen die
Sponsoringverantwortlichen bei Radio- und Fernsehsendern immer wieder. Die knappen 
und allgemeinen
Bestimmungen zum Sponsoring im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beantworten solche 
konkreten
Fragen nicht eindeutig. Um diese Unsicherheit zu reduzieren, hat das BAKOM Sponsoring-Richtlinien
formuliert.

In den Sponsoring-Richtlinien werden konkrete Formen und Fälle aus der Sponsoringpraxis 
in Radio und
Fernsehen aufgegriffen und rechtlich beurteilt und auf diese Weise Sponsoring von 
Werbung oder
Schleichwerbung abgegrenzt. Durch diesen Bezug zur Praxis dienen die Richtlinien 
den
Rundfunkveranstalter als Orientierungshilfe für Sponsoring in ihrem eigenen Programm. 
Zu
unterstreichen ist, dass die Sponsoring-Richtlinien die geltenden Gesetzesbestimmungen 
nicht
verändern, sondern bloss interpretieren.

Das BAKOM hat jetzt die ersten Sponsoring-Richtlinien von 1993 vollständig überarbeitet 
und die
Neufassung allen Radio- und Fernsehveranstalter zukommen lassen. Die Revision der 
Richtlinien wurde
nötig, da neue Erscheinungsformen des Sponsorings aufgetaucht sind und sich bereits 
bekannte Formen
im Laufe ihres Gebrauchs verändert haben.

Gemäss den neuen Richtlinien kann der Sponsor das Thema der gesponserten Sendung 
sein, ebenso
kann der Name des Sponsors im Titel der Sendung verwendet und ein Produkt auf neutrale 
Weise in der
Sponsornennung gezeigt werden. Für nicht zulässig hingegen hält es das BAKOM, wenn 
in der
Sponsornennung Slogans oder Telefonnummern erwähnt oder gezeigt werden. Die neuen 
Richtlinien
halten ausserdem fest, dass Product Placement grundsätzlich immer eine Form des 
Sponsorings ist und
damit klar deklariert werden muss.

(Die neuen Sponsoring-Richtlinien des BAKOM sind in deutscher und französischer 
Version abrufbar
unter www.bakom.ch)

Biel, 3. Juni 1999

Bundesamt für Kommunikation

Auskünfte:

Alfred Hostettler, Tel. 032 / 327 55 37