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Sämtliche Tunnels auf dem Nationalstrassen-Netz werden bis Mitte Juli überprüft

MEDIENMITTEILUNG

Sämtliche Tunnels auf dem Nationalstrassen-Netz werden bis
Mitte Juli überprüft

Bis Mitte Juli werden sämtliche Nationalstrassen-Tunnels überprüft. Diesen Auftrag 
hat
das Bundesamt für Strassen (ASTRA) heute an einer Sitzung den kantonalen
Tunnelverantwortlichen erteilt. Anhand von einheitlichen Checklisten werden die 
Tunnels
auf ihre Sicherheit hin überprüft. Ein Zwischenbericht wird bis Ende Juli vorliegen.

Rund 60 Tunnelverantwortliche haben sich heute auf Einladung des Bundesamtes für 
Strassen
in Bern zu einer Sitzung getroffen. Sie haben an dieser Sitzung einen klaren Auftrag 
gefasst:
Sie müssen in den nächsten Wochen sämtliche Nationalstrassen-Tunnels auf ihrem Gebiet 
auf
ihre Sicherheit hin untersuchen. Bis Ende Juli soll nämlich ein Zwischenbericht 
vorliegen, der
einerseits Bestandsaufnahme ist und andererseits Auskunft über das weitere Vorgehen 
gibt.

Drei Tunnelkategorien

Nicht alle Tunnels haben die gleiche Priorität, aus diesem Grunde werden die Bauwerke 
je nach
Grösse und Verkehrsaufkommen gestaffelt untersucht:

- Höchste Priorität geniessen die über 600 Meter langen Tunnel mit einer Röhre und
Gegenverkehr. Die Untersuchungsergebnisse müssen bis am 21. Juni beim ASTRA eintreffen.

- Die Ergebnisse für die über 600 Meter langen Tunnels mit zwei Röhren in städtischen
Gebieten und für die Tunnels mit Staugefahr (über 250 Staustunden pro Jahr) müssen 
bis am
30. Juni vorliegen.

- Bis zum 9. Juli müssen die Resultate aus den Untersuchungen der übrigen über 600 
Meter
langen Tunnels mit zwei Röhren im ASTRA eintreffen.

Das ASTRA hat in einer einheitlichen Checkliste festgelegt, was die Kantone zu überprüfen
haben. Im wesentlichen wird untersucht,

- ob die Lüftungssysteme den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen,

- welche Fluchtwege den Tunnelbenützern offenstehen,

- wie die Wehr- und Rettungsdienste organisiert sind und

- ob das Personal in den Tunnelzentralen ausgebildet und für Notfälle vorbereitet 
ist.

Ferner wollen die Verantwortlichen auch festlegen, wie die Tunnelbenützer über das 
richtige
Verhalten im Ernstfall informiert werden sollen.

Hauptstrassen-Tunnels

Als Oberaufsichtsbehörde kann das ASTRA die Überprüfung der Nationalstrassen-Tunnel
anordnen. Über diese Kompetenzen verfügt das Amt bei den Hauptstrassen nicht. Deshalb 
hat
das ASTRA den Kantonen empfohlen, auch ihre Hauptstrassen-Tunnel und insbesondere 
den
Grossen St. Bernhard zu überprüfen. Das ASTRA kann aus diesem Grund hier keine zeitliche
Limite setzen, es empfiehlt aber, die Untersuchung der Hauptstrassen-Tunnel so bald 
als
möglich an die Hand zu nehmen. Das ASTRA ist bereit, die Kantone bei Bedarf zu unterstützen.

Kein Nullrisiko trotz hoher Sicherheitsstandards

Das Bundesamt für Strassen betont, dass die schweizerischen Strassentunnel sowohl 
den
Sicherheitsnormen des Bundes als auch jenen des Welt-Strassenverbandes AIPCR genügen.
Diese grossangelegte Untersuchung der Tunnel soll aber helfen, allfällige Mängel 
zu erkennen,
damit diese sofort behoben werden können.

Eine optimale Strassensicherheit, auch in den Tunnels, ist zu gewährleisten. Dennoch 
ist klar:
Das Null-Risiko existiert nicht, und wird auch nie erreicht werden. Trotz der getroffenen
Massnahmen kann ein grosser Unfall auch in der Schweiz nie vollständig ausgeschlossen
werden, obschon insgesamt das Risiko eines Unfalls im Tunnel halb so gross ist wie 
auf den
übrigen Strassen.

Bern, 2. Juni 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Im Anschluss an die Sitzung steht ASTRA-Direktor Olivier Michaud den 
Medien zur
Verfügung. Ort: Hotel Bern, Bern, Unionssaal. Zeit: zwischen 17.30 und 18 Uhr.